22.06.2006 · Die Fondsgebühren sind in den vergangenen Jahren transparenter geworden. Aber noch immer weiß der Anleger nicht, wieviel er eigentlich wofür bezahlt. Die Branche leistet Widerstand. Dennoch könnte eine EU-Direktive 2007 mehr Licht ins Gebührendunkel bringen.
Fonds kosten Geld. Ja aber nur anfangs mit dem Ausgabeaufschlag, wendet so mancher ein. Das ist aber nicht richtig, und zwar ganz und gar nicht. Was gerne ignoriert oder vernachlässigt wird, sind die laufenden Gebühren, die von den Gesellschaften als Management-, Verwaltungs-, Depotbankgebühr oder neuerdings immer mehr als „All-in-fee“ erhoben werden.
Doch vernachlässigbar sind diese Gebühren eben keineswegs, auch wenn sie sehr bequem und fast schmerzlos aus dem Fondsvermögen entnommen werden und daher wenig beachtet werden.
Verwaltungsgebühren gehen richtig ins Geld
Aber Fonds sind Langfristanlagen. Das mit dem Ausgabeaufschlag aufgebrachte Geld schmerzt zwar zunächst, doch verteilt es sich sozusagen über die Laufzeit. Die Verwaltungskosten von 1,25 bis 1,75 Prozent fallen hingegen jährlich an. Nach einer Musterrechnung der Verbraucherzentrale Bremen würden aus 10.000 Euro ohne Verwaltungskosten bei einer jährlichen Rendite von sieben Prozent nach 20 Jahren 38.700 Euro. Bei einer laufenden jährlichen Kostenbelastung von 1,5 Prozent aber sind es nur 29.200 Euro. Dabei ist der Ausgabeaufschlag gar nicht erst berücksichtigt.
Doch weil dieser eben im Fokus steht, haben ihn Banken, Broker und Fondsgesellschaften in diesem Jahrzehnt als Marketingparameter erkannt und suggerieren über möglichst hohe Reduktionen einen harten Preiswettbewerb.
Deutliche Steigerungen in den vergangenen Jahren
Doch irgendwie muß das Ganze ja bezahlt werden. Und da die Gesellschaften gerne Geld verdienen möchten, holen sie es sich eben an anderer Stelle zurück, wo es nicht zu sehr auffällt. Und so wurden in den vergangenen Jahren besonders für große und gut laufende Produkte die Preise zum Teil deutlich angehoben und dies mit mehr „Übersichtlichkeit“ und „Transparenz“ begründet.
Wie sich dies niederschlägt, rechnet die Verbraucherzentrale am Beispiel des DWS Vermögensbildungsfonds I (Isin: DE0008476524) vor, einem der größten Fonds der deutschen Nummer eins der Branche. Bis zum Jahr 2001 habe die Gesellschaft eine jährliche Verwaltungsvergütung von 0,75 Prozent und rund 0,1 Prozent für Depotgebühren, die Depotbankvergütung sowie sonstige Aufwendungen berechnet. Danach sei die Verwaltungsvergütung schrittweise angehoben worden und liege mittlerweile bei einer pauschalen Höhe von 1,45 Prozent.
Dabei habe sich das Vermögen in diesem Zeitraum mehr als verdoppelt, so daß die Einnahmen der Gesellschaft von knapp 22 Millionen Euro im Jahr 2001 auf 100 Millionen Euro im Jahr 2005 gestiegen seien. Zwischen 2003 und 2005 sei dabei das Fondsvermögen nur um ein Drittel gewachsen, das Gebührenvolumen habe sich aber in dieser Zeit nahezu verdoppelt.
Großer Brocken: Bestandsprovisionen an Vermittler
Es ist nur sehr schwer nachzuvollziehen, daß sich der Aufwand für die Verwaltung des Fonds in diesem Ausmaß erhöht haben soll. Eigentlich sollte man damit rechnen, daß die Durchschnittskosten bei steigendem Volumen fallen, wie das in der Regel der Fall ist.
Die Verbraucherzentrale führt dies zum einen auf eine fehlende Sensibilität der Anleger zurück, die genutzt werde, um den Gewinn kräftig zu steigern. Zum anderen aber bemängelt sie, daß Vertriebsprovisionen in der Aufwandberechnung versteckt würden und zitiert aus dem Jahresbericht: „Die Gesellschaft gibt im Regelfall Teile ihrer Verwaltungsvergütung an vermittelnde Stellen weiter. Dies erfolgt zur Abgeltung von Vertriebsleistungen auf der Grundlage vermittelter Bestände. Dabei kann es sich auch um wesentliche Teile handeln.“
Auch andere Fondsgesellschaften folgen diesem Muster. So heißt es im Verkaufsprospekt des ADIG Fondak, eines der ältesten deutschen Fonds: „Hierzu werden wiederkehrend - meist jährlich - Vermittlungsentgelte als so genannte „Vertriebsfolgeprovisionen“ gezahlt. (...) Die „Vertriebsfolgeprovision“ wird aus der Verwaltungsvergütung gezahlt. Werden die Investmentanteile bei der Gesellschaft verwahrt, leitet diese mitunter einen Teil der erhaltenen Depotentgelte an den Vermittler weiter.“
„Verrückte Konditionen“
Die DWS selbst bezifferte den Anteil der Bestandsprovisionen an dieser Kostenkomponente auf „mehr als zehn Prozent“. Das wären beim Vermögensbildungsfonds aber bereits mehr als zehn Millionen Euro. Dabei sind die deutschen Fondsgesellschaften noch relativ günstig (vgl. Infografik).
Neu sind diese Zusammenhänge nicht wirklich. So forderte Thomas Balk, Europa-Chef der amerikanischen Fondsgesellschaft Fidelity, schon Ende 2005, daß Fondsanlegern vor dem Kauf von Anteilen die fälligen Bestandsprovisionen mitgeteilt werden sollten. Damit könnte einem provisionsgesteuerten Verkauf ein Riegel vorgeschoben werden. Zuweilen würden einzelne Fondsgesellschaften ihre Produkte zu „verrückten Konditionen“ an den Markt geben. Er verstehe nicht, daß Gesetzgeber und Aufsichtsbehörde den Interessenkonflikt offenbar achselzuckend hinnähmen. In den Vereinigten Staaten sei eine solche Offenlegung üblich.
Anleger stehen daher stets vor dem Problem, daß sie nicht wissen können, ob ihnen ein Fonds wegen der hohen Provision für den Verkäufer oder wegen der Qualität des Produkts empfohlen wird.
MiFID bringt ab 2007 Änderungen
Das Thema Transparenz ist heftig umstritten. Änderungen kommen auf die Branche aber in Zukunft mit der „Money and Financial Instruments Directive“ (MiFID) zu. Sie gilt ab dem 31. Januar 2007 und muß nach dem Willen der EU bis spätestens zum 1. November des gleichen Jahres in nationales Recht umgesetzt werden. Diese EU-Direktive sieht vor, daß den Kunden offen zu legen ist, wie viel Provision sie für die Beratung bezahlen, und zwar „in umfassender, zutreffender und verständlicher Weise“.
Indes ist das wieder eine Interpretationsfrage. Die Branche fürchtet „britische Verhältnisse“, wonach dem Kunden die gezahlte Provision aufgeschlüsselt werden muß in Ausgabeaufschlag, Bestandsprovision und andere Posten. Außerdem muß der Berater auch angeben, welche Leistung und welchen Nutzen er dem Kunden dafür erbracht hat.
Das Fondsberater-Magazin „Fonds professionell“ rechnet aber trotz des Widerstands in der Branche damit, daß dies früher oder später so kommen wird und sieht die Zukunft darin, daß künftig für die Beratung beim kauf ein Honorar und für die Bestandspflege eine Servicegebühr verrechnet wird.
Das wäre eigentlich im Interesse der Anleger. Zwar müssen Fonds dadurch nicht unbedingt billiger werden. Doch wüßte der Anleger wenigstens, wofür er eigentlich zur Kasse gebeten wird, müßte nicht vermuten, über den Löffel balbiert zu werden und könnte auf dieser Basis viel besser entscheiden, ob sich die Fondsanlage wirklich lohnt.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.377,69 | −0,11% |
| Dow Jones | 12.454,80 | −0,60% |
| EUR/USD | 1,2515 | −0,14% |
| Rohöl Brent Crude | 106,90 $ | +0,14% |
| Gold | 1.569,50 $ | +0,06% |