Wer sein Geld in Aktien, Fonds oder Zertifikate steckt, fühlt sich seinem Bankberater oder Vermögensverwalter oft hilflos ausgeliefert. Hat er tatsächlich das Wohl seines Kunden im Blick? Oder denkt er vor allem an die eigene Tasche? Sind die Gebühren wirklich fair? Und werden Börsenorders stets zu den besten Konditionen abgewickelt?
Die EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente Mifid (Markets in Financial Instruments Directive) soll für Klarheit sorgen. Sie will die Dienstleistungsfreiheit in Europa stärken und verspricht "freie Fahrt" für Wertpapiere und Derivate über die Grenzen hinweg. Nebenbei soll Mifid auch den Anlegerschutz stärken und die Kosten für Finanzberatung in Europa offenlegen.
Finanz-Grundgesetz mit Lücken
Ab dem 1. November gilt die Richtlinie auch in Deutschland. Das treibt Filialleitern, Bankberatern und Vermögensverwaltern den Angstschweiß auf die Stirn. Doch was voreilig schon als "Grundgesetz" für die Finanzwelt gefeiert wurde, wird viele Lücken haben. Und manche gute Absicht des Gesetzgebers ist nur schwammig formuliert.
So verpflichtet Mifid die Bank dazu, "ehrlich, redlich und professionell im besten Interesse eines Kunden zu handeln". Im Klartext heißt das: Die Banken müssen erstmals die Kosten für die Finanzdienstleistungen schonungslos offenlegen. Besonders heikel ist dabei die Ausweisung der Provisionen und Gebühren. Denn darüber wurde bislang nur ungern geredet.
Die Provision und der Interessenkonflikt
Es geht vor allem darum, dass ein Berater, der einem Kunden ein Zertifikat oder einen Fonds empfiehlt, darauf hinweisen muss, dass er für den Vertrieb eine Provision bekommt, den Kickback. Solche Rückvergütungen von Zertifikateemittenten und Fondsanbietern sind gang und gäbe - und sie bergen Interessenkonflikte.
Kickbacks verstecken sich hauptsächlich hinter dem Ausgabeaufschlag, den der Finanzdienstleister meist komplett einstreicht, hinter Verwaltungsgebühren und Bestandsprovisionen, von denen der Anleger oft nichts erfahren hat. "Es gibt praktisch keine Finanzdienstleistung ohne Kickback", sagt Andreas Tilp, Tübinger Rechtsanwalt und Gründer der gleichnamigen Kanzlei. "Das ist aber nicht das Problem. Das Problem ist, dass die Bank dem Kunden bislang verschweigt, dass sie Zuwendungen von Dritten empfängt."
Das ist künftig regelmäßig verboten, ausnahmsweise aber erlaubt, nämlich dann, wenn die Provision die Qualität der Dienstleistung verbessert und dem Kunden unmissverständlich offengelegt wird. Alles klar? "Die Auslegung dieser Bestimmungen wird die Gerichte sicherlich beschäftigen", glaubt Anwalt Tilp, denn klar ist gar nichts.
Wie die Banken an Kundengelder kommen
Aber Vertriebsprovisionen sind nur eine Möglichkeit der Banken, an das Geld ihrer Kunden zu kommen. Es sind Fälle bekannt, in denen über die Wahl des Handelsplatzes abkassiert wurde, indem beispielsweise Kauf- und Verkaufsaufträge für Dax-Aktien außerbörslich über eine eigene Handelsplattform einer Bank abgerechnet wurden.
Das ist auch künftig möglich, obwohl Wertpapiertransaktionen dem Grundsatz der "Best Execution" gehorchen müssen: Kundenorders sind so auszuführen, dass unter Berücksichtigung des Kurses, der Kosten, der Schnelligkeit und Vollständigkeit der Auftragsausführung das bestmögliche Ergebnis für den Kunden erreicht wird. Das hätte beispielsweise zur Folge, dass eine Bank eine Aktienorder an dem Börsenplatz ausführen muss, der in Bezug auf Kurs und Kosten für den Kunden am günstigsten ist.
„Vermögensvernichtung gesetzlich zementiert“
"Es ist mitnichten so, dass der Anleger den besten Kurs bekommt", warnt Tilp vor einer falschen Interpretation der Regelung. "Kunden haben lediglich den Anspruch zu erfahren, nach welchen Kriterien die Bank ordert. Nur innerhalb dieser Kriterien gilt die Best Execution." Es wird also dabei bleiben, dass sich Banken im Handel ein Stückchen Gewinn herausschneiden. Das wird leichter, weil immer mehr Handel über eigene Plattformen abgewickelt wird und nicht über öffentlich-rechtliche Börsen. Tilp fürchtet deshalb: "Bei der Kursfeststellung werden wir ein neues manipulatives Umfeld finden."
Und noch einen Schwachpunkt hat Mifid: "Best Execution" gilt nicht für Investmentfonds. "Vermögensvernichtung wird per Gesetz zementiert", kritisiert Karl Matthäus Schmidt, Chef der Quirin Bank. Für den Kunden bedeute das 300 bis 500 Basispunkte mehr Kosten beim Kauf von Fondsanteilen, weil er über die beste und günstigste Kaufmöglichkeit seiner Aktien- und Rentenfonds nicht informiert werden müsse. Günstiger als in der Filiale ist der Fondskauf in der Regel an der Börse.
Hehre Ziele - und die Wirklichkeit
Hehre Ziele verfolgt Mifid dagegen, was die Beratungs- und Dokumentationspflichten der Finanzdienstleister angeht. Die Banken müssen sich künftig für die Beratung ihrer Kunden mehr Zeit nehmen und Anleger umfassender als bisher informieren. Denn der Vermögensverwalter oder Anlageberater muss seinen Kunden nach Einkommen, Verbindlichkeiten, Beruf und Bildung befragen. Er muss seine Anlageziele und Risikobereitschaft erkunden und ihn entsprechend beraten.
Auch die Dokumentationspflichten sind detaillierter geworden. Ein Wertpapierdienstleister muss minutiös festhalten, wann und wo er welchen Kundenauftrag ausgeführt hat, ob der Anleger alle erforderlichen Prospekte und Unterlagen bekommen hat. Das ist im Streitfall gut. Nur ist leider umstritten, ob der Anleger einen Anspruch darauf hat, die Unterlagen einzusehen. Dieses Recht steht nur der Finanzaufsicht Bafin zu, und die hat sich bislang geweigert, solche Unterlagen an die Kunden herauszureichen - mit dem Hinweis, man ermittele im öffentlichen Interesse, nicht im Interesse eines einzelnen Anlegers.
Überhaupt ist bislang offen, ob die neuen Mifid-Vorschriften dem Anleger zivilrechtlichen Schutz bieten oder ob sie nur das Aufsichtsrecht verbessern. Aufsichtsrecht bedeutet lediglich: Hält sich die Bank nicht an die Regeln, klopft ihr die Bafin auf die Finger. Hätten die Vorschriften dagegen auch zivilrechtliche Bedeutung, könnten sich Anleger bei Schadensersatzklagen auf die Verletzung der Mifid-Regelwerks berufen.
Exzellenter Artikel-BGH urteil erwähnen
michael ritzau (rimichael)
- 30.10.2007, 11:01 Uhr