21.07.2004 · Anlagevermittler müssen mehr aufklären, als nur den Emissionsprospekt zu überreichen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden. Und weil das so ist, muß ein Vermittler der Göttinger Gruppe Schadensersatz zahlen.
Anlagevermittler müssen Kunden umfassend mündlich über die möglichen Risiken der Geldanlage informieren. Die Übergabe eines noch so umfangreichen Emissionsprospekts allein reiche nicht aus, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt laut einer Mitteilung der Heidelberger Kanzlei Bornemann-Witt-Nittel vom Dienstag.
Das Gericht sprach damit einer Anlegerin rund 10.000 Euro Schadensersatz zu, weil sie von dem Vermittler der Göttinger Gruppe über die Risiken ihrer Beteiligung als atypisch stille Gesellschafterin nicht hinreichend informiert worden war. (AZ 3 U 135/02)
Das Urteil ist nach Ansicht der zur Kanzlei gehörenden Anwältin Beate Kirchner ein weiterer Schritt zum Schutz von Anlegern: „Gerade bei einem sehr umfangreichen und unübersichtlichen Prospekt kann ein Vermittler nicht davon ausgehen, durch bloße Übergabe des Prospekts ausreichend informiert zu haben, vielmehr bedarf es einer zusätzlichen mündlichen Information.“ Erschwerend sei für das Gericht hinzugekommen, daß der Vermittler nicht auf die negative Berichterstattung über die Göttinger Vermögensanlagen AG in den Medien hinwies. Auch dies sei geeignet, den Schadensersatzanspruch der Klägerin zu begründen.
Die Göttinger Gruppe hatte in den vergangen Jahren zu Tausenden Beteiligungen als atypisch stille Gesellschafter vertrieben. In den Beratungen wurden laut Kirchner in der Regel nur die vermeintlichen Chancen dargestellt, nicht jedoch die mit der Beteiligung verbundenen hohen Risiken. „Dabei droht nicht nur der Totalverlust der Einlage sondern sogar die Gefahr, über die geleistete Einlage hinaus zu Nachschüssen herangezogen zu werden“, sagte Kirchner.
Der Vermittler wäre verpflichtet gewesen, im Rahmen seiner Beratung auf diese potenziellen Gefahren hinzuweisen. Betroffene können Schadensersatzansprüche nur noch bis Ende des Jahres geltend machen.
| Name | Kurs | Prozent |
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