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Erste Sammelklage Lebensversicherer schulden früheren Kunden Geld

07.04.2006 ·  Der Streit um Nachzahlungen für vorzeitig gekündigte Lebensversicherungen verschärft sich. Die Verbraucherzentrale Hamburg organisiert Sammelklagen und hat nun die erste beim Landgericht eingereicht.

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Der Streit um Nachzahlungen für vorzeitig gekündigte Lebensversicherungen verschärft sich. Die Verbraucherzentrale Hamburg organisiert Sammelklagen und hat nun die erste beim Landgericht Hamburg eingereicht. Elf ehemalige Kunden der Hamburg-Mannheimer fordern eine Nachbesserung und klagen auf Auskunft über den Mindestwert ihrer gekündigten Verträge. Grundlage der Nachforderung ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Oktober vergangenen Jahres, das nach Schätzungen von Verbraucherschützern im Extremfall bis zu 7 Millionen ehemalige Lebensversicherte betrifft und ihnen zu Nachzahlungen verhelfen könnte.

In Deutschland werden kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen zu Beginn der Laufzeit mit den vollen Abschlußkosten belastet. Das Guthaben des Kunden rutscht damit zunächst ins Minus. Das hat zur Folge, daß sie bei vorzeitigen Kündigungen in den ersten Vertragsjahren wenig oder gar nichts von ihren Ersparnissen zurückerhalten. Die BGH-Richter beanstandeten, daß die Assekuranz in ihren Verträgen auf diesen Umstand nicht ausreichend klar hingewiesen hat, was für Verträge aus den Jahren 1994 bis 2001 gilt. Deshalb sollen die Versicherer nachbessern und den Kunden zumindest die Hälfte der gezahlten Prämien abzüglich der Kosten für den Todesfallschutz zahlen. In den meisten Fällen entstehen so Nachforderungen von einigen hundert Euro, bei größeren monatlichen Sparbeiträgen können es aber auch mehrere tausend Euro sein.

„Bis heute keine Antworten erhalten“

Doch die ehemaligen Kunden müssen bisher von sich aus tätig werden und ihren Anspruch anmelden. Elf ehemalige Versicherte der Hamburg-Mannheimer haben das zwischen Oktober und Dezember vergangenen Jahres getan. „Sie haben bis heute keine Antworten auf ihre Fragen erhalten“, sagt der Verbraucheranwalt Joachim Bluhm. Er fordert in der Sammelklage nun Auskunft über die Ansprüche seiner Mandanten. Die Hamburg-Mannheimer begründet die Verzögerung mit technischen Schwierigkeiten. Es müsse zunächst die Datenverarbeitung umgestellt werden, „in einer kurzen Zeitspanne“ werde dann die Berechnung erfolgen und die Antwort an die Kunden herausgehen, sagte eine Sprecherin.

Verbraucherschützer klagen, daß die Lebensversicherer systematisch auf Zeit spielen. Zunächst erkennen sie nur Ansprüche aus Verträgen an, die in den Jahren 2000 und 2001 gekündigt worden sind. Ältere Kündigungen lägen mehr als fünf Jahre zurück, argumentieren die Versicherer. Die Ansprüche seien deshalb bereits verjährt. Inzwischen gilt das auch schon für Kündigungen aus dem Jahr 2000, sofern die Kunden ihren Anspruch nicht schon im vergangenen Jahr angemeldet haben. Ende dieses Jahres würden nach dieser Auffassung auch die Fristen für im Jahr 2001 gekündigte Verträge auslaufen.

Automatisch angepaßt und entsprechend erhöht

Schon diese Einschätzung der Fristen ist umstritten. Verbraucherschützer machen geltend, daß die fünfjährige Frist erst nach der Entscheidung des BGH beginne. Dann hätten die ehemaligen Versicherten noch bis Ende 2010 Zeit, sich zu melden. Zudem berücksichtigen die Lebensversicherer die Ansprüche der Kunden von sich aus nur bei beitragsfrei gestellten Verträgen. Hier werden die Versicherungssummen automatisch an die Forderung des BGH angepaßt und entsprechend erhöht. Bei Kündigungen dagegen rühren sich die Lebensversicherer erst, wenn der Kunde seinen Anspruch selbst geltend macht.

Die Assekuranz bleibt bei diesen Verfahren, obwohl es der Ombudsmann und ehemalige BGH-Richter Wolfgang Römer mehrfach kritisiert hat. Er erkennt zumindest für die Verträge, bei denen die fünfjährige Frist eindeutig noch nicht abgelaufen ist, eine Nachbesserungspflicht der Branche. Das Kalkül der Versicherer ist bisher aufgegangen. Beim Marktführer Allianz haben sich bislang erst 5.000 Kunden gemeldet. Bei der R+V - Nummer drei der Branche - sind es etwa 1.000, obwohl bei der R+V allein aus den in den Jahren 2000 und 2001 gekündigten Verträgen etwa 20.000 bis 30.000 Kunden möglicherweise Ansprüche haben.

Gute Gründe für Zeitspiel

Das Zeitspiel der Versicherer hat gute Gründe. Ständen alle anspruchsberechtigten Kunden vor der Tür, könnte es schnell sehr teuer werden. Allein für Nachforderungen aus den Jahren 2000 und 2001 haben die Lebensversicherer Rückstellungen in der Größenordnung von insgesamt einer halben bis einer Milliarde Euro gebildet. Bei der R+V sind es 28 Millionen Euro. Grundlage für diese Summe ist aber, daß sich nur 20 Prozent der Anspruchsberechtigten melden.

Kommen alle, wäre der Aufwand fünfmal so groß. Noch teurer würde es, wenn die Assekuranz nicht nur für die in den Jahren 2000 und 2001 gekündigten Verträge nachzahlen müßte, sondern auch noch für ältere. Dann würden die möglichen Ansprüche auf mehrere Milliarden Euro anwachsen. Doch bis das geklärt ist, werden vermutlich noch einige Jahre verstreichen und einige Gerichtsurteile gefällt.

Quelle: ruh. / F.A.Z., 08.04.2006, Nr. 84 / Seite 21
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