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Altersvorsorge Mit Riester ins Eigenheim

05.03.2008 ·  Die Eigenheimzulage kommt durch die Hintertür zurück: Geld aus Riester-Verträgen darf in den Hauskauf fließen. Doch zum Jubeln sei es zu früh, meinen Verbraucherschützer.

Von Nadine Oberhuber
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Die gute Nachricht zuerst: Wer sich ein eigenes Haus kaufen will, um im Alter die Miete zu sparen, kann dafür bald Geld aus seinem Riester-Vertrag nehmen. So muss er weniger Kredit aufnehmen und kann seine Schulden schneller tilgen. Auf dieses Modell des Wohnriesterns hat sich die große Koalition nach jahrelanger Diskussion geeinigt.

Die Sparer wünschen sich das auch schon lange. „Wenn wir mit Verbrauchern über die geförderte Altersvorsorge reden, hören wir fast immer auch den Wunsch nach einer eigenen Immobilie“, sagt der Finanzexperte Arne Gottschalk von der Verbraucherzentrale Bremen, „deshalb begrüßen wir das Wohnriestern ausdrücklich.“ Denn es bedeutet: Der Verbraucher legt kontinuierlich Geld fürs Alter zurück, wird vom Staat mit Zulagen gefördert - und kann sich, wenn er will, damit irgendwann den Traum vom eigenen Haus erfüllen. So führt die Koalition mit dem Wohnriestern durch die Hintertür wieder die Eigenheimzulage ein, die sie erst Ende 2005 abgeschafft hatte.

Verbraucherschützer raten zum Warten

Doch zum Jubeln ist es noch zu früh, warnen Verbraucherschützer. Denn es ist noch nicht klar, welche Regeln am Ende gelten sollen. Es dauert auch noch eine Weile, bis die politische Absicht tatsächlich Gesetz wird. Mitte des Jahres soll es so weit sein, hoffen die Parteien. Dafür gilt die Regelung dann rückwirkend zum 1. Januar 2008. Und nach dem Beschluss kommen in der zweiten Jahreshälfte wahrscheinlich auch die ersten Riester-Bausparprodukte auf den Markt.

Bis dahin sollten potentielle Hauskäufer auf jeden Fall abwarten, bevor sie mit dem Riestern anfangen, rät Gottschalk. Solange sie noch in diesem Jahr einen Vertrag abschließen, geht ihnen dabei auch keine Zulage verloren. Eilige, die trotzdem schon unterschreiben möchten, sollten sich für einen Riester-Banksparplan entscheiden. „Mit dem können sie davon ausgehen, dass sich ihr Kapital vermehrt“, sagt Gottschalk. „Bei Versicherungs- und Rentenprodukten dagegen schlagen in den ersten Jahren zunächst nur die Kosten durch.“ So bleiben Sparer flexibel, wofür sie das Geld einsetzen, bis alle Details feststehen.

Nur zur Eigennutzung

Auf folgende Punkte haben sich die Spitzen der Koalitionsparteien aber anscheinend schon geeinigt: Das Geld, das bereits in einen Riester-Vertrag geflossen ist, kann zu 100 Prozent für den Kauf verwendet werden. Bisher hieß es, die Käufer sollten nur Teilbeträge entnehmen können. Diese Idee ist aber wohl vom Tisch. Ebenso wie die Vorgabe, das entnommene Geld müsse bis zum Rentenbeginn zurück in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Offenbar sind die Politiker zur Einsicht gelangt, dass dem Verbraucher die gesparte Miete ebenso hilft wie die ausgezahlte Zusatzrente. Auch nach der Auszahlung bleibt der Vertrag allerdings bestehen, und die Zulagen fließen weiter.

Einige Beschränkungen zeichnen sich allerdings ebenfalls schon ab: Die Immobilie muss selbstgenutzt sein. Wer ein Haus nur als Kapitalanlage zum Vermieten kauft, darf den Riester-Vertrag nicht vorzeitig angreifen - oder er muss alle erhaltenen Zulagen an den Staat zurückzahlen.

Risikofaktor Umzug

Bisher hieß es auch, Eigenheimbesitzer müssten die Zuschüsse zurückgeben, wenn sie ihr Haus innerhalb von 20 Jahren wieder veräußern - zum Beispiel weil sie wegziehen. Hierzu stehen noch keine Details fest. Doch es zeichnet sich eine verbraucherfreundlichere Regelung ab: Wenn die Hausverkäufer das erlöste Geld sofort wieder in einen Riester-Vertrag einzahlen oder eine neue Immobilie davon kaufen, dürfen sie wohl die Zulagen behalten.

Doch für alle Riester-Sparer gilt: Wenn sie ins Rentenalter kommen, müssen sie die Einnahmen aus dem Riester-Verträgen versteuern. Das System Riester beruht nämlich auf der nachgelagerten Besteuerung, das heißt: Der Staat gewährt Zulagen und Steuerfreiheit während der Sparphase, greift dafür aber bei den Renten zu.

Die Fiskus-Falle

Weil aber aus dem Eigenheimbesitz keine Monatsrente fließt, werden stattdessen auf einem „fiktiven Förderkonto“ alle Einzahlungen und Zulagen aufsummiert. Wenn der Sparer in Rente geht, muss er dann diese Gesamtsumme versteuern. Die hat sich über 25 oder 30 Jahre angehäuft, kann also ziemlich groß sein.

Der Rentner kann aber wenigstens wählen, ob er die Steuerschuld abstottert oder auf einen Schlag zahlt. Als Lohn für die Einmalzahlung lockt der Staat mit 30 Prozent Steuernachlass. Das Angebot hat aber einen weiteren Haken: Wer den Steuernachlass wählt, darf sein Haus danach für 20 Jahre nicht verkaufen, um ins Altersheim zu ziehen. Sonst muss er die Steuerersparnis nachzahlen. Wohlgemerkt: Es geht um die 20 Jahre nach Rentenbeginn.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 02.03.2008, Nr. 9 / Seite 53
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Jahrgang 1973, freie Autorin in der Wirtschaft der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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