Auch die staatlich geförderte Riester-Rente kann einer Studie zufolge die wachsende Versorgungslücke im Alter nicht schließen. Die Regierungsbeschlüsse zur Rentenbesteuerung und der Einführung eines demografischen Faktors machten eine zusätzliche private Vorsorge erforderlich, erklärte das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) am Donnerstag in Berlin.
Vor allem ältere Jahrgänge müßten deutlich mehr als die maximal geförderten vier Prozent ihres Bruttoeinkommens zurücklegen, sagte DIA-Sprecher Bernd Katzenstein. „Wir appellieren an die Eigeninitiative.“ Nur mit der Riester-Rente sei der Lebensstandard im Alter in vielen Fällen nicht zu halten.
Nettorente wird weiter sinken
Das hauptsächlich von der Deutschen Bank getragene DIA beruft sich auf eine Studie des Essener Rentenexperten Reinhold Schnabel, derzufolge die durchschnittliche gesetzliche Nettorente von 70 Prozent des letzten Einkommens bis 2040 auf Werte um 50 Prozent absinkt. Schnabel bezog die Reformvorschläge der Rürup-Kommission und die Beschlüsse zu einer nachgelagerten Rentenbesteuerung in seine Berechnungen ein. Nach Abzug von Steuern und Sozialbeiträgen bleibt demnach vor allem gut verdienenden, älteren Jahrgängen bis 2040 weniger als die Hälfte ihres letzten Nettoeinkommens.
Werden zusätzlich vier Prozent des Bruttoeinkommens für die Riester-Rente angelegt, steigt das Nettorentenniveau nur bei niedrigen Einkommen wieder auf bis zu 70 Prozent - bei ihnen macht sich die nachgelagerte Besteuerung kaum bemerkbar. Schon die Bezieher mittlerer Einkommen müssen aber demnach verstärkt privat vorsorgen, wollen sie die entstehende Lücke wieder schließen.
Entlastung für Jüngere, Belastung für Ältere
Weil die Beiträge künftig nicht versteuert werden müßten, würden „deutlich höhere Sparleistungen für die private Altersvorsorge“ ermöglicht, erklärte Katzenstein. Vor allem für die jüngeren Jahrgänge, die noch viele „Sparjahre“ vor sich hätten, bringe die Reform deshalb deutliche Vorteile. Vor 1965 Geborene müßten dagegen deutlich mehr zurücklegen, wenn sie im Alter ihren Lebensstandard halten wollten. „Diese Generation muss das wissen“, sagte Katzenstein. Wer den Steuervorteil nutze und das Geld in die Vorsorge stecke, werde aber im Alter keine Probleme bekommen.
Mit der vom Kabinett Anfang des Monats beschlossenen nachgelagerten Besteuerung wird die steuerliche Behandlung von Renten und Rentenbeiträgen neu geregelt. Demnach sollen in Zukunft die Renten besteuert werden; Aufwendungen für die Altersvorsorge dürfen dagegen steuermindernd geltend gemacht werden. Damit setzt die Bundesregierung eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts um. Die Umstellung erfolgt über einen Zeitraum von 35 Jahren schrittweise von 2005 an.