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Abgeltungsteuer (11) Die Gewinner der neuen Steuer

 ·  Lebensversicherungen haben einen großen Vorteil: Nur 50 Prozent der Gewinne sind steuerpflichtig. Doch einen Teil der Privilegien will die Politik abschaffen. Denn die Finanzbranche will diese Vergünstigungen stärker ausnutzen.

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Ein Mann muss drei Dinge in seinem Leben tun: Einen Baum pflanzen, eine Familie gründen und ein Haus bauen, so sagt es das Sprichwort. In Deutschland muss er vielleicht noch etwas anderes tun, sagt die Statistik: eine Lebensversicherung kaufen. Und seine Frau auch. In wohl keinem anderen Land der Welt ist die Versicherung so selbstverständlich wie hierzulande.

Fast 100 Millionen Policen besitzen die Deutschen, von so einer verkauften Menge können Fondsgesellschaften und Zertifikateanbieter nur träumen. Dabei sind private, nicht riestergeförderte Renten- und Lebensversicherungen oft die unflexiblere und teurere Anlagealternative. Und trotzdem könnten sie im kommenden Jahr neuen Schub bekommen. Denn die Abgeltungsteuer, die ab Januar 2009 gilt, greift bei Versicherungen nicht.

Alte Policen sind steuerfrei

Alte Policen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind ohnehin ganz steuerfrei, wenn sie mindestens 12 Jahre gehalten wurden. Das gilt auch, wenn sie nach 2009 gekündigt oder am Zweitmarkt, etwa einer Börse, weiterverkauft werden. Aber auch bei neuen Verträgen zahlt der Anleger weniger Abgaben an den Fiskus als zum Beispiel bei einem Fondssparplan, wenn die Police bis zum 60. Lebensjahr und mindestens 12 Jahre läuft.

Wird in diesem Fall die Endsumme auf einen Schlag ausbezahlt und nicht in monatlichen Renten, muss lediglich der halbe Gewinn zum persönlichen Steuersatz versteuert werden. Das ergibt selbst bei Spitzenverdienern nur eine Steuerlast von höchstens 22,5 Prozent - im Vergleich zu 25 Prozent beim Fondssparplan, der voll unter die Abgeltungsteuer fällt. Wer weniger verdient, profitiert noch deutlich stärker von der Besserstellung der Versicherung.

Diese Steuersätze gelten auch, wenn der Vertrag vorzeitig, aber nach dem 60. Lebensjahr gekündigt oder verkauft wird. Wer allerdings vor dieser Altersgrenze seine Police veräußert oder kündigt, weil er das Geld vorzeitig braucht, der zahlt in beiden Fällen künftig die Abgeltungsteuer in voller Höhe.

Manche sollten noch in diesem Jahr handeln

Wenn ein Sparer jetzt schon weiß, dass er das Geld vor dem 60. Lebensjahr braucht und seine Police nach 2004 gekauft hat, sollte er daher noch in diesem Jahr handeln. Er sollte die Versicherung dann aber lieber verkaufen als kündigen. Zum einen wird bei einem Verkauf in der Regel mehr ausbezahlt als bei der Kündigung. Zum anderen ist der Verkauf im laufenden Jahr im Gegensatz zur Kündigung noch steuerfrei, wenn die Police mindestens ein Jahr alt ist.

Wer seine Renten- und Lebensversicherung aber bis zum Ende behalten kann, wird also vom nächsten Jahr an steuerlich bevorzugt. Das gilt nicht nur bei einmaliger Kapitalauszahlung, sondern vor allem, wenn der Kunde eine monatliche Rente erhält. Dabei ist nämlich nur der Ertragswert zu versteuern, der vom Alter abhängt. Für einen 65-Jährigen sind das nur 18 Prozent der Rente. Beträgt der persönliche Steuersatz 30 Prozent, fallen also nur 5 Prozent Steuern an.

Steuerlich günstig für regelmäßiges Sparen

Für das regelmäßige Sparen ist die Versicherung also zumindest steuerlich - wenn auch nicht wirtschaftlich - die beste Variante. Es ist ein Rechenexempel, wie viel mehr Rendite ein Fondssparplan bringen muss, um den steuerlichen Nachteil gegenüber der Versicherung auszugleichen. Wer eine Versicherung besitzt, sollte aber nicht vergessen, die Erträge später in der Steuererklärung auch anzugeben. „Denn die Steuer wird, anders als die Abgeltungsteuer, die etwa auf Dividenden erhoben wird, nicht automatisch von der Bank an den Fiskus abgeführt“, betont Isabel Klocke, Expertin vom Bund der Steuerzahler.

Den Steuervorteil der Versicherungen wollen die Anbieter jetzt ausnutzen: mit Produkten, die etwa Zertifikate in einen Versicherungsmantel packen, um Steuern zu sparen. Ihre Renditen nach Kosten ließen bisher zu wünschen übrig. Da ist es wenig tröstlich, wenn dafür weniger an den Fiskus fließt.

Die Politik ist wegen solcher Angebote alarmiert. In der vergangenen Bundesratssitzung brachten die Länder den Antrag ein, neue Steuersparmodelle zu verbieten. So sollen Vermögen im Policenmantel künftig mit der Abgeltungsteuer belegt werden. Das Gleiche droht Produkten, die nur ein minimales Todesfallrisiko absichern, um überhaupt als Lebensversicherung zu gelten.

Auch laufende Verträge möglicherweise betroffen

Der Antrag traf auch steueroptimierte Geldmarktfonds wie den bekannten Uni Opti 4 von Union Investment. Zinsähnliche Erträge aus Termingeschäften sollen demnach steuerpflichtig werden.

Die Regelungen könnten auch bereits laufende Verträge treffen. „Sollten die Vorschläge des Bundesrates vom Finanzministerium aufgegriffen werden, könnten sie schon rückwirkend für alle Käufe vom 19. September an gelten, dem Tag der Bundesratssitzung“, vermutet Isabel Klocke. „Ich erwarte, dass Teile des Änderungsantrags tatsächlich im Januar in Kraft treten.“ Nur wer eine Riester-Versicherung hat, den muss das alles nicht interessieren. Der wird ganz anders besteuert: Einzahlungen sind wie bisher steuerfrei, für Auszahlungen gilt der persönliche Steuersatz.

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Jahrgang 1971, Redakteur im Ressort „Geld & Mehr“ der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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