25.12.2005 · Viele Riester-Sparer verschenken ihre staatlichen Zulagen, weil sie noch keinen Förderantrag gestellt haben. Aber für alle, die sich auf einen Sparvertrag nach Riester einlassen, gibt es drei gute Nachrichten.
Viele Riester-Sparer verschenken ihre staatlichen Zulagen. Für das Jahr 2003 hat fast eine Million der knapp vier Millionen Anspruchsberechtigten noch keinen Förderantrag gestellt. Holen die Anleger das nicht in einem bürokratischen Kraftakt in den kommenden Tagen nach, verfallen die Ansprüche zum Ende dieses Jahres.
Fast vier Millionen Verträge waren Ende 2003 bei der zentralen Zulagenstelle in Potsdam registriert. Für das Jahr 2003 sind bisher aber erst etwa drei Millionen Anträge auf Zulagen eingegangen. Schon für das erste Zulagenjahr 2002 der durch staatliche Zuschüsse geförderten Riester-Rente haben viele Anleger auf die Förderung verzichtet. Damals beantragten von 3,3 Millionen Sparern nur etwa 2 Millionen den Zuschuß und erhielten im Durchschnitt 66 Euro. Umgekehrt läßt sich daraus schließen, daß die anderen Anleger insgesamt auf einen hohen zweistelligen Millionenbetrag verzichteten.
Auch bei hohen Einkommen lohnt ein Förderungsantrag
Dahinter vermutet Ulrich Stolz, der Leiter der Zulagenstelle, zwei Gründe. Viele Verträge würden erst am Jahresende abgeschlossen - mit nur einem oder zwei Monatsbeiträgen. Für diese Neulinge bringe die Zulage im ersten Jahr noch nicht viel. Der zweite Grund sei allerdings ein größeres Problem und resultiere aus einem Mißverständnis. Vor allem Sparer mit höherem Einkommen schlössen die Riester-Rente vor allem wegen des Steuervorteils ab und glaubten deshalb, auf die Zulage verzichten zu können. Das ist aber ein Irrtum, denn auch wenn man vor allem von dem Steuervorteil profitiert, geht die Rechnung erst auf, wenn die Zulage tatsächlich fließt.
Die nach dem ehemaligen Arbeits- und Sozialminister benannte Riester-Rente lockt zunächst mit der staatlichen Zulage. Je weniger ein Angestellter oder Beamter verdient und je mehr Kinder er hat, desto mehr Zuschüsse erhält er. Im vergangenen Jahr konnte zum Beispiel eine vierköpfige Familie mit einem Einkommen von 61 200 Euro auf die maximale Zulage von 336 Euro kommen, wenn sie 714 Euro aus eigenen Mitteln in einen Riester-Vertrag einzahlte. Die Zulage wird direkt an den Anbieter des Riester-Sparplans gezahlt. Das kann ein Versicherer, eine Bank oder ein Investmentfonds sein. Damit ist die staatliche Förderung aber noch nicht erschöpft. Gegenüber dem Fiskus kann die Familie die eigene Einzahlung und die Zulage, also insgesamt 1050 Euro, steuermindernd geltend machen und so einen Teil der schon gezahlten Einkommensteuer zurückfordern. Das Finanzamt macht eine sogenannte "Günstigerprüfung", ob der Steuervorteil höher ist als die Zulage. Der Begriff fördert das Mißverständnis, Sparer mit hohem Einkommen könnten die Zulage vernachlässigen.
Drei gute Nachrichten für Riester-Sparer
Das Finanzamt rechnet die Riester-Beiträge über den Sonderausgabenabzug ab und berechnet den Steuervorteil. Dieser wird aber nicht in voller Höhe ausgezahlt, sondern die Rückzahlung wird um den Zulagenanspruch vermindert, egal ob die Zulage tatsächlich an den Versicherer oder die Fondsgesellschaft geflossen ist. Es sollten also auch Riester-Sparer mit hohem Einkommen, die vor allem auf einen Steuervorteil aus sind, den Zulagenantrag ausfüllen.
Das Ausfüllen selbst ist zwar mit einem kleinen Papierscharmützel und mehrseitigen Formularen verbunden. Aber der Aufwand ist überschaubar. Für Bürokratiemuffel gibt es drei gute Nachrichten.
Erstens: In den meisten Fällen hat der Anbieter das Formular schon zugesendet und einen großen Teil der Felder mit den Vertragsdaten bereits ausgefüllt.
Zweitens: Für viele Riester-Sparer wird es der letzte Zulagenantrag sein, denn wer in diesem Jahr unterschreibt, daß der Anbieter künftig in seinem Namen die Zulagen beantragen darf, hat vom nächsten Jahr an Ruhe. Das Geld fließt dann automatisch.
Schließlich drittens: Nachzügler haben noch genügend Zeit, um sich bis zum Jahresende die Zulage für das Jahr 2003 zu sichern. Die staatliche Zulagenstelle ist offenbar nicht penibel. Entscheidend ist das Datum des Eingangs beim Anbieter und nicht der Eingang bei der Behörde. "Der Antrag geht ja erst zum Anbieter, der prüft, ob er fristgerecht eingegangen ist, und übermittelt ihn auf elektronischem Weg an uns", sagt Behördenleiter Ulrich Stolz. Auch Anträge, die erst im nächsten Jahr bei der Zulagenstelle eingingen, aber noch im alten Jahr beim Anbieter, würden akzeptiert.
Beamte und Angestellte können staatlich gefördert über die sogenannte Riester-Rente sparen. Angerechnet werden derzeit maximal 2 Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Bemessungsgrenze von 62.400 Euro.
Die geförderte Sparsumme wird vom kommenden Jahr an auf 3 Prozent und ab 2008 auf 4 Prozent des Einkommens erhöht. Wer in einen Riester-Vertrag einzahlt, erhält dafür Zulagen und einen Steuervorteil. Pro Erwachsenen gibt es derzeit eine Zulage von maximal 76 Euro. Diese Summe wird zunächst auf 114 Euro und 2008 auf 154 Euro erhöht. Hat der Sparer Kinder, erhält er für jedes derzeit 92 Euro zusätzlich, von 2006 an 138 Euro und von 2008 an 185 Euro. Den zweiten Teil der Förderung gibt es beim Einkommensteuerjahresausgleich. Eigenbeiträge zur Riester-Rente und Zulagen reduzieren die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer. Das Finanzamt zahlt den Steuervorteil aus, allerdings abzüglich des Zulagenanspruchs.
Für diese üppige Förderung nehmen die Sparer allerdings einige Nachteile in Kauf. Sie kommen erst mit 65 Jahren wieder an ihr Geld. Kündigen sie vorher oder wählen sie ihren Steuersitz im Alter im Ausland, muß die Förderung zurückgezahlt werden. Außerdem werden nur 30 Prozent des Kapitals auf einen Schlag ausgezahlt, der Rest muß in eine lebenslange private Rente investiert werden. (ruh.)
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.377,69 | −0,11% |
| Dow Jones | 12.454,80 | −0,60% |
| EUR/USD | 1,2515 | −0,14% |
| Rohöl Brent Crude | 106,90 $ | +0,14% |
| Gold | 1.569,50 $ | +0,06% |