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Anlagebetrug Ein Skandal namens Phoenix

01.03.2008 ·  Phoenix Kapitaldienst ist nur der letzte Name in einer langen Liste von Kapitalbetrügereien in Deutschland. Und doch ist diese Schwindelfirma nicht einfach ein Fall unter vielen. Er stellt den deutschen Anlegerschutz in Frage.

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Phoenix Kapitaldienst ist nur der letzte Name in einer langen Liste von Kapitalbetrügereien in Deutschland. Und doch ist diese Schwindelfirma nicht einfach ein Fall unter vielen. Mit einem Schaden von rund 600 Millionen Euro und 30.000 geprellten Anlegern stellt ihre Insolvenz viele andere Fälle in den Schatten.

Abgesehen davon wächst sich die Abwicklung der Phoenix Kapitaldienst GmbH in Frankfurt zu einem politischen Skandal europäischen Ausmaßes aus. Denn in diesem Fall sind offenbar der Finanzaufsichtsbehörde Bafin schwere Fehler unterlaufen. Ihr wird vorgeworfen, Phoenix zu lasch kontrolliert zu haben. Aber auch die Bundesregierung steht in der Kritik, die vor zehn Jahren eine europäische Richtlinie zur Anlegerentschädigung in deutsches Recht umsetzte und dabei ein zersplittertes System schuf.

Anleger warten bisher vergeblich auf Entschädigungszahlungen

Die Folgen tragen die geschädigten Phoenix-Kunden: Bis heute haben die Anleger keinen Euro Entschädigung enthalten, weder vom Insolvenzverwalter Frank Schmitt in Frankfurt, dem bisher wegen Streitereien unter den verschiedenen Gläubigergruppen die Hände gebunden sind, noch von der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) in Berlin. Die müsste eigentlich möglichst zeitnah den Anlegern 90 Prozent ihres Einsatzes, maximal jedoch 20.000 Euro, ausbezahlen.

In wenigen Tagen jährt sich die Pleite zum dritten Mal, und die Anleger werden weiter warten müssen. Am 11. März 2005 hatte die Bafin sämtliche Konten der Phoenix Kapitaldienst gesperrt und der Schwindelgesellschaft den Geschäftsbetrieb untersagt. Am 14. März wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, und am 18. März gab die Bafin offiziell den Eintritt des Entschädigungsfalls bekannt. Damit hatte sie die formale Voraussetzung geschaffen, damit die EdW die Anleger entschädigen kann. Doch das hat diese bis heute nicht getan.

"Das leistet die EdW: Unsere gesetzliche Aufgabe ist es, besonders Kleinanlegern einen Mindestschutz vor einem möglichen Verlust ihrer Ansprüche aus Wertpapiergeschäften zu gewährleisten", heißt es auf der Internetseite der Einrichtung. Bis heute hat die EdW im Fall Phoenix Kapitaldienst weder geleistet noch gewährleistet.

Ein Grund, dass die EdW nichts ausbezahlt, liegt darin, dass Phoenix eine glückliche Ausnahme am grauen Kapitalmarkt ist: Normalerweise ist hier nach einer Insolvenz nichts mehr zu holen. Doch Insolvenzverwalter Schmitt stellte 230 Millionen Euro sicher, und von denen will die EdW einen Teil.

Doch selbst wenn die EdW zahlen wollte, könnte sie es nicht ohne weiteres. Die Einrichtung hat schlicht nicht das Geld. Schätzungsweise 180 bis 200 Millionen Euro wird die EdW den ehemaligen Phoenix-Kunden überweisen müssen. Seit Dezember versucht sie, bei den rund 750 Finanzgesellschaften, die zwangsweise Mitglied bei ihr sind, Sonderbeiträge von rund 30 Millionen Euro einzutreiben. Doch etwa 90 Prozent der Mitgliedsunternehmen - in erster Linie Börsenmakler und bankenunabhängige Vermögensverwalter - haben Widerspruch eingelegt, so dass bei der EdW bisher nur 2,3 Millionen Euro eingetroffen sind. Die Mittel, die sie bisher hat, reichen ohnehin nicht. Angeblich liegen nur 5 bis 10 Millionen Euro in der EdW-Kasse.

Jetzt rächt sich, dass die Bundesregierung vor zehn Jahren bei der Einführung der EU-weiten Anlegerentschädigung den Banken gegenüber zu entgegenkommend war. So konnten private Banken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen eigene Einrichtungen für die Entschädigung der Anleger aus Wertpapiergeschäften schaffen. Übrig blieb eine Handvoll öffentlicher Banken, die in keine der drei Säulen passten - wie die verschiedenen Förderbanken oder der ebenfalls öffentlich-rechtliche Calenberger Kreditverein in Hannover.

Der Fall Phoenix könnte das deutsche System der Anlegerentschädigung zum Einsturz bringen

Für eine Insolvenz all der anderen Finanzunternehmen - Vermögensverwalter, Börsenmakler und Akteure am grauen Kapitalmarkt - wollten die Banken nicht einstehen und nahmen diese Gesellschaften in ihre Entschädigungseinrichtungen nicht auf. Diese wurden daraufhin, obwohl sie geschäftlich so gut wie nichts miteinander verbindet, in einer Art Resteverwertung in die EdW gezwängt, die in der Berliner Niederlassung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) untergebracht ist. Diese erhielt, so klagen die EdW-Mitglieder, für ihre Hilfe gut die Hälfte der Beitragseinzahlungen.

Die Zersplitterung der Anlegerentschädigung birgt jede Menge politischen Sprengstoff, zumal einige Anlegeranwälte das System nun juristisch anfechten, eine Staatshaftungsklage eingereicht und ein EU-Vertragsverletzungsverfahren beantragt haben. Der Fall Phoenix könnte das deutsche System der Anlegerentschädigung zum Einsturz bringen.

"Der eigentliche Skandal besteht darin, dass die EdW zahlungsunfähig ist, weil das deutsche Anlegerentschädigungssystem von Anfang an falsch konstruiert wurde", kritisiert der Bundesverband der Wertpapierhandelsfirmen (BWF), in dem die Börsenmakler zusammengeschlossen sind. Die Maklerlobby sieht auch Verstöße gegen die EU-Richtlinie: Deutschland habe schlicht die Vorgabe fehlerhaft umgesetzt. Für Schäden, die in diesem Bereich durch Insolvenzen einzelner Anbieter entstehen, müssten im Rahmen der Anlegerentschädigung alle Wertpapierdienstleister aufkommen, also auch Banken und Sparkassen.

Noch will es niemand offen aussprechen, aber der Fall Phoenix könnte bewirken, dass die bisher geltende Anlegerentschädigung komplett gekippt wird. Eine einzige Entschädigungseinrichtung mit der entsprechenden Finanzkraft liegt ohnehin im Interesse der Anleger. Denn die Vielzahl der Fonds bewirkt, dass die geprellten Phoenix-Anleger bisher "à fonds perdu" entschädigt werden - nämlich gar nicht. Auch in diesem Jahr sind die Aussichten relativ gering, dass sie etwas Geld bekommen.

Quelle: hlr., F.A.Z., 01.03.2008, Nr. 52 / Seite 22
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