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Die Vermögensfrage Der Effektivzins wird eine wertlose Angabe

04.07.2010 ·  Die Novellierung des Verbraucherkreditgesetzes wird als Forschritt des Verbraucherschutzes gefeiert. Tatsächlich bringt das Gesetz keine Verbesserung. Es ist eine stumpfe Waffe und bedeutet für Privatleute eher Stillstand oder Rückschritt.

Von Volker Looman
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Die Zinsen für Eigenheimkredite sind im Keller. Darlehen mit zehnjähriger Zinsbindung kosten im Augenblick etwa 3,5 Prozent jährlich. Das sind traumhafte Konditionen, so dass es auf der Hand liegt, den Traum vom Eigenheim so bald wie möglich in die Tat umzusetzen. Hilfe bei der Auswahl des besten Kredites soll die neue Verbraucherkreditrichtlinie bieten. Sie ist seit dem 11. Juni deutsches Gesetz und wird vom Bundesjustizministerium als Fortschritt des Verbraucherschutzes gefeiert. Tatsächlich bedeutet das neue Gesetz für Privatleute eher Stillstand oder Rückschritt. Das machen drei Beispiele deutlich.

Ein Bauherr benötigt 100.000 Euro. Die Zinsbindung soll zehn Jahre betragen. Das bedeutet zurzeit einen Sollzins von 3,5 Prozent. Die anfängliche Tilgung beträgt ein Prozent. Das führt zu monatlichen Raten von 375 Euro. Die Restschuld in zehn Jahren wird, wenn die Zinsen und die Tilgung monatlich verrechnet werden, bei 88.047 Euro liegen. Damit kostet der Kredit nach den Gesetzen der Finanzmathematik jährlich 3,556695 Prozent, und diese Zahl, hinter dem Komma auf zwei Stellen gerundet, mussten die Kreditgeber bisher nennen. Mit den eindeutigen 3,56 Prozent ist jetzt Schluss.

Die Marschrichtung der Banken

Nun will der Gesetzgeber, dass die Banken den Effektivzins für die gesamte Laufzeit nennen. Das führt in der Praxis zu Problemen, weil die Kreditgeber nach Ende der Zinsbindung einen fiktiven Anschlusszins unterstellen müssen. Hierfür gibt es keine Vorschriften, so dass der Manipulation Tür und Tor geöffnet sind. Bei einem Folgezins von 3,5 Prozent beträgt der Effektivzins weiterhin 3,56 Prozent. Steigt der Anschlusszins auf 4 Prozent im Jahr, kommen 3,83 Prozent heraus, und sinkt der jährliche Prolongationszins auf 3 Prozent, können 3,30 Prozent genannt werden.

Beim scharfen Wettbewerb unter Banken ist nicht viel Phantasie nötig, um die Marschrichtung zu ahnen. Sie werden mit niedrigen Anschlusszinsen kalkulieren, so dass der Effektivzins unter den Nominalzins fällt. Für diesen Unfug sind nicht die Banken verantwortlich, sondern der Gesetzgeber. Der Effektivzins ist künftig nicht mehr zu gebrauchen. Um so mehr sollten sich Kreditnehmer vor der Aufnahme von Geld genau überlegen, was wichtig ist: Erstens ist die Dauer der Rückzahlung zu klären. Zinsen von 3,5 Prozent und Tilgungen von einem Prozent führen zu Laufzeiten von 43 Jahren. Wer aber innerhalb von 20 Jahren tilgen will, muss mit einer Tilgung von 3,5 Prozent loslegen. Zweitens muss die Art der Rückzahlung festgelegt werden: Bank, Bausparkasse oder Versicherung? Drittens ist die Dauer der Zinsbindung festzulegen: variabel, fünf Jahre, zehn Jahre oder 15 Jahre? Nur wenn auf alle Fragen klare Antworten gefunden sind, lassen sich mit dem Effektivzins Angebote vergleichen.

Das wird zum Beispiel bei Krediten deutlich, die mit Hilfe von Bausparverträgen getilgt werden. Hier mussten die Anbieter in der Vergangenheit keine Angaben machen, wie hoch die Kosten der Kombination sind. Diese Lücke schließt das neue Gesetz nicht. Damit besteht weiterhin die Gefahr, dass die Verbraucher hinters Licht geführt werden. Festdarlehen mit Bausparverträgen sind meist teurer als Kredite mit direkter Rückzahlung. Das kommt freilich nur ans Licht, wenn der richtige Effektivzins berechnet wird.

Festdarlehen mit Zinsbindung von 7,5 Jahren kosten zur Zeit nominal 3,5 Prozent. Das führt bei einem Kredit von 100.000 Euro zu 90 Raten à 292 Euro. Im selben Zeitraum sind bei der Bausparkasse monatliche Raten von 550 Euro einzuzahlen. Danach wird der Bausparkredit zugeteilt, und die Schulden werden in weiteren 7,5 Jahren mit Monatsraten von jeweils 634 Euro zurückgezahlt. Folglich besteht der Zahlungsstrom aus 90 Raten à 842 Euro und 90 Raten à 634 Euro. Das macht unter dem Strich effektiv 4,34 Prozent, doch auf diese Mitteilung müssen die Verbraucher auch künftig verzichten.

Das Ergebnis für den Anleger ist heftig

Die Lobby der Bausparkassen hat es wieder einmal geschafft, für diese Kombinationen keinen Effektivzins angeben zu müssen. Stattdessen reicht es aus, den Wert für den Festkredit und die Zahl für den Bausparkredit zu nennen, doch diese Hinweise kann der Verbraucher in den Mülleimer stecken. Sie sind nur für die Bausparkassen wertvoll. Sonst bestünde die Gefahr, dass Verbraucher sich erkundigen, was ein Darlehen kostet, das bei festem Zins innerhalb von 15 Jahren zurückgezahlt wird. Das sind zurzeit etwa 4 Prozent. Folglich liegt der Effektivzins bei 4,07 Prozent im Jahr, und die Moral von der Geschichte lautet: Effektivzinsen bringen nur Licht ins Dunkel, wenn die richtigen Schalter betätigt werden.

Finsternis ist zum Beispiel vorherrschend bei Festdarlehen, die mit Investmentfonds getilgt werden. Nach wie vor gibt es Zocker, die daran glauben, dass sie die Kreditzinsen mit Hilfe von Kapitalanlagen schlagen. Festdarlehen mit einer Zinsbindung von 15 Jahren kosten zurzeit rund 4 Prozent. Weil die Zinsen steuerlich nicht als Werbungskosten absetzbar sind, beträgt der Effektivzins jährlich 4,1 Prozent. Wer nun glaubt, die Tilgungen in einem Aktienfonds zu 6 Prozent anlegen zu können, sollte nachrechnen. Bei einer Rendite von 6 Prozent im Jahr sind 180 Sparraten von jeweils 348 Euro notwendig, um nach 15 Jahren auf 100.000 Euro zu kommen. In diesen Raten sind weder Kosten noch Steuern enthalten. Nun ist es kein Geheimnis, dass bei klassischen Investmentfonds drei Gebühren anfallen: Ausgabeaufschlag, Verwaltungskosten und Abgeltungsteuer. Selbst bei maßvollen Sätzen ist das Ergebnis für den Anleger heftig. Ausgabeaufschläge von 2,5 Prozent pro Rate, Verwaltungskosten von einem Prozent im Jahr und Abgeltungsteuer von 26,375 Prozent auf Kursgewinne machen aus 6 Prozent 3,6 Prozent.

Das Gesetz bleibt eine stumpfe Waffe

Das Ergebnis ist katastrophal, weil die Verzinsung unter dem Kreditzins liegt und der wahre Zins bei 4,4 Prozent liegt. Das sind 30 Basispunkte mehr als die 4,1 Prozent des Tilgungsdarlehens. Selbst bei börsengehandelten Indexfonds sind die Ergebnisse ernüchternd. Ausgabeaufschläge von 0,5 Prozent im Jahr und Verwaltungskosten von 0,25 Prozent im Jahr sind Lichtblicke, doch die Abgeltungsteuer am Ende der Laufzeit drückt die Verzinsung auf 4,4 Prozent, so dass der Anleger kaum über den Kreditkosten liegt. Die Vorteile stehen aber in keinem Verhältnis zu den Risiken, so dass sich die Geschichte in der Regel nicht lohnt.

Die Gebühren bleiben trotz des neuen Verbraucherkreditgesetzes im Dunkeln, und es sind auch keine Anzeichen erkennbar, dass sich daran viel ändern wird. Das Gesetz bleibt eine stumpfe Waffe. Die Anbieter müssen keine Folgen befürchten, wenn sie „falsch“ rechnen sollten.

Der Autor ist Finanzanalytiker in Reutlingen.

Quelle: F.A.Z.
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