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Die Vermögensfrage Bedarfsgerechte Beratung ist unmöglich

14.03.2009 ·  Die Bundesregierung will Anleger vor unseriösen Finanzberatern schützen. Doch die Bürger sind selbst in der Pflicht: Sie müssen ihr Geld verwalten lernen. Für richtigen Schutz bräuchte es harte Kontrollmaßnahmen - die nicht jeder begrüßt.

Von Volker Looman
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Anfang der Woche hat Ilse Aigner, die Bundesministerin für Verbraucherschutz, den Startschuss zur Qualitätsoffensive in der Finanzberatung gegeben. Auf einer Fachtagung forderte sie einen „Routenplaner“ in der Finanzberatung. In einem standardisierten Auswahlverfahren sollen Privatleute das Produkt finden, das für ihre Bedürfnisse am besten geeignet ist. Um diesen Erfolg zu sichern, sind ihrer Meinung nach Transparenz und Verständlichkeit von entscheidender Bedeutung. Es müsse klar sein, was sich hinter einem Produkt verbirgt, und das Produkt müsse halten, was es verspricht.

Verbesserungsbedarf sieht Aigner auch bei den Finanzvermittlern. Für sie sollen in Zukunft verbindliche Mindeststandards gelten, vor allem bei der fachlichen Qualifikation. Die Vertriebs- und Anreizsysteme dürften nicht dazu führen, dass Qualität, Seriosität und Achtung der Kundenwünsche auf der Strecke bleiben.

Die Rechte der Verbraucher bei fehlerhafter Beratung sollen verbessert werden. Über jede Beratung ist ein Protokoll zu erstellen und dem Kunden auszuhändigen. Außerdem wird die Verjährungsfrist für Beratungsfehler von drei auf zehn Jahre verlängert.

Was ist rentabel? Was ist sicher?

Die Anstrengungen der Ministerin sind ehrenhaft. Gleichwohl ist der Ansatz mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Scheitern verurteilt, weil zwei Dinge übersehen werden. Erstens sind Privatleute, die mit Geld nicht umgehen können, nicht schützbar, und zweitens ist es absurd, von der Finanzindustrie besonderes Wohlverhalten zu verlangen. Weder die Anleger noch die Anbieter sind Wohltäter, sondern egoistische Parteien, die auf ihren Vorteil bedacht sind.

Ein lediger Anleger ist 45 Jahre alt. Er hat 50.000 Euro auf dem Konto und möchte jeden Monat zusätzlich 200 bis 300 Euro auf die Seite legen, um die Rente aufzubessern. Der Mann will 20 Jahre sparen, und er sucht eine Anlage, die rentabel und sicher ist. Doch was ist rentabel, was ist sicher?

Noch wichtiger ist freilich die Frage, wer den Anleger darüber aufklären soll, dass es solche Dinge gar nicht gibt. Wenn die Erkenntnis gewachsen ist, dass die einzige Sicherheit die Unsicherheit ist, sind die Probleme noch lange nicht vom Tisch.

Nun taucht die Frage auf, welcher Sparvertrag das „beste“ Produkt ist. Ist das der Banksparplan, die Kapitalversicherung, die Immobilie auf Kredit oder der Aktiensparplan? Da mag der angekündigte „Routenplaner“ der Ministerin eine tolle Idee sein, doch es steht völlig in den Sternen, wie das Ding aussieht, und genauso unklar ist, wer dieses Gerät bedienen soll.

Wer muss ehrlich sein?

Wer klärt den armen Anleger, der offenbar nicht in der Lage ist, sich selbst zu informieren, in neutraler Form über die Chancen und Risiken der einzelnen Sparpläne auf? Hat die Bank nur über ihr Produkt aufzuklären? Muss die Bausparkasse sagen, dass ihr Angebot vielleicht nicht die passende Lösung ist? Oder muss die Versicherung darauf hinweisen, dass der Aktiensparplan die bessere Variante sein kann?

Bei der Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile hilft jedoch, um es auf den Punkt zu bringen, weder ein Computer noch eine Ministerin, sondern nur der gesunde Menschenverstand.

Ganz schlimm wird die Sache, wenn ein Anleger das Heft selbst in die Hand nimmt. Was passiert, wenn der Sparer auf die Idee kommt, mal eben für 210.000 Euro eine Immobilie zu kaufen und einen Kredit von 160.000 Euro aufzunehmen?

Darf der Verkäufer der Wohnung die Risiken verschweigen, weil er ja gar nicht von sich aus auf den Interessenten zugegangen ist, oder muss er dem Anleger sagen, dass die monatliche Miete von 800 Euro gar nicht so sicher ist? Was ist mit der Bank? Muss sie dem Sparer lediglich erläutern, dass der Zinssatz von 4,5 Prozent für 20 Jahre gilt, oder muss sie ihn auch darauf hinweisen, dass es Arbeitslosigkeit und Invalidität gibt?

Inflation, Zinsen, Wertentwicklung

Wer erzählt dem Mann eigentlich, was eine Immobilie auf Pump ist, wie das ganze Geschäft abläuft, und wer sagt ihm, dass diese Kombination vielleicht gar nicht die richtige Lösung ist, um die Inflation zu bekämpfen? Finanzberater sollten von Haus aus den Umgang mit Zahlen beherrschen, doch wer schon einmal die Probe aufs Exempel gemacht hat, weiß aus Erfahrung, dass viele Experten mehr raten als rechnen.

Im vorliegenden Fall lässt sich der Anleger zum Beispiel auf einen Sparvertrag ein, der mit einer Zahlung von 50.000 Euro beginnt. Dann folgen 240 Raten à 212 Euro pro Monat. Das ist die Differenz zwischen den Mieten und den Kreditraten. Die Erträge liegen, wenn die Wohnung kontinuierlich vermietet werden kann, bei 800 Euro pro Monat. Im selben Zeitraum müssen für den Kredit monatlich 1.012 Euro gezahlt werden, um die Schulden vollständig zu tilgen.

Am Ende der Veranstaltung winkt ein Guthaben von 200.000 Euro, wenn die Wohnung zum Einstandspreis verkauft werden kann. Die jährliche Rendite vor Steuern beträgt 4,4 Prozent. Ist diese Zahl angabepflichtig? Muss der Anleger über die Kosten der Instandhaltung aufgeklärt werden? Hat er Anspruch auf den Hinweis, dass die 200.000 Euro in 20 Jahren nur noch 108.000 Euro wert sein werden, wenn die Inflation bei 3 Prozent liegt?

Ist die Aufklärung erforderlich, dass die Verzinsung unter Berücksichtigung der Inflation nicht 1,4 Prozent beträgt, sondern auf 0,7 Prozent sinken wird? Wie sieht die Verzinsung aus, wenn der Wert der Wohnung im Laufe der Zeit von 200.000 auf 250.000 Euro steigt? Oder wie viel kommt unter dem Strich heraus, wenn sich die Immobilie in 20 Jahren nur noch für 150.000 Euro verkaufen lässt? Muss ein Vermittler, der beide Produkte anbietet, über die Steuern informieren, oder darf das nur der Steuerberater erledigen?

Grün, Gelb, Rot im Personalausweis

Die Fragen zeigen, dass die bedarfsgerechte Finanzberatung ein frommer Wunsch ist. Sie kann von der Finanzindustrie nicht erbracht werden. Die Anleger müssen sich um ihr Geld schon selbst kümmern. Wenn die Politiker die Verbraucher wirklich um jeden Preis schützen wollen, müssen sie schon beherzter zu Werke gehen.

Das kann zum Beispiel ein Finanzwirtschaftlicher Überwachungsverein sein, kurz FÜV genannt. So wie der Staat jeden Autobesitzer zwingt, sein Fahrzeug beim Technischen Überwachungsverein (TÜV) überprüfen zu lassen, sollte es einen FÜV geben.

Dahinter verbirgt sich die Überzeugung, dass der Bürger im Sinne des Gemeinwohls vor sich selbst zu schützen ist. Jeder Einwohner müsste alle zwei Jahre zum FÜV und in beglaubigter Form acht Zahlen vorlegen: Guthaben, Schulden, Einnahmen, Ausgaben und Absicherung bei Haftpflichtschäden, Krankheit, Invalidität und Tod.

Die Werte werden in den Bonitätsindex für Privatleute umgerechnet und mittels fälschungssicherer Plaketten im Personalausweis ausgewiesen. Grün bedeutet, dass alles in Ordnung ist, bei Gelb ist Vorsicht geboten, und wenn die Finanzdienstleister ihre Produkte roten Kunden anbieten, bekommen sie selbst die Rote Karte und verlieren ihre Zulassung!

Der Autor ist Finanzanalytiker in Reutlingen.

Quelle: F.A.Z.
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