23.08.2010 · Das Geldabheben für Fremdkunden ist mit hohen Gebühren verbunden - und bislang ist keine Einigung der Bankenverbände auf ein neues Konzept in Sicht. Nun droht den deutschen Banken und Sparkassen ein Kartellverfahren.
Von Markus Frühauf und Henrike RoßbachWegen der hohen Gebühren für Geldautomatenabhebungen durch Fremdkunden droht den deutschen Banken und Sparkassen ein Kartellverfahren. Denn eine Einigung der Bankenverbände ist nicht in Sicht, obwohl sie bis Ende August dem Bundeskartellamt ein neues Konzept vorlegen müssen, mit dem die Gebühren gesenkt werden.
Verbraucher müssen bis zu 10 Euro für die Benutzung eines Geldautomaten bezahlen, der von einem Institut betrieben wird, bei dem sie nicht Kunde sind. Dass es am Mittwoch beim Treffen der drei Bankenverbände im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zu einer Einigung auf eine Änderung kommt, wird in Bankenkreisen bezweifelt. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) und der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) wehren sich gegen eine Höchstgebühr für die Automatenabhebung. Dagegen haben sich die im Bundesverband deutscher Banken vereinigten Privatbanken für eine Höchstgebühr von 2 Euro je Abhebung ausgesprochen. Mit ihrem neuen Konzept vollziehen DSGV und BVR eine Korrektur, nachdem sie Ende Juli den Kompromissvorschlag einer Gebührengrenze von 5 Euro je Abhebung mitgetragen hatten. Dies hatte aber das Bundeskartellamt als zu hoch abgelehnt.
2 Euro, das obere Ende der Fahnenstange
Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken haben sich auf eine höhere Transparenz verständigt. So soll nach ihrem Konzept jeder die Gebühr für das Geldabheben sofort am Automaten erkennen. Zudem sollen nur noch die Banken, die den Automaten betreiben, die Gebühr erheben, aber nicht mehr die kartenausgebenden Institute. Diese Praxis führt gegenwärtig noch zu den teilweise exorbitant hohen Gebühren. DSGV und BVR wollen über das transparente Geldautomatenentgelt mehr Wettbewerb erreichen. Die automatische Folge wären niedrigere Preise.
Aus der Sicht von Verbraucherschützern wäre eine Abhebegebühr von 2 Euro schon das obere Ende der Fahnenstange. „Ein Preisdeckel von 2 Euro ist zwingend erforderlich“, sagt Christian Pauli, Bankenfachmann des Verbraucherzentrale Bundesverbands, alles darüber sei nicht diskutierbar und stehe in keinerlei Preis-Leistungs-Verhältnis. Wenn ein Kunde 20 Euro abhebe und dafür 5 Euro zahlen müsse, sei das eine „zügellose Bepreisung“ und eine „Strafgebühr“. Mit Blick auf Mittwoch sagt Pauli: „Alle warten darauf, ob der ZKA eine annehmbare Vereinbarung trifft.“ Die Banken hätten nun noch einmal eine Chance. Wenn das nicht funktioniere, müsse die Politik die Abhebegebühren gesetzlich regeln.
Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hat schon häufiger mehr Transparenz von den Banken verlangt. Kunden müssten beim Geldabheben sofort sehen können, was sie der Vorgang kosten wird. Auch bei der Höhe der Gebühren erwartet die Ministerin Vorschläge der Banken. Im Zweifelsfall will sie gesetzliche Schritte einleiten. Bevor es aber dazu kommt, ist das Bundeskartellamt am Zug. Die Kartellwächter haben bereits durchblicken lassen, dass sie die Automatenverbünde ins Visier nehmen werden, wenn die Banken keinen befriedigenden Lösungsvorschlag unterbreiten. Innerhalb dieser Verbünde kostet die Abhebung nichts. So kann ein Kunde der Frankfurter Sparkasse die Automaten der Hamburger Sparkasse kostenlos nutzen. Das größte Netzwerk betreiben die Sparkassen mit 25.700 Geldautomaten, dahinter folgen die Volks- und Raiffeisenbanken mit 18.600. Die von Deutscher Bank, Commerzbank, Postbank und Hypo-Vereinsbank getragene „Cash Group“ hat über 7000 Automaten.
Die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Elvira Drobinski-Weiß, warf Aigner am Montag „Verbraucherabzocke durch Unterlassen“ vor. Seit März vertröste die Ministerin die Verbraucher, nun wolle sie gar bis Mitte 2011 mit einer gesetzlichen Regelung warten. Der verbraucherpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Erik Schweickert, sagte: „Wenn sich die Banken bei den Abhebegebühren an Fremdautomaten nicht einigen, werden wir per Gesetz handeln.“ Der Verbraucher dürfe nicht der Leidtragende sein – Kunden sollten unabhängig vom Interbankenentgelt nicht höher als mit 5 Euro belastet werden, findet Schweickert.
Verbraucherschützer Pauli rät den Banken, auch Fremdkunden als Kunden zu betrachten, um die es zu konkurrieren lohnt. Auch er hält die Transparenz am Geldautomaten für ungenügend. Allerdings weist er darauf hin, dass es dem Kunden meist wenig nutzen wird, die Kosten der Abhebung zu kennen. Für einen Preisvergleich fehle in der Regel ein alternativer Automat in der Nähe. „Deshalb bleibt der Preisdeckel das wichtigste Instrument.“
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| DAX | 6.692,96 | −1,41% |
| FAZ-INDEX | 1.495,13 | −1,32% |
| TecDAX | 769,89 | −0,43% |
| MDAX | 10.249,10 | −1,04% |
| SDAX | 4.985,13 | −0,71% |
| REX | 421,06 | −0,02% |
| Eurostoxx 50 | 2.480,76 | −1,65% |
| F.A.Z. EURO INDEX | 80,01 | −1,60% |
| Dow Jones | 12.801,20 | −0,69% |
| Nasdaq 100 | 2.547,32 | −0,65% |
| S&P500 | 1.342,64 | −0,69% |
| Nikkei225 | 8.947,17 | −0,61% |
| EUR/USD | 1,3245 | +0,05% |
| Rohöl Brent Crude | 117,90 $ | +0,25% |
| Gold | 1.711,50 $ | −2,09% |
| Bund Future | 138,62 € | +1,01% |