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Aktienmarkt Amerika Wie man amerikanische Aktien vorsortiert

12.10.2005 ·  Amerikanische Aktien klingen für viele Investoren per se vielversprechend. Doch nicht jede Gesellschaft ist gleich vertrauenswürdig. Das Listing selbst gibt bereits Anhaltspunkte.

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Der Neue Markt hat den deutschen Anlegern anschaulich vor Augen geführt, daß Börsennotiz nicht gleich Börsennotiz ist. Weniger Aktienkäufer wissen schon, daß man Freiverkehrswerten mit Vorsicht begegnen sollte. Aber in den Vereinigten Staaten kennt sich kaum jemand noch aus. Dabei ist es dort viel einfacher, den Überblick zu behalten.

Während sich in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Nachfolger des erst 1995 gegründeten Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel sich immer noch schwer tut, dem Gemauschel auf dem virtuellen Börsenparkett Herr zu werden, ist die Börsenaufsicht SEC in Amerika eine mächtige Organisation mit einer nunmehr 72jährigen Geschichte.

Die Nasdaq ist (noch) keine Börse

Trotzdem sie wie die Polizei in der Regel erst aktiv werden kann, wenn ein Verstoß vorliegt, hat sie in Zusammenarbeit mit Börsenorganisationen wie der National Association of Securities Dealers NASD, den Aktienmarkt in Amerika soweit reguliert und transparent gemacht, daß die Art der Notierung eines Wertpapiers nicht nur einfach festzustellen ist, sondern auch eine Menge Anhaltspunkte über die Aktie gibt.

Grundsätzlich sind Aktienbörsen (Stock Exchanges) von Handelsplattformen zu unterscheiden. Für den Aktienhandel sind in den Vereinigten Staaten zwei Börsen von Bedeutung: die New York Stock Exchange NYSE und in zweiter Linie die American Stock Exchange Amex.

Unter den Handelsplattformen ist die von der NASD 1971 gegründete Nasdaq die ausschlaggebende. Sie kennt zwei Untersegmente, die National Markets sowie den Smallcap Market. Daneben gibt es verschiedenste Freiverkehrsplattformen. Die beiden bedeutendsten sind das OTCBB (Over-the-counter Bulletin Board) und die „Pink Sheets“.

All diese Segmente unterscheiden sich durch die Voraussetzungen für ein Listing und dessen Kosten. Dabei sind nicht nur die geforderten Kennzahlen, sondern zum Teil auch die Kriterien selbst unterschiedlich.

Hohe Standards an der NYSE

Allgemein wird von den Unternehmen eine adäquate Verteilung des Aktienbesitzes gefordert, die eine Mindestliquidität gewährleistet. Des weiteren sollen die Unternehmen eine Mindestprofitabilität und Bewertung aufweisen.

Dadurch kommen beispielsweise für ein NYSE-Listing nur relativ große Unternehmen in Frage. Denn die Börse setzt 2.000 sogenannte „Round-Lot-Holders“ voraus, die mindestens 100 Aktien halten müssen - oder 500 Aktionäre insgesamt. Dann aber muß das Handelsvolumen in den vergangenen zwölf Monaten im Monatschnitt eine Million Aktien betragen haben, kommt also für einen Börsengang gar nicht in Frage.

Zusätzlich muß das Unternehmen in den vergangenen drei Jahren einen kumulierten Vorsteuergewinn von zehn Millionen Dollar ausgewiesen haben, davon mindestens zwei in den beiden jüngeren Jahren. Es gibt alternative Anforderungen, die aber mindestens ebenso schwer zu erfüllen sind. Außerdem kostet das Listing mindestens 150.000 Dollar sowie mindestens weitere 35.000 Dollar pro Jahr.

Mittlere Voraussetzungen an der Nasdaq

Einfacher ist das Listing an Amex und Nasdaq, die aufgrund ihrer langjährigen Kooperation vergleichbare Standards haben. Die geringsten Anforderungen stellt die Amex. Vereinfacht gesagt, wird in jedem Fall wird ein Mindestpreis von drei Dollar vorausgesetzt und je nachdem 400 oder 800 freie Aktionäre bei einem korrespondierenden Free-Float von 500.000 bzw. einer Million Aktien, deren Marktkapitalisierung 15 bis 20 Millionen Dollar betragen muß. Die kann sich auf drei Millionen ermäßigen, wenn das Unternehmen im vorangegangenen oder in zwei der drei vorangegangenen Jahr mindesten 750.000 Dollar vor Steuer erwirtschaftet hat.

Sehr ähnliche, aber ein wenig verschärfte Zugangsvoraussetzungen hat der Nasdaq Small Cap Market. Für das National Markets-Segment, in dem zum Beispiel auch Microsoft gehandelt wird, liegt die Latte entsprechend höher.

Auch nach erfolgreichem Listing müssen die Unternehmen an allen Handelsplätzen weiter bestimmte Kriterien erfüllen, um auf Dauer dort gelistet bleiben zu können. So darf auf den Nasdaq-Märkten der Geldkurs nicht dauerhaft unter einen Dollar fallen.

Für den Anleger bedeutet das, daß er einen gewissen Schutz insofern genießt, als er mit steigendem Listingvoraussetzungen zunehmend davon ausgehen kann, daß das Unternehmen einem geregelten Geschäftsbetrieb nachgeht und die Aktie einigermaßen liquide ist. Ausnahmen wie Enron bestätigen auch in diesem Fall die Regeln.

Gefährliches Bulletin Board

Nicht davon ausgehen kann der Investor dagegen bei Werten auf den Freiverkehrsplattformen. Denn diese kennen in diesem Sinne keine Zulassungsvoraussetzungen, so daß praktisch jede Aktiengesellschaft ihre Aktien dort listen kann ohne jemals auch nur die Anstrengung zu unternehmen, einen Geschäftsbetrieb aufzunehmen. Der auf diese Weise zunehmenden Versumpfung des Freiverkehrs versuchte die NASD 1990 durch Einführung des Bulletin Board (OTCBB) zu begegnen. Eine Notierung dort setzt seit 1999 eine regelmäßige Berichterstattung des Unternehmens an die SEC voraus.

Der Maßnahme war nur teilweise Erfolg beschieden. Zwar fiel die Zahl der am OTCBB gelisteten Gesellschaften von 1998 bis 2000 um fast 50 Prozent. Doch gleichzeitig verfünffachte sich das Handelsvolumens annähernd, wenngleich dies auch durch die weltweite Spekulationsblase begünstigt wurde.

Indes bleibt das OTCBB auch heute noch ein Haifischbecken. Zum einen ist die Berichtspflicht nicht wirklich wirksam. Denn Sanktionen bei Verstößen wirken nur langsam, ein Delisting erfolgt spät. In einem der schwerwiegendsten Betrugsfälle war das Unternehmen Infotopia dieser sogar nachgekommen. Allerdings hatte man nahezu alle Quartalsberichte mehrfach nachträglich neu eingereicht, so daß dadurch mehr Verwirrung als Klarheit geschaffen wurde.

Die „Pink Sheets“ sind eher grau

Versuche, das OTCBB als BBExchange in eine reguläre Börse zu überführen, scheiterten. So sind die Anleger weiter der Macht der Market Maker ausgeliefert, die aufgrund der geringen Liquidität der Einzeltitel die Kurse am OTCBB machen und am Eigenhandel verdienen. An deren Widerstand scheiterte auch das „Limit Order Protection Program“, das die weit verbreitete Praxis austrocknen sollte, daß die Market Maker limitierte Orders nur nach Abschluß ihrer eigenen Geschäfte ausführten, um existierende Handelsspannen auszunutzen. Auch das systematische „shorten“, also leerverkaufen von Aktien in Kenntnis des Orderbuches, gehört zur gängigen Praxis der Market Maker.

Unternehmen, die ihrer Berichtspflicht nicht mehr nachkommen, werden früher oder später in das Segment „Other OTC“, in der Regel in die „Pink Sheets“ verbannt. Diese sind vergleichbar mit dem Telefon- und außerbörslichen Handel und würden 1904 gegründet, um den fragmentierten Freiverkehr zu bündeln. Seit 1913 wird das Segment durch das private „National Quotation Bureau“ betrieben. Die „Pink Sheets“ sind ein reiner Notierungsdienst, das heißt, daß es keine Regularien gibt. Es gibt keine Market Maker und keine Berichtspflichten.

Für Anleger bedeutet dies, daß es am OTCBB und noch weniger in den „Pink Sheets“ irgendeine Gewähr dafür gibt, daß es sich nicht um Betrugsunternehmen handelt. Unternehmen, die noch nicht einmal in den „Pink Sheets“ geführt werden, sind in aller Regel für Investoren mit lauteren Absichten ungeeignet.

Was das Kürzel aussagt

Festzustellen, in welchem Segment eine Aktie geführt wird, ist sehr einfach. Bei den Kursauskünften auf FAZ.NET lassen sich in der Auswahlbox „Börse“ sämtliche Börsenplätze anzeigen, ob NYSE, Nasdaq, OTCBB oder Other OTC. Weitere Anhaltspunkte gibt das Tickersymbol. NYSE- und Amex-Aktien haben üblicherweise ein- bis dreibuchstabige Symbole F für Ford, oder IBM), Nasdaq- und OTC-Aktien vierbuchstabige (etwa MSFT für Microsoft).

Folgt ein fünfter Buchstabe, so gibt dieser in der Regel über eine Besonderheit Auskunft. Die wichtigsten Buchstaben sind dabei E, F, Q und C. Das „E“ ist ein Schandmal, das anzeigt, daß das Unternehmen seiner Berichtspflicht nicht rechtzeitig nachgekommen ist. Sollte das Unternehmen innerhalb einer gesetzten Spanne der Anforderung nicht nachkommen, wird es in die „Pink Sheets“ verbannt.

Das „Q“ steht für Unternehmen in Konkursverfahren. Das „F“ für „Foreign Issue“. Das bedeutet, daß es sich um eine nicht reguläre Zweitnotierung handelt, die nicht an amerikanische Listing-Standards gebunden ist. „F“-Aktien notieren grundsätzlich in den „Pink Sheets“. „C“ steht für eine befristete Ausnehmung von den Listing-Standards. All diese Anhängsel sind auf ihre Weise Warnsignale, da sie ein Anhaltspunkt dafür sind, daß das Unternehmen in Schwierigkeiten steckt oder aber, daß die Notierung von keinerlei Aussagekraft ist.

Text: Die in dem Beitrag geäußerte Einschätzung gibt die Meinung des Autors und nicht die der F.A.Z.-Redaktion wieder.

Quelle: @mho
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