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Anlegerschutz Finanzvermittler haftet für risikante Anlagen

09.03.2010 ·  Ein Brokerhaus in den Vereinigten Staaten muss für die Verluste eines Vermittlers in Deutschland haften, wenn der seine Kunden nicht ausreichend über die Risiken konkreter Kapitalanlagen aufklärt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Rechte von Anlegern weiter gestärkt. Brokerhäuser haften bei einer unzureichenden Risikoaufklärung, wenn sie auf Kontrollen ihrer Vermittler verzichtet haben, entschied der Bankensenat am Dienstag. Damit war die Klage einer Anlegerin erfolgreich, die von einem amerikanischen Brokerhaus Schadenersatz von knapp 6000 Euro verlangt hatte. Diese Summe hatte sie von 2003 bis 2006 bei Optionsgeschäften an der Börse in New York eingesetzt - und nahezu komplett verloren.

Ein deutscher Vermittler des Geschäftshauses hatte für die Klägerin Termin- und Optionsgeschäfte an der New Yorker Börse abgewickelt. Dies erfolgte ausschließlich über ein Online-System des Brokerhauses. Nach dem Urteil wurde die Klägerin nicht ausreichend über die Risiken dieser Kapitalanlageform aufgeklärt. Ein großes Verlustrisiko bargen alleine die extrem hohen Vermittler-Provisionen. Das Brokerhaus habe die unseriösen Praktiken seines Vermittlers zumindest billigend in Kauf genommen, weil es auf Kontrollen verzichtete, so die Richter. Sie bestätigten damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom März 2009.

Im Juli 2009 hatte der BGH entschieden, dass ein Geldinstitut seinen Kunen notfalls gar zur Konkurrenz schicken muss, wenn der eine sichere Finanzanlage wünscht (BGH-Urteil: Berater müssen auf Pleiterisiken hinweisen)

(Az.: XI ZR 93/09 - Urteil vom 9. März 2010)

Quelle: FAZ.NET mit dpa
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