Home
http://www.faz.net/-gvf-15ktr
Mehr Angebote
| Abo|Hilfe
Samstag, 18. Februar 2012
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Abgeltungsteuer Die Post der Banken verzögert sich

18.02.2010 ·  Erstmals seit Einführung der Abgeltungsteuer werden die neuen Jahressteuerbelege erstellt. Das dauert länger als sonst, und der Versand erfolgt nicht unbedingt mehr automatisch. Manche Institute versuchen zudem, ihre Kunden nun kräftig zur Kasse zu bitten.

Von Kerstin Papon
Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (3)

Üblicherweise bekommen Anleger in diesen Tagen des Jahres Post von ihren Banken. Doch in diesem Jahr werden sich viele Kunden wohl noch etwas gedulden müssen, bis sie ihre Steuerbescheinigung für das vergangene Jahr in Händen halten können. Bei einigen Finanzinstituten soll der Versand Ende Februar beginnen, bei anderen kann es bis weit in den April hinein dauern.

Es könnte auch sein, dass das Verschicken der Belege über die Steuern und Kapitalerträge des Jahres 2009 bei einigen Banken nicht mehr automatisch erfolgt, sondern erst auf Wunsch des Kunden, oder sogar unerwartet Geld kostet, weil Banken in diesem Umfeld ihr Serviceangebot verringern (siehe Kasten).

Fragen, Korrekturen, Umrüstungen

Verantwortlich für die Verzögerungen ist die einheitliche Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne, die im vergangenen Jahr zum ersten Mal direkt an der Quelle, also bei der Zahlung von Zinsen und Dividenden an den Anleger, einbehalten wurden. Und ebenfalls zum ersten Mal werden nun die Steuerbescheinigungen unter der Ägide der neuen Steuerregelung erstellt.

„Die alten Bescheinigungen mussten überarbeitet und technische Verfahren verändert werden“, sagt Sven Matthiesen, der Sprecher der Frankfurter Sparkasse. Die Abrechnungssysteme der Banken wurden umgerüstet und entsprechende Testläufe durchgeführt. Bei dem einen oder anderen Produkt habe es zudem Auslegungsfragen gegeben, da man sich auf rechtlichem Neuland bewege, sagt Matthiesen. Bis Ende Januar seien daher auch noch Korrekturbuchungen vorgenommen worden.

Auslegungsänderungen noch kurz vor Jahresende

Im ersten Jahr nach der Umstellung auf die neuen Steuerregeln könne es April werden, bis die Bescheinigungen an die Kunden versandt würden, heißt es beim Bundesverband deutscher Banken in Berlin. Das Bundesministerium für Finanzen habe 2009 immer wieder neue Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer veröffentlicht - das letzte und umfassendste am 22. Dezember -, die mit Blick auf die Jahressteuerbescheinigung und die Kundeninformationen noch berücksichtigt werden müssten, sagt eine Sprecherin des privaten Bankenverbandes.

Nach Angaben der Deutschen Bank soll der Versand der Steuerbescheinigungen von Ende März an erfolgen. Bislang sei dies in der Regel im Laufe des ersten Quartals geschehen. Ähnlich äußert sich die Dresdner Bank. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) geht davon aus, dass das Verschicken der Belege bei den Sparkassen in den nächsten Tagen anfangen und nicht wesentlich länger dauern dürfte als sonst. Künftig solle es dann aber schneller gehen. Die Frankfurter Volksbank nennt Anfang März als Termin. Damit bewege man sich im zeitlichen Rahmen der Vorjahre.

Steuererklärung kann lohnen

Anders als in der Vergangenheit üblich könnte es aber sein, dass Kreditinstitute die Belege gar nicht mehr automatisch verschicken, sondern nur noch auf Verlangen des Kunden. „Bis zum Jahr 2008 wurden die Steuerbescheinigungen in aller Regel automatisch erstellt, weil man davon ausging, dass der Steuerpflichtige die Belege für seine Steuererklärung auf jeden Fall braucht“, heißt es dazu beim privaten Bankenverband. Dies sei mit der Abgeltungsteuer nun nicht mehr der Fall.

„Die gesetzliche Pflicht zur Ausstellung von Jahressteuerbescheinigungen hat sich mit der Einführung der Abgeltungsteuer nicht verändert“, erläutert Manuela Kiwus von der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main. „Maßgeblich ist nach wie vor der Wunsch des Kunden.“

Obwohl aber für den Anleger keine Pflicht mehr zur Angabe der Kapitalerträge in der Steuererklärung und der Abgabe der Bankbescheinigung bestehe, wenn die Bank einen Steuerabzug bereits vorgenommen habe, könne es sich in einigen Fällen für den Steuerpflichtigen dennoch lohnen, seine Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben. „Dies gilt beispielsweise, wenn der Sparerpauschbetrag - 801 Euro für Alleinstehende, 1602 Euro bei Zusammenveranlagung - nicht vollständig ausgeschöpft ist; wenn „alte“ Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften mit neuen Veräußerungsgewinnen verrechnet werden sollen oder der Steuerpflichtige positive Kapitalerträge bei der einen Bank mit Verlusten bei einer anderen ausgleichen möchte“, sagt Kiwus.

Unterdessen nutzen Banken das neue Umfeld und versuchen Anleger kräftig zur Kasse zu bitten. So hat die Dresdner Bank Briefe an ihre Kunden verschickt, mit dem Hinweis darauf, dass mit der Einführung der Abgeltungsteuer 2009 „die gesetzliche Grundlage zur Erstellung einer Jahresbescheinigung in Form von Einzelnachweisen aller relevanten positiven und negativen Kapitalerträge“ für die Bank entfallen sei. Da der Kunde in der Vergangenheit das Angebot der Erträgnisaufstellung in Form der erweiterten Jahresbescheinigung genutzt habe, stelle man ihm nun „auf Wunsch eine Erträgnisaufstellung zur Verfügung“, steht in dem Kundenbrief: „Für diesen Service berechnen wir Ihnen ein Entgelt in Höhe von 25 Euro pro Aufstellung.“

Für das Finanzamt reiche die Jahressteuerbescheinigung, sagt eine Sprecherin der Dresdner Bank. Sie enthalte alle notwendigen Salden, die zur Erstellung der Anlage KAP im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung notwendig seien, und sei weiterhin kostenlos. Die gesonderte, entgeltliche Erträgnisaufstellung solle lediglich dem erweiterten Informationsbedürfnis der Kunden nach der Zusammensetzung der in der Jahresbescheinigung ermittelten Salden gerecht werden.

Eine Pflicht, die Jahressteuerbelege kostenlos zur Verfügung zu stellen, gibt es gleichwohl nicht. In der Vergangenheit sei es jedoch üblich gewesen, dies zu tun, heißt es beim privaten Bankenverband. Auch der DSGV geht nicht davon aus, dass die Bescheinigungen etwas kosten werden, „aber letztlich entscheidet jede Sparkasse für sich“. Selbst die Erträgnisaufstellungen versenden zahlreiche Institute auch künftig gebührenfrei, zum Beispiel die Frankfurter Sparkasse. kpa.

Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
17.02.2012
Tops & Flops Fonds Kurs Prozent

ESPA STOCK BIOTEC (T)

156,23 € +33,04 %

DWS Biotech Typ O

69,78 € +32,56 %

BNP PARIBAS L1 Equity World Biotechnology C

544,81 € +29,37 %

SEB Concept Biotechnology B

40,25 € +27,63 %

Allianz RCM Biotechnologie A (EUR)

65,99 € +26,20 %

Dexia Equities L Sustainable Green Planet C

36,46 € −36,43 %

Dexia Equities L Sustainable Green Planet N

35,76 € −36,70 %

Delta Lloyd L New Energy Fund B

3,78 € −37,42 %

KEPLER Öko Energien (T)

46,48 € −38,21 %

LUXEMBOURG SELECTION FUND - Asian Solar & Wind Fund A1

48,29 € −55,12 %
17.02.2012 17:45 Uhr
  Vortag
Dax 6.848,03 +1,42%
 OK
17.02.2012
Name Kurs Prozent
DAX 6.848,03 +1,42%
FAZ-INDEX 1.526,72 +1,43%
TecDAX 778,36 +0,73%
MDAX 10.441,40 +1,41%
SDAX 5.048,27 +1,17%
REX 422,26 −0,26%
Eurostoxx 50 2.520,31 +1,24%
F.A.Z. EURO INDEX 81,56 +1,37%
Dow Jones 12.949,90 +0,35%
Nasdaq 100 2.584,24 −0,31%
S&P500 1.361,23 +0,23%
Nikkei225 9.384,17 +1,58%
EUR/USD 1,3138 +0,07%
Rohöl Brent Crude 119,95 $ −0,08%
Gold 1.723,00 $ +0,58%
Bund Future 138,50 € −0,16%