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Die Vermögensfrage Der Kauf von Autos auf Pump hat Haken und Ösen

21.03.2009 ·  Trotz günstiger Zinsen stellen Kredite viele Autobesitzer vor große Probleme: Besonders verwirrend ist die Verknüpfung mit einer Geldanlage. Die Bereitschaft, sich für ein Auto zu verschulden bleibt aber groß. Kann und soll der Staat diesen Markt überwachen?

Von Volker Looman, Reutlingen
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Die staatliche Überwachung der Finanzberatung ist ein fragwürdiges Vorhaben, weil der ordentliche Umgang mit Geld nicht in Gesetze und Verordnungen pressbar ist. Trotzdem scheuen Politiker wie Ilse Aigner, die Bundesministerin für den Verbraucherschutz, keinen Aufwand, um die Konsumenten zu schützen. In dieser Woche wurde die „Qualitätsoffensive für Verbraucherfinanzen“ ins Leben gerufen. Nun ist im Internet die Checkliste und das Beratungsprotokoll für Verbraucher veröffentlicht worden.

Man muss dem Ministerium zugutehalten, dass es sich viel Mühe gibt, die Auswüchse bei Geldanlagen, Krediten und Versicherungen zu bekämpfen, doch wer sich ein bisschen mit Menschen und Geld auskennt, weiß aus Erfahrung, dass die einzelnen Maßnahmen herrlicher Stoff für Sonntagsreden, aber stumpfe Waffen im Kampf gegen mangelhafte Eigenverantwortung sind. Das wird nirgendwo so deutlich wie beim Umgang mit Autos, den liebsten Spielzeugen der Deutschen. Was sich hier jeden Tag abspielt, lässt sich nur schwer in Worte fassen. Trotzdem ist es den Versuch wert.

Wenig Geld, aber viele Wünsche

Der Inhaber einer Werbeagentur ist 44 Jahre alt und verkörpert alle Vorurteile, die über Werber im Umlauf sind. Er trägt schwarze Kleidung, er ist geschieden, er hat eine attraktive Freundin, er geht in teuere Restaurants, und er hat flotte Sprüche auf den Lippen. Nur zwei Dinge fehlen: Geld und Sportwagen. Das soll sich ändern. Der Kauf eines schnittigen Flitzers ist Chefsache, und es sind nur noch kleine Probleme zu lösen.

Auf dem Konto liegen 50.000 Euro. Der neue Sportwagen kostet 130.000 Euro. Die Lücke mag für viele Menschen ein Loch sein, doch der Künstler wäre kein Künstler, wenn er sich nicht zu helfen wüsste. Wozu gibt es Autobanken? Das Beispiel ist, um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, frei erfunden. Doch das Kernproblem ist eine Volkskrankheit: wenig Geld auf dem Konto, trotzdem Autos auf dem Wunschzettel, schneller Gang zur Bank. Sind solche Menschen schützenswert?

Die richtige Antwort ist heikel. Vor 20 oder 30 Jahren hätten Mutter oder Vater vielleicht ein Machtwort gesprochen, doch intakte Familien gehören heute zu den bedrohten Arten, so dass der Ruf nach dem Staat kein Wunder ist. Was soll der Staat aber in solchen Fällen regeln? Soll er den Kauf von Autos auf Pump untersagen? Soll er die Verschuldung begrenzen? Soll er die Bürger verpflichten, ihre Guthaben in die Altersvorsorge zu stecken?

Einfacher Kredit oder Doppelpack mit Sparbrief?

Momentan sind die meisten Menschen nicht davon abzuhalten, sich für den Kauf eines Autos zu verschulden. Das bedeutet im vorliegenden Fall, dass die Gefahr besteht, 80.000 Euro Kredit aufzunehmen, um gepflegt im Stau zu stehen. Die erste Anlaufstelle wird die Hausbank sein.

Hier gibt es zwei Möglichkeiten. Der Werber setzt das Eigenkapital ein und nimmt ein Darlehen von 80.000 Euro auf. Oder er stockt den Kredit auf 120.000 Euro auf und legt das Geld in einen Sparbrief der Bank an. Ist der einfache Kredit oder ist der Doppelpack besser?

Wie sieht die Geschichte bei der Autobank aus? Hier begnügt sich der Verkäufer mit einer Anzahlung von 25 Prozent, und der Rest wird schnell und unbürokratisch über die Autobank abgewickelt, damit genügend Zeit zum Leben übrigbleibt. Ist das sinnvoll? Das dritte Angebot kommt von einem Vermittler, der dem „Freund“ empfiehlt, das Auto zu leasen und das Eigenkapital in ein Windkraftwerk zu stecken. Ist das Angebot gut oder schlecht?

Keine Verpflichtung zum gesunden Menschenverstand

So abenteuerlich die Offerten aussehen, so wichtig ist die Erkenntnis, dass die Verknüpfung von Geldanlagen und Krediten normaler Alltag ist. Damit ist jedoch die Gefahr verbunden, dass die Verbraucher vor Bäumen den Wald nicht mehr sehen, und da können auch Politik und Staat keine Hilfe bieten.

Es besteht die Pflicht, einen Effektivzins für Kredite anzugeben, es gibt ein Verbraucherkreditgesetz, das den Ausweis aller Kosten verlangt, doch es gibt keine Verpflichtung, den gesunden Menschenverstand zu benutzen. Daher drohen in der Praxis einige im Folgenden beschriebene Gefahren.

Die Hausbank bietet dem Werber einen Sparbrief für 50.000 Euro an. Die Anlage läuft 60 Monate, und der Zinssatz liegt bei 4 Prozent im Jahr. Die Pflicht zur Ausweisung der Rendite besteht nicht. Genauso wenig muss die Bank dem Kunden sagen, dass der Kredit effektiv 8,3 Prozent im Jahr kostet, weil der Werber den Sportwagen zu beruflichen Zwecken nutzen wird. In solchen Fällen besteht keine Pflicht, den effektiven Jahreszins auszuweisen, und es gibt schon gar keine Hinweispflicht, dass dieses Vorhaben fragwürdig ist.

Effektiver Jahreszins bleibt Betriebsgeheimnis

Bei der Autobank sieht die Lage nicht viel besser aus. Der Verkäufer will eine Anzahlung von 32.500 Euro. Was der Werber mit dem restlichen Eigenkapital machen soll, interessiert den Verkäufer nicht. Stattdessen geht es um das „supergünstige“ Darlehen der Autobank. Der Kredit läuft fünf Jahre, die monatliche Rate für Zins und Tilgung beträgt 2.000 Euro, danach sind die Schulden vom Tisch.

Die Angabe des effektiven Jahreszinses von 8,8 Prozent ist nicht notwendig, weil der Interessent als Geschäftsmann auftritt. Genauso wenig besteht ein Zwang zur Aufklärung, dass die Minimierung des Kredites sinnvoll ist.

Was bei der Hausbank und der Autobank gilt, wird bei der Leasinggesellschaft nicht ungültig. Die Angabe der effektiven Kosten bleibt im Dunkeln, weil sie nicht angegeben werden müssen. Stattdessen erfährt der Kunde, dass keine Anzahlung nötig ist, die Raten nur 2.200 Euro im Monat betragen und nach fünf Jahren über einen Restwert von 40 Prozent zu verhandeln sein wird. Der effektive Jahreszins von 11,9 Prozent bleibt das Betriebsgeheimnis der Leasinggesellschaft.

Vermittler muss die Provision offen legen

Das wird den Käufer aber wahrscheinlich auch gar nicht stören. Er freut sich auf das Auto, er ist dankbar, dass die Leasingraten als Werbungskosten absetzbar sind, und er ist glücklich, sich zur Beruhigung des schlechten Gewissens an einem Windkraftwerk beteiligen zu können.

Wie diese Geschichte enden wird, steht völlig in den Sternen. Der Vermittler ist nicht verpflichtet, ihm einen Zahlungsplan über diese Beteiligung vorzulegen, und er muss ihm schon gar keinen Vortrag über die Rentabilität dieser Anlage halten.

Es ist zwar ärgerlich, dass der Verkäufer jetzt sagen muss, für die Anlage eine Provision von 7 Prozent zu erhalten, doch das wird dem Geschäft keinen Abbruch tun. Er gibt dem Werber einen Barscheck von 1.500 Euro und mindert den „Verlust“ durch die Superprovision des Initiators. Außerdem findet der nächste Urlaub auf Kosten des Hauses statt.

Wo bleibt die Logik?

Die drei Kredite zeigen in aller Deutlichkeit, wie heikel der Verbraucherschutz bei Geldanlagen und Krediten ist. Bei den Darlehen müssen in vielen Fällen keine Effektivzinsen genannt werden, bei Geldanlagen fallen Hinweise über die Rentabilität völlig unter den Tisch, und die Offenlegung von Gebühren, Margen und Provisionen hängt vom Einzelfall ab.

Die Hausbank muss für ihr Darlehen und ihren Sparbrief keine Margen ausweisen. Die Autobank muss keinen Gewinn offenlegen. Die Leasinggesellschaft schuldet keine Angaben über ihren Profit. Nur der Vermittler muss sagen, wie viel er verdient. Wo bleibt da die Logik?

Bei diesem Versteckspiel sind die staatlichen Bemühungen, Licht in das Dunkel zu bringen, von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Viel besser wäre ein Gesetz, vor die Zulassung des Autos die Erlaubnispflicht einzuführen, überhaupt ein Auto kaufen zu dürfen.

Ein Fall für den wirtschaftlic-psychologischen Untersuchungsdienst

Hier könnte der Staat zur Wahrung des Allgemeinwohls allergrößte Fürsorge entfalten. Er könnte zum Beispiel den Kauf von Autos, die auf 100 Kilometer mehr als 13 Liter verbrauchen, verbieten oder mit einer Umweltsteuer in Höhe von 20 Prozent des Kaufpreises bestrafen. Wer gar den Wunsch hegt, einen italienischen Spritfresser zu kaufen, könnte wegen grober Missachtung der vaterländischen Automobilwirtschaft mit weiteren 30 Prozent zur Kasse gebeten werden.

Soll der ganze Frevel auch noch auf Pump gekauft werden, ist das ein Fall für den wirtschaftlich-psychologischen Untersuchungsdienst (WPU). Wenn der Wochenkurs zur Verbesserung der sittlichen Reife nicht fruchtet, kann als letzte Maßnahme in Erwägung gezogen werden, beim Kauf eine Eigenkapitalquote von 60 Prozent zu fordern.

Begründung: Autofahrer auf Pump sind eine Gefahr für die Allgemeinheit, weil sie eines Tages staatliche Rettungsschirme für überschuldete Verbraucher fordern!

Der Autor ist Finanzanalytiker in Reutlingen.

Quelle: F.A.Z.
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