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Die Vermögensfrage Der richtige Umgang mit Geld will gelernt sein

21.02.2009 ·  Die Bundesregierung will mit neuen Verordnungen den Schutz der Anleger verbessern. Doch Gesetze werden die Menschen nie vor schlechten Geschäften bewahren - sie müssen lernen, kritische Fragen zu stellen und den Wert von echter Beratung erkennen.

Von Volker Looman, Reutlingen
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Das Bundeskabinett hat Mitte der Woche ein Gesetz entworfen, um die Rechte geschädigter Anleger zu stärken. Die Anbieter und die Vermittler von Wertpapieren sollen verpflichtet werden, in Zukunft die Beratungen aufzuzeichnen und den Interessenten eine Ausfertigung des Protokolls auszuhändigen. Außerdem soll die Verjährungsfrist für Schäden bei Wertpapieren verlängert werden. Sowohl die Justizministerin als auch die Verbraucherministerin wollen auf diese Weise den Anlegerschutz stärken, doch das Vorhaben steht auf tönernen Füßen, weil der richtige Umgang mit Geld nicht in Gesetze gepresst werden kann.

Die Qualität der Finanzberatung in Banken, Bausparkassen und von Versicherern ist seit Jahren ein Reizthema. Im Mittelpunkt stehen zwei Vorwürfe. Das ist auf der einen Seite die Aussage, dass die Institute gar nicht beraten, sondern zielgerichtet Produkte verkaufen. Und das ist auf der anderen Seite die Behauptung, dass sich die Unternehmen mit hohen Gebühren und Provisionen eine goldene Nase verdienen.

Die Vorwürfe sind nicht von der Hand zu weisen. Gleichwohl ist die Forderung absurd, von der Finanzindustrie besonderes Wohlverhalten zu verlangen.

Jede Information hat ihren Preis

Weder die Anbieter noch die Anleger sind Samariter, sondern Parteien, die auf ihren Vorteil bedacht sind. Daher müssen Privatleute, die mit der Beratung der Banken nicht zufrieden sind, neutrale Fachleute aufsuchen. Das kostet freilich Geld, doch solange die Anleger nicht bereit sind, für neutrale Informationen entsprechende Honorare zu bezahlen, müssen sie eben mit den gegenwärtigen Verhältnissen zufrieden sein.

An diesem Zustand hat das europäische Anlegerschutzgesetz, die Markets in Financial Instruments Directive (MiFID), die seit dem 1. November 2008 in Kraft ist, nichts geändert, und daran wird auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung nichts ändern. Erstens gilt die Bestimmung nur für den Wertpapierhandel, und zweitens schützen Gesetze private Anleger nicht davor, auch in Zukunft falsche Finanzprodukte zu hohen Preisen zu kaufen.

Der richtige Umgang mit Geld ist ein langer Prozess. Er beginnt mit der Einsicht, dass jede Information ihren Preis hat. Dann folgt die Notwendigkeit, sich intensiv mit der Strategie der Geldanlage oder Kreditaufnahme zu beschäftigen. Schließlich geht es um den kostengünstigen Einkauf der notwendigen Produkte.

Das heißt im Klartext, dass es keine kostenlose Beratung gibt, dass viel Zeit nötig ist, um sich mit der Frage zu beschäftigen, wie Geld angelegt oder aufgenommen wird, und dass es notwendig ist, die Preise für das ausgewählte Produkt miteinander zu vergleichen.

Bank und Bausparkasse wollen verkaufen, nicht beraten

Gegen diese schlichte Erkenntnis verstoßen aber jeden Tag viele Anleger. Sie fordern kostenlosen Rat, sie fällen ihre Entscheidungen zwischen Tür und Angel, und sie jagen Sonderangeboten hinterher. Dagegen ist freilich kein Kraut gewachsen, und das ist jenseits von Geld und Kredit nicht anders. Wer nichts lernen will, hat im Beruf keinen Anspruch auf Erfolg. Da hilft kein Gesetz. Wer den falschen Lebenspartner wählt, wird in seelische Nöte geraten. Da gibt es keinen Schutz. Wer raucht und trinkt, gefährdet Leib und Leben, und da hilft keine Verordnung.

Genauso ist es letzten Endes bei Anlagen und Krediten. Die mangelhafte Sorgfalt im Umgang mit Geld lässt sich nicht in Gesetze pressen. Der eine kann es, und der andere kann es eben nicht, und daran wird sich, solange es Menschen gibt, mit hoher Wahrscheinlichkeit nichts ändern.

Sparen ist zum Beispiel für viele Junioren ein Reizwort, weil der Hang zum Konsum stärker ist. Trotzdem führt an Sparverträgen kein Weg vorbei, wenn eines Tages bestimmte Wünsche verwirklicht werden sollen. Wer in einigen Jahren ein Eigenheim bauen will, muss frühzeitig Geld auf die Seite legen, doch in welchen Topf? Ist ein Banksparplan sinnvoll, oder ist ein Bausparvertrag vorteilhafter?

Die richtige Antwort kann weder von der Bank noch von der Bausparkasse erwartet werden, weil beide Parteien kein Geld für unabhängige Beratung, sondern für den Verkauf ihres Produktes bekommen. Bei der Lösung des Problems wird der unkundige Sparer auch in Zukunft auf der Strecke bleiben, weil der Gesetzgeber nicht vorschreiben kann, wie der richtige Weg aussieht.

Große Fragen bei der Rentenversicherung

Ähnlich sieht es bei der Aufnahme von Darlehen und Krediten aus. Wer ein neues Auto haben will, kann nicht davon abgehalten werden, sich zu verschulden. Hier hat er die Qual der Wahl. Er kann das Darlehen bei der Bank aufnehmen, oder er kann sich den Kredit beim Hersteller des Autos besorgen. Das vertrauensvolle Gespräch mit den Verkäufern im Unternehmen mag in menschlicher Hinsicht ein Gewinn sein, doch in finanzieller Hinsicht sollte sich der Käufer keine Illusionen machen und schon gar nicht auf den Gesetzgeber bauen.

Bei der Gestaltung der Altersvorsorge hören die Probleme nicht auf. Wenn jeden Monat ein bestimmter Betrag auf die Seite gelegt werden soll, stellt sich schnell die Frage, in welchen Strumpf das Geld gesteckt werden soll. Ist eine Rentenversicherung sinnvoll? Was ist von Investmentfonds zu halten? Wie sieht es mit einer Immobilie aus?

In solchen Lebenslagen wenden sich einzelne Anleger an freie Vermittler, weil sie sich dort neutralen Rat erhoffen. Meistens kommen sie dabei aber vom Regen in die Traufe, weil sich die Verhältnisse nicht ändern. Vermittler leben vom Abschluss nahrhafter Finanzverträge und nicht vom Verkauf neutraler Ratschläge.

Man muss kritische Fragen stellen

Genauso sieht das Spiel bei Geldanlagen aus. Wenn es um die Entscheidung geht, wie eine Schenkung oder ein Erbe angelegt werden soll, ist guter Rat teuer. Doch schlechter Rat kann das Vermögen kosten. Der Verkauf von Anleihen bringt einem Verkäufer durchschnittlich ein Prozent der Anlagesumme. Bei der Vermittlung von Investmentfonds winken Ausgabeaufschläge von 2,5 bis 5 Prozent. Das ist wenig im Vergleich zum Verkauf von Beteiligungen. Windkraftwerke bringen 5 Prozent, bei Schiffen gibt es 7 oder 8 Prozent. Bei diesen Differenzen kommt es folglich nicht darauf an, welche Produkte dem Anleger zu empfehlen sind. Stattdessen geht es eher um die Frage, wie dem Investor eine Beteiligung so schmackhaft wird, dass nicht viel gefragt, sondern herzhaft zugegriffen wird.

Bei der Verrentung von Geld steht jeder Anleger wieder allein auf weiter Flur. Wenn es um die Frage geht, wie Kapital so angelegt werden soll, dass bis zum Lebensende regelmäßig und sicher Geld aufs Konto kommt, bieten viele Banken und Versicherer ihre Dienste an. Das ist kein Wunder, weil Senioren im Ruf stehen, ihren Beratern nicht viele und schon gar keine kritischen Fragen zu stellen. Das wäre aber nötig, weil die Chancen und Risiken eines Mischfonds, einer Rentenversicherung oder eines Windkraftwerkes, um drei Beispiele zu nennen, höchst unterschiedlich sind.

Man muss Verstand und Bauchgefühl einsetzen

Die wenigen Beispiele zeigen in aller Deutlichkeit, dass der gesunde Menschenverstand die beste Versicherung gegen Reinfälle bei Geldgeschäften ist. In dieser Versicherung sind drei Dinge enthalten. Das ist zunächst einmal die Einsicht, dass Geldanlage richtig Arbeit macht. Hinzu kommt die Erkenntnis, dass es bei Geldgeschäften keinen Wissensvorsprung gibt. Drittens sollten Anlagen breit gestreut werden, weil nicht zu verhindern ist, dass einzelne Geschäfte in die Hose gehen. Schließlich kommen nur verständliche Produkte in Frage.

Die einzelnen Rezepte sind einfach, doch die Umsetzung in die Wirklichkeit ist heikel, weil jeder Mensch frei ist, wofür er sich entscheidet. Da gibt es keinen Schutz, und jeder Versuch des Staates, seine Bürger vor Schaden zu bewahren, ist zum Scheitern verurteilt. Der Mensch entscheidet aus dem Bauch heraus, und der Verstand wird benutzt, um die Entscheidung zu rechtfertigen. Das war so, das ist so, und das wird so bleiben, mit oder ohne Gesetz.

Der Autor ist Finanzanalytiker in Reutlingen.

Quelle: F.A.Z.
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