28.05.2004 · Durch das Alterseinkünftegesetz wird Altersvorsorge noch komplizierter. Die als „Rürup-Rente“ bekannte „neue Leibrente" gilt als ähnlich schwer verkäuflich wie die „Riester-Rente“. Rentenversicherungen dürften profitieren.
Durch die Einigung über das Alterseinkünftegesetz werden die Karten für Versicherungen, die der Altersvorsorge dienen, neu gemischt. Die Versicherungsbranche zeigt sich auffallend zufrieden über die Neuerungen, die der Kompromiß zwischen Regierung und Opposition im Vermittlungsausschuß des Bundestages gebracht hat.
Die freundliche Reaktion hat gute Gründe. Die Neuerungen werden dem Vertrieb der Versicherer hilfreiche Verkaufsargumente liefern und den Absatz ankurbeln. Dabei gilt die steuerlich geförderte „neue Leibrente", die auch als „Rürup-Rente" bekannt ist, in Branchenkreisen schon jetzt als Totgeburt. „Sie ist kompliziert und unbeliebt. Das erinnert an die Riester-Rente", sagt Wolfgang Essing, Vertriebsspezialist bei der Unternehmensberatung Zeb.
Kapitalbildende Lebensversicherung bleibt attraktiv
Die kapitalbildende Lebensversicherung ist nach dem Wegfall des Steuerprivilegs für viele Anleger immer noch attraktiv (siehe Altersvorsorgesparen mit Kapitalversicherungen bleibt attraktiv). Bei ihr wird ein kleiner Teil der Prämie in eine Absicherung gegen das Todesfallrisiko gesteckt. Der größere Teil wird angespart und die Summe bei Fälligkeit auf einen Schlag ausgezahlt. Künftig werden die Kapitalerträge aus solchen Verträgen zwar bei kürzeren Laufzeiten voll besteuert. Wer aber einen Vertrag mit mindestens zwölf Jahren Laufzeit abschließt und sich das Geld erst nach dem 60. Geburtstag auszahlen läßt, muß nur 50 Prozent der Erträge versteuern.
Diese Regel gilt nur für Verträge, die von 2005 an abgeschlossen werden. Deshalb erwartet die Branche der Lebensversicherer bis zum Ende dieses Jahres einen Boom. Anleger sollten aber nicht überstürzt dem Drängen der Versicherungsvertreter nachgeben. Stattdessen sollten sie den Anbieter sorgfältig auswählen und den eigenen Bedarf prüfen, denn der Steuervorteil wiegt nur wenig im Vergleich zum möglichen Schaden. Es wird wegen der hohen Abschlußkosten teuer, wenn ein Vertrag nach einigen Jahren gekündigt werden muß, weil der Anleger Geld etwa für den Hausbau braucht und die monatlichen Versicherungsprämien nicht mehr tragen kann.
Rentenversicherungen dürften künftig an Bedeutung gewinnen
Wegen des von 2005 an reduzierten Steuervorteils dürfte der Marktanteil der Kapitallebensversicherung abnehmen. Die Branche wird stattdessen verstärkt auf Rentenversicherungen setzen. Bei ihnen wird - ohne Todesfallabsicherungen - Geld angespart und später verteilt auf monatliche Zahlungen bis zum Lebensende ausgezahlt.
Künftig ist zwischen zwei Arten der Rentenversicherung zu unterscheiden. Die als "neue Leibrente" oder Rürup-Rente bezeichnete Form ist steuerlich begünstigt. Ein Teil der Prämien darf von der Bemessungsgrundlage der Einkommenssteuer abgezogen werden. Um den Steuervorteil zu errechnen ist aber ein gewisser Aufwand notwendig. Künftig dürfen die Sparer einen Teil ihrer Aufwendungen für die gesetzliche Rente und einen Teil ihrer geförderten privaten Vorsorge steuerlich geltend machen.
Der Betrag fällt bei jedem anders aus. Er hängt bei Angestellten vom Einkommen, dem Rentenversicherungssatz und der Jahresprämie für geförderte private Rentenversicherungen ab. Abzugsfähig sind 60 Prozent der gesamten Aufwendungen abzüglich des Arbeitgeberanteils zur Rente. Diese Summe ist zudem begrenzt und der abzugsfähige Anteil erhöht sich von derzeit 60 Prozent bis zum Jahr 2025 auf 100 Prozent. Auszahlungen, die im Jahr 2040 oder später beginnen, werden im Gegenzug vollständig der Einkommensteuer unterworfen. Noch abschreckender als die komplizierten Berechnungen dürfte wirken, daß Rürup-Renten nicht vererbbar und nicht übertragbar sind. Wenn ein Anleger frühzeitig stirbt, ist damit die gesamte angesparte Summe verloren.
Rürup-Rente wegen mancher Mängel vermutlich nur schwer verkäuflich
Deshalb werde die Rürup-Rente nur schwer verkäuflich sein, kritisieren die Versicherungsgesellschaften. Sie setzen für die Zeit nach dem Jahr 2004 lieber auf herkömmliche Rentenversicherungen. Das dürfte auch der Grund dafür sein, daß die Lobbyisten der Branche für diese Verträge im Alterseinkünftegesetz eine steuerliche Verbesserung durchgesetzt haben. Künftig wird der Ertragsanteil von nichtgeförderte Rentenversicherungen geringer besteuert als bisher. Bei einer Auszahlung, die im 66. Lebensjahr beginnt, wurden bisher 27 Prozent der Kapitalerträge besteuert. Künftig werden es nur noch 18 Prozent sein.
Die gute Nachricht für Anleger, die solche Verträge schon früher abgeschlossen haben: Der verringerte Steuersatz gilt nach Auskunft des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft auch für sie. Selbst für Verträge, die schon in der Auszahlungsphase sind, wird die Steuer verringert.
| Name | Kurs | Prozent |
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| Rohöl Brent Crude | 106,90 $ | +0,14% |
| Gold | 1.569,50 $ | +0,06% |