08.07.2010 · Seit 20 Jahren verheimlichen Geldinstitute, dass sie Provisionen für den Vertrieb von Finanzprodukten erhalten. Der BGH gab bekannt, dass die Banken schon seit 1990 hätten wissen müssen, dass sie ihre Kunden darüber aufklären müssen.
Von Joachim Jahn, BerlinDen Banken steht eine Serie von Niederlagen vor Gericht bevor. Der Bundesgerichtshof gab eine Entscheidung zu Rückvergütungen („Kick-Backs“) von Geldinstituten bekannt, die sie für den Vertrieb von Finanzprodukten erhalten. Schon seit dem Jahr 1990 hätten die Banken wissen müssen, dass sie ihre Kunden darüber aufklären müssten, heißt es in dem aktuellen Beschluss, der sich gegen eine Sparkasse richtet. Die Richter hatten in zwei aufsehenerregenden Urteilen in den Jahren 2006 und 2009 entschieden, dass Banken solche Zahlungen nicht „hinter dem Rücken“ der Anleger einstreichen dürfen. Vielmehr müssten diese über den Interessenkonflikt ihrer Berater aufgeklärt werden, der durch Provisionen für die Vermittlung geschlossener Fonds entstehe.
Seither versuchen etliche Investoren, erfolglose Beteiligungen auf dem „Grauen Kapitalmarkt“ wieder loszuwerden, indem sie auf diese beiden Richtersprüche pochen. Bundesweit sind derzeit Tausende solcher Klagen anhängig. Die Finanzinstitute haben sich demgegenüber bisher mit dem Argument verteidigt, vor dem Jahr 2006 hätten sie die strenge Haltung des Bundesgerichtshofs nicht voraussehen können. „Die Berufung auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum ist den Banken nun abgeschnitten“, sagte der Frankfurter Anwalt Markus Langen aus der Kanzlei White & Case. Meist verlangten die Anleger eine Rückabwicklung ihrer Beteiligung, weil man ihnen die Rückvergütungen für die Bank verschwiegen habe. Den Banken sei jetzt eine wichtige Verteidigungslinie genommen worden.
Rechtsprechung rückwirkend verschärft
Der Bundesgerichtshof stuft das Verhalten der Geldinstitute als schuldhaft ein. Das Risiko, die Rechtslage zu verkennen, treffe sie und nicht die Anleger, schreiben sie. Die höchstrichterliche Rechtsprechung müsse sorgfältig beachtet werden. Deshalb – sagt der Karlsruher Bankensenat – hätten die Banken schon aus zwei Urteilen aus den Jahren 1989 und 1990 schließen müssen, dass eine Rückvergütung nicht verheimlicht werden dürfe. Damals ging es allerdings nur um spekulative Warentermingeschäfte und um die Frage, ob Vermittler ihre eigene Provision weiterreichen müssen.
Der Bundesgerichtshof wehrt sich vorsorglich gegen den Einwand, er habe nunmehr seine Rechtsprechung rückwirkend verschärft. Vielmehr handele es sich hierbei um eine „bloße Fortführung und weitere Ausformung“. An dieser habe er stets konsequent festgehalten, schreibt der Bankensenat. Zum Beleg zitiert er wörtlich den Anlegeranwalt Andreas Tilp, der 2001 in einem Fachaufsatz schrieb: „Offenbar lässt der Elfte Zivilsenat bei Kick-Backs nicht mit sich spaßen.“
Der Heidelberger Anlegeranwalt Mathias Nittel folgerte aus der neuen Entscheidung: „Anleger, die seit 1990 Immobilienfonds oder Investmentfonds gezeichnet haben und von ihrer Bank nicht über deren Provisionsinteresse aufgeklärt wurden, können damit noch heute Schadenersatz verlangen.“ Der Richterspruch sei ein Durchbruch, weil den Banken nun ihre Ausflüchte genommen seien.
Derweil hat die Tatsache, dass am Bundesgerichtshof noch ein weiterer Senat für Fondsklagen zuständig ist – nämlich der Dritte Zivilsenat – und dabei nachsichtiger gegenüber Finanzdienstleistern ist, zu einem bemerkenswerten Justizkonflikt geführt. Dessen Richter hatten kürzlich entschieden, dass die Aufklärungspflichten über Provisionszahlungen nicht für freie Anlagevermittler gelten (Az.: III ZR 196/09; F.A.Z. vom 6. Mai). Dem habe sich das Oberlandesgericht Düsseldorf jedoch am Donnerstag entgegengestellt, teilte die Anlegerkanzlei Nieding + Barth mit. Die Richter seien dem Bundesgerichtshof nicht gefolgt. Stattdessen hätten sie eine unabhängige Vermittlungsagentur zu Schadensersatz verurteilt, weil sie Rückvergütungen für den Verkauf von Beteiligungen am „VIP Medienfonds IV“ verschwiegen habe (Az.: I-6 U 136/0).
Joachim Jahn Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.
Jüngste Beiträge
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| DAX | 6.692,96 | −1,41% |
| FAZ-INDEX | 1.495,13 | −1,32% |
| TecDAX | 769,89 | −0,43% |
| MDAX | 10.249,10 | −1,04% |
| SDAX | 4.985,13 | −0,71% |
| REX | 421,06 | −0,02% |
| Eurostoxx 50 | 2.480,76 | −1,65% |
| F.A.Z. EURO INDEX | 80,01 | −1,60% |
| Dow Jones | 12.801,20 | −0,69% |
| Nasdaq 100 | 2.547,32 | −0,65% |
| S&P500 | 1.342,64 | −0,69% |
| Nikkei225 | 8.947,17 | −0,61% |
| EUR/USD | 1,3195 | −0,67% |
| Rohöl Brent Crude | 117,61 $ | −0,91% |
| Gold | 1.711,50 $ | −2,09% |
| Bund Future | 138,62 € | +1,01% |