14.09.2006 · Voraussichtlich ab 2008 sollen Fonds und Zertifikate alle Provisionen für den Vertrieb offenlegen. Bei Investmentfonds rückt damit vor allem die Bestandsprovision aus einer Grauzone ins Scheinwerferlicht.
Privatanleger bekommen künftig beim Kauf von Investmentfonds und Zertifikaten einen tieferen Einblick in die Provisionsvergütung ihres Finanzvermittlers. Das ist aus Anlegersicht eine der wesentlichen Veränderungen, die die Umsetzung der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Mifid) mit sich bringen wird. Die künftigen Regeln nehmen inzwischen Gestalt an. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundesfinanzministerium am Mittwoch vorgestellt (F.A.Z. vom 14. September 2006). Die von der Finanzwirtschaft mit Spannung erwartete Ausgestaltung der abstrakten EU-Anforderungen geht damit auf die Zielgerade. Anfang 2008 soll das Gesetz in Kraft treten.
Für Fonds und Zertifikate ist vor allem erheblich, daß Art und Betrag aller von den Anbietern gezahlten Provisionen durch die Berater gegenüber den Kunden offengelegt werden müssen. Zudem muß die Provision darauf angelegt sein, die Qualität der für den Kunden erbrachten Leistung zu verbessern. Bei Investmentfonds rückt damit vor allem die Bestandsprovision aus einer Grauzone ins Scheinwerferlicht.
Intransparente Provisionsstrukturen
Die Bestandsprovision ist der Anteil, den der Fondsverkäufer an der jährlich vom Anleger zu entrichtenden Verwaltungsgebühr erhält. Für den Anleger ist das also keine zusätzliche Gebühr. Sie kann ihm aber anzeigen, ob er von seinem Berater nur Fonds von Anbietern mit überdurchschnittlichen Bestandsprovisionen angeboten bekommt - und entsprechende Rückschlüsse ziehen. Wie allerdings der geforderte Nachweis einer verbesserten Qualität durch eine Bestandsprovision erbracht werden soll, damit diese überhaupt an den Vertrieb gezahlt werden darf, ist derzeit noch offen. Die Fondsgesellschaften werden sich wahrscheinlich auf die Argumentation stützen, sie trage zur kontinuierlichen Betreuung des Kunden bei.
In einer ersten Reaktion auf den Gesetzentwurf sieht der Fondsbranchenverband BVI kein Problem in der künftigen Offenlegung aller Provisionen. "Wir würden uns nur wünschen, daß es für alle Arten von Anlageprodukten gilt", sagt Hauptgeschäftsführer Stefan Seip. Tatsächlich fallen nur noch die konkurrierenden Anlagezertifikate mit ihren Bestandspflegeprovisionen unter die Mifid-Regeln, nicht aber Lebensversicherungen und geschlossene Fonds. Letztere können damit ihre teilweise intransparenten Provisionsstrukturen unverändert beibehalten.
Im Vorfeld drohte weit Schlimmeres
Da die Vertriebsvergütung jedoch das Nadelöhr zum Kunden ist, weil die Honorarberatung hierzulande nur geringe Akzeptanz in der Anlegerschaft findet, werden unter den Anbietern von Fonds und Zertifikaten schon Klagen über eine Wettbewerbsverzerrung laut. Bei geschlossenen Fonds können die offenen und verdeckten Vergütungen teilweise rund 10 Prozent der investierten Summe betragen. Lebensversicherer können wiederum über vorzogene Provisionszahlungen (Zillmerung), die nur schwer ersichtlich sind, ihren Verkäufern attraktive Vergütungen bieten.
Die Fondsbranche dürfte die künftige Veröffentlichungspflicht für Bestandsprovisionen auch gelassen nehmen, da im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens aus ihrer Sicht weit Schlimmeres drohte - nämlich das Ende des Ausgabeaufschlags. Dieser dient inzwischen ausschließlich zur Vergütung des Vertriebs. Sein Wegfall hätte somit eine wesentliche Änderung des Geschäftsmodells mit sich gebracht.
Ganz praktische Auswirkungen
Tatsächlich ist in der Mifid das Prinzip der bestmöglichen Ausführung eines Kundenauftrags festgeschrieben, welches sich bei Kleinanlegern am Preis und an Gebühren zu orientieren hat. Dies hätte bedeuten können, daß ein Berater seinen Kunden darauf hinweisen muß, daß er den empfohlenen Fonds anderswo - etwa über eine Fondsbörse - auch billiger haben kann. Aus dem Gesetzentwurf geht jedoch zur Erleichterung der Fondsbranche hervor, daß ihr Vertrieb nicht von den Vorgaben einer bestmöglichen Ausführung für den Kunden erfaßt werde.
Schon der Hinweis auf die Provisionen macht deutlich, daß Anleger künftig dank Mifid mehr Informationen erhalten. Zudem dürfte bei Transaktionen künftig häufiger ihre Zustimmung gefragt sein. Ganz praktische Auswirkungen dürfte die Umsetzung der Mifid auch auf die Risikoaufklärung der Anleger bei Finanztermingeschäften haben. Bislang mußte ein entsprechendes Papier alle zwei Jahre ausgefüllt und unterschrieben werden. Jetzt deutet sich eine Vereinfachung an, indem dieser Bogen nur noch einmal ausgefüllt werden muß. Allerdings dürfte dafür der Fragenkatalog umfangreicher ausfallen.
Das Grundgesetz des Wertpapierhandels
In der Finanzbranche hat sich die Abkürzung Mifid in den vergangenen Monaten verselbständigt. Dahinter verbirgt sich der englische Titel einer EU-Richtlinie: Markets in Financial Instruments Directive. Diese Richtlinie soll den Wettbewerb im europäischen Finanzsektor erhöhen und parallel mehr Transparenz bei Finanzprodukten und im Börsenhandel schaffen. In einem ersten Regelungsbereich sollen Finanzdienstleistungen im Interesse der Kunden verbessert werden. Ein zweiter Regelungsbereich umfaßt die Abwicklung des Wertpapierhandels. Schließlich soll die Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften für Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten in Europa beitragen. Im Rahmen der Umsetzung wird unter anderem die Beziehung der Finanzinstitute zu ihren Kunden auf eine neue Basis gestellt. Die Mifid-Richtlinie müßte eigentlich spätestens am 1. November 2007 in nationales Recht umgesetzt sein. Finanzstaatssekretärin Barbara Hendricks begründete jedoch die geplante Verschiebung auf den Jahresbeginn 2008 damit, daß keines der EU-Mitgliedsländer pünktlich sein werde.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| DAX | 6.692,96 | −1,41% |
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| MDAX | 10.249,10 | −1,04% |
| SDAX | 4.985,13 | −0,71% |
| REX | 421,06 | −0,02% |
| Eurostoxx 50 | 2.480,76 | −1,65% |
| F.A.Z. EURO INDEX | 80,01 | −1,60% |
| Dow Jones | 12.801,20 | −0,69% |
| Nasdaq 100 | 2.547,32 | −0,65% |
| S&P500 | 1.342,64 | −0,69% |
| Nikkei225 | 8.999,63 | +0,59% |
| EUR/USD | 1,3239 | +0,01% |
| Rohöl Brent Crude | 118,24 $ | +0,29% |
| Gold | 1.711,50 $ | −2,09% |
| Bund Future | 138,62 € | +1,01% |