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Anlegerschutz Julius Bär verliert auch den zweiten Fonds-Prozess

20.12.2002 ·  Erneut wurde die Fondsgesellschaft wegen falscher Angaben im Verkaufsprospekt des Julius Bär Creativ-Fonds verurteilt.

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Die Julius Bär KAG hat am Freitag auch den zweiten Prospekthaftungsprozess um den Julius Bär Creativ-Fonds verloren und ist zur Zahlung von 160.800 Euro verurteilt worden. Dies bestätigte das Landgericht Frankfurt.

Der Sammelklage der drei von ihm vertretenen Privatanleger sei voll stattgegeben worden, sagte Rechtsanwalt Franz Braun von der Münchener Rechtsanwaltskanzlei Rotter. Er sei zuversichtlich, dass das Urteil auch bei einer Berufung Bestand haben werde. Die Tochter der Züricher Julius Bär Holding AG hatte im Vorfeld bereits angekündigt, im Falle einer Niederlage in die Revision zu gehen.

Prospekt wies nicht ausreichend auf Risiken hin

Der Ausgang des Prozesses war im Vorfeld von Beobachtern erwartet worden, da der Gegenstand des Verfahrens eine identische Fassung des Fondsprospekts war, für die Julius Bär am 22. November zur Zahlung von 3,5 Millionen Euro an den Musikproduzenten Jack White verurteilt worden war. Die Fondsgesellschaft hat nach Auffassung des Gerichts falsche Angaben im Verkaufsprospekt des Fonds gemacht. Der von Kurt Ochner gemanagte Fonds war größtenteils in Werten des Neuen Markts investiert und erlitt hohe Kursverluste. Nach Auffassung der 21. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt wurde nicht ausreichend auf die möglichen Risiken hingewiesen.

Sollte die Fondsgesellschaft auch in letzter Instanz unterliegen, wird mit zahlreichen weiteren Klagen gerechnet. Allein die Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei Nieding + Barth bereitet nach eigenen Angaben 76 Verfahren mit einem Streitwert von knapp zehn Millionen Euro vor. Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte vertritt rund zehn Kläger mit einem Forderungsvolumen von insgesamt 500.000 Euro. Nach Angaben von Julius Bär wurden bisher 25 Klagen zum Creativ-Fonds mit einem Streitwert von insgesamt zehn Millionen Euro eingereicht.

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