12.06.2010 · Der Bundesgerichtshof nimmt freie Finanzberater von der Pflicht aus, Privatleute über die Höhe ihrer Vergütungen zu informieren. Banken hingegen müssen die Zahlungen offenlegen. Eine Rechtsprechung, die für chaotische Verhältnisse sorgt, wie Betroffene klagen.
Von Volker LoomanGebühren und Provisionen sind bei jedem Geldgeschäft ein heikler Punkt. Die Anleger möchten die Kosten minimieren, und die Verkäufer wollen ihren Verdienst maximieren. Das führt zu Interessenskonflikten, die nicht lösbar sind. Die Geheimniskrämerei um Provisionen aller Art sorgt seit Jahren für erbitterte Auseinandersetzungen zwischen Anlegern auf der einen und Banken, Maklern und Verwaltern auf der anderen Seite. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) weiteres Öl ins Feuer geschüttet. Er verlangt von Banken die Offenlegung der Zahlungen. Doch freie Anlageberater dürfen über die Höhe ihrer Provisionen schweigen. Das Urteil wird in der Finanzberatung für erhebliche Unruhe sorgen, weil das Verwirrspiel, das seit Jahren in Politik und Justiz betrieben wird, kaum noch zu überbieten ist.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zum Beispiel bereits im Jahr 2000 entschieden, dass „heimliche“ Vereinbarungen zwischen Banken und Vermögensverwaltern eine „schwerwiegende Treuwidrigkeit hinter dem Rücken des Kunden“ seien, durch die das Vertrauen in den Verwalter entfalle. Daher sah das Gericht das zahlende Institut in der Pflicht, den Kunden vor Vertragsabschluss über die drohenden Interessenskonflikte aufzuklären.
„Chaos ohne Ende“
Verstärkt wurde die Hoffnung auf transparente Geschäfte durch ein Anlegerschutzgesetz aus Brüssel. Die seit dem 1. November 2007 in Deutschland gültige „Markets in Financial Instruments Directive“ (MiFID), sollte die Banken und Verwalter zur Herausgabe von „Kickbacks“ und „Retrozessionen“ zwingen, doch die Hoffnungen haben sich nicht erfüllt. Versicherungen müssen seit dem 1. Juli 2008 die Provisionen offenlegen. Seit dem vergangenen Jahr fordert das Bundesministerium für Verbraucherschutz vehement Beipackzettel für Finanzprodukte, in denen nicht nur über die Chancen und Risiken, sondern auch über die Provisionen der Geschäfte aufgeklärt werden soll.
So sieht die Theorie aus. In der Praxis gehen die Uhren freilich anders. Die Finanzberatung auf Honorarbasis spielt in Deutschland keine Rolle, weil die Anleger nicht bereit sind, angemessene Honorare zu bezahlen. Folglich wird die Finanzberatung auf Provisionsbasis auch in Zukunft das vorherrschende Modell bleiben. Weil die Offenlegung der Gebühren und Provisionen aber ein „Chaos ohne Ende“ ist und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch bleiben wird, muss der Anleger eben auch in Zukunft den gesunden Menschenverstand bemühen.
Das heißt im Klartext, dass jeder Privatmann zuerst die Entscheidung treffen muss, wie er die Altersvorsorge aufbaut oder das Eigenheim finanziert. Die Prüfung der Kosten und Leistungen und die Klärung der Frage, ob dieses oder jenes Unternehmen preiswerter ist, folgt an zweiter Stelle. Das wird an drei Beispielen deutlich.
Bausparkassen verlangen für den Eintritt in ihre Unternehmen seit Jahr und Tag eine Gebühr von einem Prozent der Vertragssumme. Das sind bei einem Bausparvertrag von 50.000 Euro genau 500 Euro. Es ist müßig, über die Frage zu streiten, ob die Bausparkasse die Gebühr offenlegen muss oder der freie Makler die Provision, die zum Teil höher als die Abschlussgebühr ist, verschweigen darf. Viel wichtiger ist die Überlegung, ob der Bausparvertrag das richtige Instrument für den Vermögensaufbau ist. Wenn sich ein Anleger für den Bausparvertrag entscheidet, sind zum Beispiel monatliche Sparraten von 250 Euro denkbar.
Sie werden mit einem Prozent im Jahr verzinst. Unter Berücksichtigung der Abschlussgebühr, die aus den beiden ersten Sparraten bestritten wird, und der Abgeltungsteuer von 26,375 Prozent auf die Guthabenzinsen dauert es etwa 100 Monate, bis das Mindestsparguthaben von 50 Prozent erreicht ist. Nach der Zuteilung erhält der Anleger ein Bauspardarlehen, das mit 3,75 Prozent im Jahr verzinst und mit 300 Euro je Monat getilgt wird. Die Rückzahlung dauert 96 Monate, so dass der Vertrag gut 16 Jahre laufen wird.
Genützt hat der Widerstand nichts
Die Alternative können der Sparvertrag und der Kredit einer Bank sein. Momentan können die 100 Sparraten von jeweils 250 Euro zu einem Zins von 2,5 Prozent angelegt werden. Davon bleiben nach dem Abzug der Abgeltungsteuer jährlich 1,840625 Prozent übrig, so dass das Guthaben nach 100 Monaten bei 27.021 Euro stehen wird. Das sind 1765 Euro mehr als bei der Bausparkasse, so dass der Kredit entsprechend sinkt. Werden auf die Schuld von 22.979 Euro ebenfalls 96 Raten von jeweils 300 Euro entrichtet, darf der Kredit nominal 5,7 Prozent kosten.
Mieter mit dem Hang zum Eigenheim sollten also, um dies in aller Deutlichkeit zu wiederholen, weniger über die Gebühr oder die Provision des Bausparvertrages maulen, sondern sich fragen, wie teuer Kredite in 100 Monate sein werden. Das weiß aber kein Mensch. Daher bleibt nur die Empfehlung, dass alle Leute, die der Meinung sind, dass die Kredite in acht Jahren weiterhin 3,5 oder 4 Prozent kosten werden, zur Bank gehen sollten. Wem die garantierten 3,75 Prozent der Bausparkasse lieber sind, wird mit diesem Vertrag besser bedient sein.
Die Abschlusskosten der Bausparkassen sind im Vergleich zu den Provisionen der Lebensversicherer kleine Fische. Bei der Assekuranz geht es seit Jahr und Tag um Provisionen von 4 bis 5 Prozent, so dass es kein Wunder ist, dass sich die Unternehmen mit Händen und Füßen gegen die Offenlegung der Abschlussgebühren gewehrt haben. Genützt hat der Widerstand nichts. Seit dem 1. Juli 2008 müssen die Gesellschaften offenlegen, dass zum Beispiel die Police, die 20 Jahre mit monatlichen Raten von 250 Euro bespart wird, bei einem Satz von 40 Promille einmalige Abschlusskosten von 2400 Euro enthält. Jetzt stellt sich nach dem Urteil des BGH nur die Frage, ob freie Makler die Provision verschweigen dürfen und gebundene Vertreter die Vergütung offenlegen müssen.
Die Ursache liegt in der Besteuerung
Bis zur Klärung dieses Sachverhaltes sollten die Interessenten für solche Verträge weniger einen Wutausbruch über die Höhe der Provision bekommen, sondern die Frage nach den Alternativen stellen. Bei der Versicherung winken dem Anleger am Ende der Laufzeit rund 83.000 Euro. Dahinter verbergen sich drei Annahmen. Erstens wird die Provision auf 60 Monate verteilt, so dass der Zahlungsstrom, der in den Zinstopf wandert, aus 60 Einzahlungen von jeweils 210 Euro und 180 Einzahlungen von 250 Euro besteht. Zweitens sollen die Raten mit 3,5 Prozent im Jahr verzinst werden. Drittens wird die Hälfte der Zinsen am Ende der Laufzeit mit einem Steuersatz von 25 Prozent belastet.
Bei einem provisionsfreien Banksparplan, der ebenfalls 3,5 Prozent im Jahr erbringt, kämen am Ende der Laufzeit aber nicht 83.000 Euro, sondern nur 78.000 Euro heraus. Die Ursache liegt in der Besteuerung. Bei der Versicherung holt sich das Finanzamt das Geld am Ende der Laufzeit, und bei der Bank greift der Fiskus das Konto jedes Jahr ab. Dadurch verliert der Sparer wertvolle Zinseszinsen, so dass das Endguthaben bei der Bank niedriger sein wird als bei der Versicherung.
Das bedeutet für den Anleger, dass die Versicherung trotz der Provision das bessere Geschäft ist. Es sollte jedoch kein Freibrief sein, bedenkenlos jede Versicherung abzuschließen. Wer sich mehrere Angebote einholt und die Abschlusskosten miteinander vergleicht, sollte die Gesellschaften mit den geringen Provisionen in die engere Auswahl ziehen. Sind darunter Unternehmen, die in der Vergangenheit durch Solidität glänzten, wird der Anleger mit hoher Wahrscheinlichkeit den besten Sparvertrag fürs Alter gefunden haben.
Ein Vorbild für die Investmentgesellschaften
Die Verordnung über Informationspflichten in Versicherungsverträgen sollte für alle Verkäufer, egal ob sie in Banken sitzen, für die Gesellschaften tätig sind oder auf dem freien Markt tätig sind, gelten. Und sie sollte auch Vorbild für die Investmentgesellschaften sein. Diese sind, wenn es um Geld und zwar um den eigenen Verdienst geht, nicht besonders zimperlich. Die verschiedenen Gebühren, die zum Beispiel für Aktiensparpläne anfallen, sind nicht von Pappe. Das beginnt bei den einmaligen Ausgabeaufschlägen, doch richtig zur Sache geht es dann bei den jährlichen Verwaltergebühren.
Wer beispielsweise 100.000 Euro insgesamt 15 Jahre lang anlegt, wird sich mit Sicherheit über den Ausgabeaufschlag von 5000 Euro ärgern. Was sind die einmaligen 5 Prozent aber im Vergleich zu den 1,5 Prozent, die bei deutschen Investmentfonds jedes Jahr anfallen? Dadurch wird der Anleger im Laufe der Jahre um weitere 22.500 Euro erleichtert, so dass der Ärger der Versicherer, dass die Investmentgesellschaften die Kosten im Kleingedruckten der Rechenschaftsberichte verstecken dürfen, durchaus berechtigt ist.
Wer auf Aktien baut, sollte der Börse treu bleiben
Verdruss droht jetzt aber auch den Banken. Sie erhalten von der jährlichen Verwaltergebühr einen Teil als „Vertriebsfolgeprovision“ und müssen die Zahlungen nennen. Doch freie Anlageberater, welche dieselbe Vergütung für dieselbe Arbeit erhalten, dürfen sich in Schweigen hüllen. Wo bleiben da Gerechtigkeit und Logik?
Die üppigen Kosten fallen, um keine Hoffnung aufkommen zu lassen, nicht nur bei Einmalanlagen, sondern auch bei Sparplänen an. Bei einem Aktiensparplan, der mit Raten von jeweils 250 Euro bedient und mit 6 Prozent verzinst wird, kommt im Laufe von 20 Jahren viel Geld zusammen, wenn in jeder Rate ein Ausgabeaufschlag von 2,5 Prozent und jährliche Verwaltungskosten von 1,75 Prozent enthalten sind. Die hohen Kosten sollten wiederum aber nicht der Anlass sein, das Kind mit dem Bad auszuschütten.
Wer auf Aktien baut, sollte der Börse treu bleiben, weil es auch anders geht. Die börsengehandelten Indexfonds kosten im Einkauf höchstens 1,25 Prozent je Rate, und die jährliche Verwaltung ist für maximal 0,25 Prozent zu haben. Dadurch können für den kostenbewussten Investor am Ende der Sparzeit rund 13.000 Euro mehr herauskommen, und das ist doch eine Perspektive.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| DAX | 6.692,96 | −1,41% |
| FAZ-INDEX | 1.495,13 | −1,32% |
| TecDAX | 769,89 | −0,43% |
| MDAX | 10.249,10 | −1,04% |
| SDAX | 4.985,13 | −0,71% |
| REX | 421,06 | −0,02% |
| Eurostoxx 50 | 2.480,76 | −1,65% |
| F.A.Z. EURO INDEX | 80,01 | −1,60% |
| Dow Jones | 12.801,20 | −0,69% |
| Nasdaq 100 | 2.547,32 | −0,65% |
| S&P500 | 1.342,64 | −0,69% |
| Nikkei225 | 8.999,18 | +0,58% |
| EUR/USD | 1,3256 | +0,14% |
| Rohöl Brent Crude | 118,38 $ | +0,41% |
| Gold | 1.711,50 $ | −2,09% |
| Bund Future | 137,92 € | −0,50% |