23.08.2002 · Nach dem jüngsten Urteil zu fehlerhafter Anlageberatung beim Finanzdienstleister AWD, schöpfen immer mehr Anleger ihre rechtlichen Mittel aus.
Von Mara PerkonsDer Finanzdienstleister AWD ist wegen fehlerhafter Anlageberatung in Bezug auf den so genannten Dreiländerfonds, einem geschlossenen Immobilienfonds, erstmals von einem Oberlandesgericht (OLG) zu Schadensersatz verurteilt worden. Das OLG Celle kam zu dem Schluss, dass in den beiden verhandelten Fällen die Anleger von den jeweiligen Beratern nicht ausreichend auf die Risiken des Fonds hingewiesen worden seien.
„Allein der Umstand, dass die Kapitalanlage an Wert verliert, ist natürlich noch kein Haftungsgrund“, so Wolf von Buttlar, Partner bei der auf Anlagerecht spezialisierten Anwaltskanzlei Tilp&Kälberer. Der Finanzdienstleister muss seine Pflicht einer anleger- und anlagegerechten Beratung verletzt haben. „Zu diesem Thema gibt es seit einigen Jahren eine verstärkte Rechtssprechung“, beobachtet er.
Finanzdienstleister, aber auch Banken, werden zunehmend wegen fehlerhafter Anlageberatung in die Pflicht genommen, vor allem im Bereich der geschlossenen Immobilienfonds. Dass es sich dabei um extrem intransparente Produkte handelt, ist den meisten Anlegern zum Zeitpunkt der Kaufentscheidung gar nicht bewusst, da sie häufig nicht ausreichend auf die „versteckten Kosten“ des Fonds hingewiesen werden.
Dokumentation des Empfehlungsgesprächs ist hilfreich
Wenn es tatsächlich so weit kommt, dass eine Kaufempfehlung vor Gericht verhandelt wird, hat der Anleger häufig schlechte Karten. „Die Beweislastsituation ist ein Problem“, gibt Dr. Henning Leitz von der auf Wertpapieranlagen spezialisierten Kanzlei Rotter Rechtsanwälte zu bedenken. Daher empfiehlt er auf jeden Fall eine schriftliche Dokumentation des Empfehlungsgesprächs sowie die Mitnahme von Zeugen. „Noch besser ist es, sich die Anlageziele schriftlich durch das Wertpapierdienstleistungsinstitut bestätigen zu lassen und auf der Überlassung schriftlicher Anlageempfehlungen zu bestehen.“
„Doch auch aus dem bisherigen Anlageverhalten können in einem Rechtsstreit Rückschlüsse getroffen werden, wenn dieses erheblich von den erfolgten Anlageempfehlungen abweicht“, räumt Henning Leitz ein. Aus diesem Grund hätte zum Beispiel eine Rentnerin, die ihr Leben lang ihr Erspartes auf ein Sparbuch eingezahlt hat und nun aufgrund einer offensichtlich nicht anlegergerechten Beratung ihr Vermögen mit einem Neuen Markt-Fonds verloren hat, trotz fehlender Dokumentation dennoch Aussichten auf Erfolg. Doch so eindeutig sind natürlich die wenigsten Fälle.
Immer mehr Anleger schöpfen rechtliche Möglichkeiten aus
Die wachsende Zahl von Anlegern, die Kaufempfehlungen kritisch überprüfen lassen, resultiert nach Meinung Wolf von Buttlars unter anderem aus der Tendenz der Anlageberater, immer riskantere Sachen zu verkaufen, aber auch aus einer veränderten Wahrnehmung von Banken und Finanzdienstleistern durch die Medien. Früher herrschte die Auffassung, dass diese unangreifbar seien, heute wird dieses Bild durch eine sehr kritische Berichterstattung mehr und mehr revidiert.
Eine Bestätigung des AWD-Urteils durch den Bundesgerichtshof könnte diesen Trend noch verstärken und nach Einschätzung von Henning Leitz durchaus motivierend auf andere geschädigte Anleger wirken. Doch von einer erfolgreichen Klage profitiert der Anleger ohnehin nur, wenn das Unternehmen auch in der Lage ist, die Schadenssumme zu begleichen. Daher ist es sicher kein Fehler, bei der Anlageentscheidung auch zu berücksichtigen, ob das Finanzunternehmen im Schadensfall zu einer Haftung überhaupt in der Lage wäre.
| Name | Kurs | Prozent |
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| FAZ-INDEX | 1.377,69 | −0,11% |
| Dow Jones | 12.454,80 | −0,60% |
| EUR/USD | 1,2515 | −0,14% |
| Rohöl Brent Crude | 106,90 $ | +0,14% |
| Gold | 1.569,50 $ | +0,06% |