18.03.2009 · Das Einlenken beim Bankgeheimnis dürfte keine raschen Folgen nach sich ziehen. Deutschland hat die Amtshilfe der Schweiz bisher kaum genutzt. Eine Amnestie für Bestandskunden ist im Gespräch.
Von Jürgen Dunsch, Michaela Seiser und Michael StabenowDas Steuersparen ist der schönste Sport der Deutschen. Früher setzten die Verkäufer von Bauherrenmodellen und Berlin-Darlehen zur Förderung des Wohnungsbaus in der geteilten Stadt darauf, später diejenigen von Schiffs- und Medienfonds. Die vermeintlich ganz großen Schlaumeier schafften Geld sogar über die Grenze, um von dem dichten Bankgeheimnis in Luxemburg, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein zu profitieren.
Mit der völligen Steuervermeidung ist es allerdings seit Juli 2005 vorbei. Damals trat der automatische Abzug auf die Zinsen festverzinslicher Wertpapiere in Kraft. Die EU-Richtlinie gilt bis heute für alle vier Länder. Der Abzug von anfangs 15 Prozent stieg Mitte vergangenen Jahres auf 20 Prozent und wird am 1. Juli 2011 auf den Endstand von 35 Prozent erhöht. Die Steuer wird allerdings anonym erhoben. Nur wenn der Kunde es ausdrücklich will, wird seine Identität gegenüber dem Heimatland offengelegt.
Deutschland hat Amtshilfe bisher kaum genutzt
Nun haben sich die vier Länder vergangene Woche bereit erklärt, künftig die Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in Steuerfragen zu beachten. Für die Schweiz bedeutet dies, dass sie Amtshilfe künftig nicht nur beim Verdacht auf Steuerbetrug, sondern auch bei Steuerhinterziehung gewährt. Voraussetzung für die Kontoöffnung ist aber ein „begründeter Antrag“, der den Namen des Verdächtigen, die kontoführende Bank sowie klare Verdachtsmomente, etwa Unterlagen, enthält. Wird der Amtshilfe zugestimmt, gegen die gerichtliche Einsprüche möglich sind, bringt auch das in der Schweiz beliebte Nummernkonto nichts. Es schützt nur die Anonymität des Kontoinhabers innerhalb der Bank.
Die Ausweitung der Amtshilfe muss jetzt in neuen Doppelbesteuerungsabkommen niedergelegt werden. Schweizer Banken sehen daher keinen Grund für Panikreaktionen, sondern raten zu langfristigen Planungen. Abzuwarten bleibe zum Beispiel, ob das Nachbarland einer Steueramnestie für die bestehenden Kunden zustimme. Darüber hinaus hat Deutschland die Amtshilfe, neben der die noch kompliziertere Rechtshilfe steht, bisher kaum genutzt. Nach Angaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern lassen sich die Anträge der vergangenen Jahre an einer Hand abzählen. Sie wundert sich selbst über den Grund der Zurückhaltung. Eine rasche Auflösung des Kontos nützt auch deswegen nichts, weil die Bank die Unterlagen zehn Jahre lang aufbewahren muss.
„Alpen Tresor“ Österreich
Experten schätzen, dass die Deutschen in der Schweiz 170 Milliarden Euro angelegt haben. Darunter sind viele Erbschaften. Physisches Schwarzgeld kommt als Folge der scharfen Grenzkontrollen offenbar nur noch tröpfchenweise über die Grenze. Aus dem Zinsbesteuerungsabkommen erhielt Deutschland 2007 netto etwas mehr als 80 Millionen Franken (52 Millionen Euro). Dies ist vergleichsweise wenig und hat zum Teil mit Anlagen zu tun, die nicht der Zinsbesteuerung unterliegen. Hiervon sind die größten Blöcke die Erträge juristischer Personen und Dividenden auf Aktien. Unter den juristischen Personen gelten Trusts als bevorzugte anonyme Konstruktionen. Wegen der Kosten lohnen sie sich aber nach der Auskunft von Juristen erst ab einem Vermögen von etwa fünf Millionen Euro. Die bisher in Liechtenstein beliebten anonymen Stiftungen, deren sich zum Beispiel der frühere Post-Chef Klaus Zumwinkel bediente, kennt die Schweiz hingegen nicht.
Österreich ist für Deutsche schon länger zum „Alpen Tresor“ geworden. Immer häufiger sind es nicht mehr nur große Vermögen, die über die Grenze in Sicherheit gebracht werden. Wie viel deutsches Geld ins südliche Nachbarland schon geflossen ist, lässt sich nicht genau beziffern. Nach Schätzung der Österreichischen Nationalbank (OeNB) liegen derzeit fast 20 Milliarden Euro deutscher Herkunft auf österreichischen Einlagenkonten. Hinzu kommt eine vermutlich noch höhere Summe in Wertpapierdepots.
Luxemburg stets erfinderisch
Allerdings stammen nicht einmal 20 Prozent der von österreichischen Geldhäusern verwalteten Gelder aus dem Ausland, sagt Wolfgang Schweissgut, Geschäftsführer des Bankhauses Jungholz in Tirol. Wie andere österreichischen Institute hat das Bankhaus Jungholz auf das Projekt „gläserner Steuerbürger“ reagiert. So gibt es dort ein „Goldfinger-Konto“, bei dem die laufende Identifikation per Fingerabdruck erfolgt. Durch dieses nach eigenen Angaben einmalige System in der Bankenwelt würden Daten weder auf einem Großrechner noch in anderen EDV-Systemen gespeichert, wodurch die Privatsphäre besser geschützt sei, heißt es.
Luxemburg hat sich beim Ausbau seines Finanzplatzes stets erfinderisch gezeigt. 2007 entstand nicht zuletzt für vermögende Anleger das Instrument des Spezialinvestmentfonds (SIF). Hieran können sich nicht nur institutionelle Anleger, sondern auch „gut informierte“ Privatpersonen direkt beteiligen, die mindestens 1,25 Millionen Euro einbringen. Die Fonds fallen nicht unter die EU-Regeln zur Zinsertragssteuer. Ähnliches gilt auch für einen Großteil der Palette der sogenannten Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW).
Dazu zählen die beliebten Kapitalgesellschaften mit variablem Aktienkapital (Sicav). Diese Gesellschaften müsse eine Depotbank im Großherzogtum benennen. Insgesamt betrug nach Angaben der Aufsichtsbehörde (CSSF) für die 152 in Luxemburg ansässigen Banken das verwaltete Vermögen der fast 3400 Organismen für gemeinsame Anlagen und der Spezialinvestmentfonds Ende Januar rund 1,57 Billionen Euro. Geschätzt wird, dass deutsche Bürger in Luxemburg rund 80 Milliarden Euro angelegt haben.
Kanal-Inseln - warum werden die nie erwähnt?
Dietrich Wollheim (tillwollheimgmx.de)
- 20.03.2009, 00:47 Uhr
Jürgen Dunsch Jahrgang 1948, Korrespondent für Politik und Wirtschaft in der Schweiz.
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Michaela Seiser Jahrgang 1968, Wirtschaftskorrespondentin für Österreich und Ungarn mit Sitz in Wien.
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