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Abgeltungsteuer (7) Was es über Anleihen zu wissen gilt

03.09.2008 ·  Auch die Geldanlage in Anleihen wirft durch die künftige Abgeltungsteuer bei den Anlegern viele Fragen auf: Wie werden Verluste aus dem Kauf von Zero-Bonds behandelt? Wie verhält es sich damit bei Aktienanleihen. Leser fragen, unser Experte Heinz-Jürgen Tischbein antwortet.

Von Dyrk Scherff
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Die nahende Abgeltungsteuer hat bei vielen Anlegern schon jetzt ein Negativimage. Aber das ist nicht immer begründet. Denn sie erspart auch vielen Anlegern Arbeit mit der Steuererklärung. Und es gibt einen klaren Gewinner: Anleihen und andere Zinsprodukte.

Statt mit dem persönlichen Steuersatz von bis zu 45 Prozent werden Zinsen von 2009 an nur noch mit einem Abzug von 25 Prozent belastet. Das rechnet sich für jeden Ledigen, der Einkommen von mehr als 15.000 Euro zu deklarieren hat, und für Verheiratete ab 30.000 Euro. Wer etwa Zinseinnahmen von 5000 Euro erzielt und seinen Sparer-Freibetrag bereits ausgeschöpft hat, spart dadurch bis zu 1000 Euro Steuern.

Viele Zinssparer können sich über die Steuer freuen

Freuen können sich etwa Besitzer von Tagesgeldkonten, Bank-Sparbriefen, Anleihen und Pfandbriefen, deren Kurs um oder über 100 liegt. Allerdings gibt es auch ein paar Verlierer, die unter der künftigen Besteuerung von Kursgewinnen leiden: „So bieten etwa steueroptimierte Rentenfonds künftig keine Vorteile mehr gegenüber herkömmlichen Rentenfonds“, sagt Heinz-Jürgen Tischbein, Steuerexperte des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken. Denn ihr Ertrag besteht ausschließlich aus Kursgewinnen. Auch niedrigverzinste Anleihen, die weit unter 100 notieren, erzielen die meiste Rendite nicht über den Zinskupon, sondern aus regelmäßigen Kursgewinnen. Und die müssen sie künftig mit dem Fiskus teilen.

Wer allerdings noch in diesem Jahr aktiv wird, kann sich einige steuersparende Zinsmodelle für die Zukunft sichern. So sind steueroptimierte Rentenfonds, die bis Jahresende gekauft werden, auch in Zukunft steuerfrei. „Das gilt allerdings nur, wenn sie keine Erträge ausschütten, sondern thesaurieren, also ansammeln“, warnt Arnd Brüggenwirth von der Landesbank Berlin International in Luxemburg.

Rund 3,5 Prozent im Jahr nach Gebühren seien damit möglich. „Um das mit einer herkömmlichen Anleihe zu erzielen, müsste sie schon eine Rendite von 4,8 Prozent haben.“ Weiterer Vorteil der Fonds: Sie laufen endlos, anders als eine Anleihe, die eine fixierte Laufzeit hat.

Niedrigverzinste Anleihen bieten Steuervorteile

Interessant sind auch niedrigverzinste Anleihen. Denn deren Kursgewinne bleiben - bei einem Kauf noch in diesem Jahr - auch in Zukunft steuerfrei. Je niedriger der jährlich ausgezahlte Zins, desto höher ist der Kursgewinn bei gleicher Rendite. Das lohnt sich. Wer etwa einen Pfandbrief mit 5 Jahren Laufzeit und einem Zinskupon von 2,1 Prozent kauft, erzielt im kommenden Jahr 3,66 Prozent nach Steuern, wenn er die Anleihen bis zum Ende der Laufzeit behält. Wer ein Konkurrenz-Papier mit deutlich höherem Kupon von 3,875 Prozent erwirbt, dem bleiben nur 3,45 Prozent nach Steuern.

Steuerlich besonders lukrativ sind Staatsanleihen aus Portugal, Marokko, der Türkei, Argentinien oder Uruguay. Denn in den Doppelbesteuerungsabkommen mit diesen Ländern ist geregelt, dass ein deutscher Käufer eine fiktive Quellensteuer zwischen 10 und 20 Prozent von seiner Steuerlast abziehen kann. Fiktiv heißt: Die Quellensteuer wird zwar angerechnet, in den Ländern aber gar nicht erhoben. Ursprünglich erlaubte der Bund das zur Wirtschaftsförderung dieser Staaten.

Portugal-Anleihen lohnen sich

Empfehlenswert ist aber nur der Kauf von portugiesischen Papieren. Portugal ist Euro-Mitglied und birgt kein Währungsrisiko. Eine siebenjährige Staatsanleihe (Isin AOE7CK) bringt vor Steuern 4,70 Prozent, nach Steuern sind es im kommenden Jahr 4,35 Prozent. Es muss aber jedes Jahr geprüft werden, ob die fiktive Quellensteuer weiter anerkannt wird. Das Steuersparmodell gilt auch bei Käufen ab 2009.

Steuerfrei sind zudem die Einnahmen aus Zerobonds, wenn deren steuerpflichtiger Gewinn mit Verlusten verrechnet wird, die bis Ende 2008 angefallen sind. Diese Verrechnung ist bis Ende 2013 möglich. Es kann daher gerade in der jetzigen Finanzkrise interessant sein, Kursverluste, die innerhalb der alten Spekulationsfrist von 12 Monaten liegen, noch 2008 zu realisieren und beim Fiskus anzugeben.

Wer noch 2008 Anleihen kauft, sollte solche wählen, die erst 2009 Zinsen ausschütten. Die beinhalten hoch besteuerte Stückzinsen, die der Anleger beim Kauf mitzahlt und die er noch 2008 zum persönlichen Steuersatz absetzen kann.

Während die ab 2009 anfallenden Zinsen nur zum niedrigen Pauschalsatz von 25 Prozent versteuert werden müssen. Am größten ist der Effekt bei Papieren, die im Dezember gekauft werden und im Januar Zinsen zahlen.

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Jahrgang 1971, Redakteur im Ressort „Geld & Mehr“ der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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