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Basel-III-Gesetzgebung Kabinett verschärft Regeln für Banken

 ·  Die Bundesregierung prescht vor: Monate vor der EU stellte sie am Mittwoch ihren Entwurf zur Umsetzung der neuen, schärferen Kapitalvorschriften für Banken vor. Die Geldhäuser sollen ihr Eigenkapital erhöhen und stärker kontrolliert werden.

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Gut vier Monate vor dem Start der schärferen Eigenkapitalregeln für Banken stellt auch die Bundesregierung die Weichen für die Einführung der neuen Vorgaben. Das schwarz-gelbe Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin nach Angaben aus Regierungskreisen den Gesetzentwurf zur nationalen Umsetzung der europäischen Basel III-Regeln.

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Banken müssen die Basel-III-Vorgaben schrittweise von 2013 bis 2019 einführen. Institute müssen weltweit künftig mehr eigenes Kapital von besserer Qualität vorhalten, um Risiken aus Kreditgeschäften absichern zu können.

Steuerzahler vor künftigen Bankenschieflagen schützen

Mit dem Gesetzentwurf wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, mit der die Widerstandskraft der Banken gegen Finanzkrisen verbessert und die Bankenaufsicht gestärkt werden soll. So wird es künftig nicht nur möglich sein, Vorständen die Zulassung zu entziehen, sondern auch Gewinne abzuschöpfen, die eine Bank durch Verstöße gegen die Regulierung erwirtschaftet hat.

Ziel des Gesetzes ist es, die Steuerzahler besser vor künftigen Bankenschieflagen zu schützen und zu verhindern, dass sie wieder mit Milliarden-Rettungshilfen einspringen müssen. Dazu hatten sich die Staats- und Regierungschefs der 20 größten Industrie- und Schwellenländer (G20) schon Ende 2010 darauf geeinigt, die neuen Regeln des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht umzusetzen. In dem Ausschuss stimmen sich 27 Staaten bei der Bankenaufsicht ab.

Bundesregierung als Vorreiter

In der EU werden die neuen Vorschriften durch Änderungen an einer Richtlinie (CRD IV) und eine EU-Verordnung (CRR I) umgesetzt. Derzeit wird auf EU-Ebene über die endgültigen Fassungen verhandelt. Die Bundesregierung dringt auf einen schnellen Abschluss und unterstreicht das dadurch, dass sie schon die nationale Gesetzgebung startet.

Die Basel III-Regeln sollen grundsätzlich von 2013 an gelten und müssen schrittweise bis Ende 2018 erfüllt werden. Unter anderem ist vorgesehen, dass die Banken deutlich mehr Eigenkapital vorhalten müssen, um sich besser gegen Finanzkrisen zu wappnen. Das harte Kernkapital - bestehend aus dem Aktienkapital und den Gewinnrücklagen - muss bis 2015 auf 4,5 Prozent steigen. Bisher waren es 2 Prozent. Hinzu kommt von 2016 an ein fixer Kapitalerhaltungspuffer, der ebenfalls aus hartem Kernkapital besteht. Er soll bis 2019 auf 2,5 Prozent der risikogewichteten Bilanzsumme (RWA) anwachsen. Wird er angetastet, können die Aufseher der Bank Ausschüttungen und Boni untersagen.

Die Aufsichtsbehörden können außerdem von den Banken den Aufbau von weiteren Kapitalpuffern verlangen, unter anderem, um aufkommende Risiken im Finanzsystem abzufedern. Dabei sind die Anforderungen an große Institute, deren Zusammenbruch das gesamte Finanzsystem gefährden könnte, höher als die an kleine Sparkassen.

Wie die Bundesregierung Banken sicherer machen will

Höheres Eigenkapital

Banken müssen von 2013 an deutlich mehr Eigenkapital in Form von Aktien oder anderen Anteilen und Gewinnrücklagen vorhalten als bisher. Bis Ende 2015 steigt die daraus errechnete harte Kernkapitalquote von 2,0 auf 4,5 Prozent der gewichteten Risiken in der Bilanz (RWA).

Dazu kommen eine Obergrenze für die Verschuldung (Leverage Ratio) einer Bank und zwei Kennziffern für die Liquidität, die verhindern sollen, dass ihr in der Krise plötzlich das Geld ausgeht. Damit setzt die EU die Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht um.

Kapitalpuffer bilden

Zusätzlich müssen die Banken mehrere Kapitalpuffer bilden, die verhindern sollen, dass in einer Krise abermals der Staat und damit die Steuerzahler einspringen müssen, um sie zu retten. Der Kapitalerhaltungspuffer, der bis 2019 auf 2,5 Prozent anwachsen soll, gilt für alle Institute zu jeder Zeit. Er darf nur in einer Krise angetastet werden. Wenn Banken unter eine harte Kernkapitalquote von 7 Prozent fallen, müssen sie sich die Ausschüttung von Dividenden oder die Zahlung von Boni von der Aufsicht genehmigen lassen. Die Banken müssen der Aufsicht auch einen Plan vorlegen, wie sie ihre Kapitaldecke wieder aufstocken wollen.

Die Aufseher können den Banken in Boom-Zeiten einen weiteren Puffer von bis zu 2,5 Prozent auferlegen, um eine Überhitzung des Kreditmarktes zu verhindern. Der antizyklische Kapitalpuffer soll den folgenden Abschwung abfedern. Nur in der EU gibt es zudem einen systemischen Puffer von bis zu 3 Prozent. Mit ihm können die nationalen Aufseher speziellen Entwicklungen in ihrem Finanzsektor oder Teilen davon Rechnung tragen, etwa besonderen Risiken im Immobiliensektor oder einer übermäßigen Rolle der Banken für ihre Volkswirtschaft. Er wird auf Druck Schwedens und Großbritanniens eingeführt, die von ihren Banken schon jetzt höhere Kapitalpuffer als andere verlangen. Nicht damit zu verwechseln ist der Puffer für systemrelevante Banken. Er liegt zwischen 1,0 und 3,5 Prozent und soll verhindern, dass diese Institute allzu große Risiken eingehen - in der Gewissheit, wegen ihrer Bedeutung für das Finanzsystem ohnehin vom Staat gerettet zu werden. Dieser Kapitalpuffer kann voraussichtlich mit dem systemischen Puffer verrechnet werden. Welche Banken davon betroffen sind, wird im kommenden Jahr festgelegt. Nach vorläufigen Daten gehören die Deutsche Bank und die Commerzbank dazu.

Mehr Macht für die Bafin

Die KWG-Novelle erweitert auch die Befugnisse für die deutsche Finanzaufsicht Bafin. Sie kann künftig Geldbußen von bis zu 5 Millionen Euro verhängen, wenn Banken gegen die Kapital- oder Liquiditätsvorschriften verstoßen, zehn Mal so viel wie bisher.

Zudem kann sie das Doppelte des finanziellen Vorteils strafweise abschöpfen, den eine Bank mit dem Verstoß erwirtschaftet hat, bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes.

Die Bafin kann künftig auch juristisch Maßnahmen des europäischen Finanzstabilitätsrats durchsetzen. Beim jüngsten Stresstest der EU-Bankenaufsicht EBA, der den Banken eine Kapitalquote von 9 Prozent auch bei einer Verschärfung der Euro-Schuldenkrise abverlangte, hatte die Aufsicht mangels Vorschrift auf wackliger Grundlage gehandelt. (Reuters)

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