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Die Vermögensfrage Finanzierung von Investitionen mit Versicherungen ist tot

21.05.2006 ·  Die Finanzierung betrieblicher Investitionen mit Kapitalversicherungen ist für Freiberufler und Unternehmer nicht mehr interessant. Die Chancen und Risiken anderer Finanzierungen werden in folgendem Beispiel deutlich.

Von Volker Looman
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Die Finanzierung betrieblicher Investitionen mit Hilfe von Festdarlehen und Kapitalversicherungen spielt seit 2005 keine Rolle mehr. Seit dem 1. Januar 2005 nämlich müssen die Erträge der Policen, die vor dem 60. Geburtstag des Investors fällig werden, in voller Höhe versteuert werden. Wird das Kapital nach dem 60. Geburtstag ausgezahlt, sind 50 Prozent der Differenz zwischen Auszahlungsbetrag und Prämiensumme zu versteuern.

Damit ist die Tilgung aller Kredite, die für die Gründung einer Arztpraxis, den Kauf einer Steuerberatungskanzlei oder die Investition in ein Unternehmen aufgenommen werden, über jede Form von Kapitalversicherung in den meisten Fällen nicht mehr interessant. Freiberufler und Unternehmer müssen auf andere Finanzierungen ausweichen. Die Chancen und Risiken betrieblicher Finanzierungen, die auf Zinsdifferenzen zwischen Kreditzinsen und Tilgungen aufbauen, werden in folgendem Beispiel deutlich.

Die Vorteile sind deutlich gesunken

Ein Zahnarzt ist 30 Jahre alt und möchte die Praxis eines Kollegen übernehmen. Der Kauf soll 250.000 Euro kosten, und der junge Mann hat 50.000 Euro auf der hohen Kante, so daß ein Kredit von 200.000 Euro notwendig ist. In der Vergangenheit waren solche Finanzierungen die besten Geschäfte für Banken und Versicherungen. Sie verkauften Festkredite und Kapitalversicherung mit einer Laufzeit von 12 bis 15 Jahren. Die Banken zogen aus den Krediten hohe Margen, die Versicherungen verdienten ihren Teil, und die Zahnärzte sparten mit diesem Finanzierungsmodell ordentlich Steuern, so daß sich der Handel für alle Parteien rechnete.

Heute sieht die Lage anders aus. Zwar haben Selbständige nach wie vor die Wahl, das Darlehen auf direktem Weg an die Bank zurückzuzahlen oder den Kredit mit Hilfe von Geldanlagen zu tilgen, die höhere Renditen als die Sollzinsen versprechen. Nur sind die Vorteile deutlich gesunken, die Risiken gewaltig gestiegen. Das gilt in besonderem Maße bei jungen Existenzgründern, deren Einkommen in den Anfangsjahren gering ist. Vor diesem Hintergrund bleibt der klassische Tilgungskredit erste Wahl. Der Zahnarzt setzt sein Eigenkapital in voller Höhe ein und nimmt 200.000 Euro zum Kurs von 100 Prozent auf.

Der Nominalzins beträgt jährlich 6 Prozent und gilt zehn Jahre. Wenn die Schulden in diesem Zeitraum vollständig getilgt werden, sind 120 Raten à 2.220 Euro notwendig. Das führt vor Steuern zu einem Effektivzins von 6,17 Prozent pro Jahr. Bei einem Jahresüberschuß von 100.000 Euro, der durch die Abschreibung der Praxis zu drei Viertel versteuert werden muß, sinken die Kosten nach Steuern auf 3,94 Prozent.

Festdarlehen und Geldanlagen

Die zweite Möglichkeit sind Festdarlehen und Geldanlagen. Der Freiberufler nimmt 200.000 Euro auf und bezahlt im nächsten Jahrzehnt nur Zinsen. Das führt bei einem Nominalzins von 6 Prozent zu 120 monatlichen Zinsraten von jeweils 1.000 Euro. Am Ende der Veranstaltung stehen weiterhin 200.000 Euro in den Büchern, die getilgt werden müssen. Kapitalversicherungen kommen als Tilgungsersatz nicht mehr in Frage, weil die Erträge in voller Höhe versteuert werden müßten. Daher bleiben „nur“ Sparverträge wie Aktien- und Rentensparpläne übrig.

Der Zahnarzt kann die Sparraten zum Beispiel auf zwei Verträge mit unter-schiedlichen Risiken verteilen. Die ersten 100.000 Euro fließen in einen Aktiensparplan, und die zweiten 100.000 Euro gehen in einen Rentensparplan. Wenn die Aktien während der Kreditlaufzeit eine jährliche Rendite von 8 Prozent abwerfen, sind 120 Raten à 569 Euro nötig. Bei dem Rentensparplan sind 120 Zahlungen à 690 Euro notwendig, falls die jährliche Verzinsung bei 4 Prozent liegt. In den Raten stecken Ausgabeaufschläge von 2,5 Prozent für Aktien und 1,25 Prozent für Renten. Die üblichen Sätze liegen bei 5 und 2,5 Prozent, doch mit Geschick und Hartnäckigkeit können die Kosten auf die Hälfte gesenkt werden.

Bei dieser Finanzierung beträgt die Gesamtbelastung, die Summe der Raten für Zinsen und Sparverträge, monatlich 2.259 Euro. Das sind 59 Euro mehr als bei dem Tilgungskredit, so daß der Effektivzins vor Steuern auf 6,58 Prozent klettert. Unter Berücksichtigung der Steuervorteile sinken die Kosten jedoch auf 3,31 Prozent pro Jahr, weil die konstanten Schuldzinsen zu höheren Werbungskosten führen.

Maximale Ausreizung der Zinsdifferenz

Die dritte Möglichkeit ist die maximale Ausreizung der Zinsdifferenz zwischen Geldaufnahme und Geldanlage. Der Mediziner verschuldet sich mit 250.000 Euro. Dafür bezahlt er 120 Zinsraten von jeweils 1250 Euro. Parallel dazu investiert er sowohl das vorhandene Eigenkapital (50.000 Euro) als auch die künftigen Sparraten ausschließlich in Aktien und hofft auf eine Verzinsung von 8 Prozent pro Jahr. Wenn die Rechnung aufgeht, dann sind 120 Investmentraten a 824 Euro notwendig. Das führt unter dem Strich zu monatlichen Gesamtraten von 2074 Euro, so daß die effektiven Jahreskosten bei 5,26 Prozent vor Steuern liegen. Unter Berücksichtigung der Steuervorteile, welche durch die „höheren“ Kreditzinsen ansteigen, sinken die Kosten auf 1,83 Prozent nach Steuern.

Die Differenzen sprechen für das hohe Festdarlehen und die vollständige Anlage des Kapitals und der Sparraten in Aktien. Besonders deutlich werden die Vorteile, wenn die Effektivzinsen in Barwerte umgerechnet werden. Bei einem Abzinsungsfaktor von 3,94 Prozent, des Satzes des Tilgungsdarlehens, beträgt der Barwert dieser Lösung null Euro. Das zweite Modell ist um 6.000 Euro billiger, der dritte Weg ist um 37.000 Euro vorteilhafter.

Kaum Vorteile bei „kurzen“ Kreditlaufzeiten

Die Unterschiede beweisen in aller Deutlichkeit, daß Mischungen bei „kurzen“ Kreditlaufzeiten kaum Vorteile bieten. Die Aufteilung der Sparraten auf Aktien und Renten führt bei einer Laufzeit von zehn Jahren zu einem Vorteil von lediglich 6.000 Euro, so daß das Risiko höher als der Vorteil ist. Vor diesem Hintergrund gilt bei „schnellen“ Finanzierungen eher das Motto: Wenn schon Aktien, dann aber richtig. Das sieht auf den ersten Blick verwegen aus, doch bei nüchterner Betrachtung stellt sich die Frage, wie hoch die Verluste beim dritten Modell sein dürfen, um die Kosten des Tilgungskredites nicht zu überschreiten.

Das Gleichgewicht zwischen dem Tilgungsdarlehen und dem Aktiendepot liegt bei einem Endwert von 195.000 Euro. Das heißt im Klartext, daß das Investmentkonto, das durch das Eigenkapital und die Sparraten auf 250.000 Euro ausgerichtet worden ist, am Schluß rund 55.000 Euro verlieren darf. Das sind etwa 22 Prozent des Zielwertes. Wird der Verlust auf die ganze Sparzeit verteilt, müssen die Aktien statt der geplanten 8 Prozent mindestens 4,38 Prozent pro Jahr bringen, damit die Sache am Ende nicht im Fiasko endet.

Im vorliegenden Fall gibt es neben dem Kursrisiko kaum Gefahren. Bei den Darlehen kein Zinsänderungsrisiko, weil alle Kredite jeweils zehn Jahre laufen. Möglicherweise wird der Jahresverdienst des Mediziners sinken, so daß auch die Steuervorteile wackeln, doch die Gefahr, daß der Zahnarzt unter 75000 Euro rutschen wird, ist aufgrund der eingeführten Praxis gering. Daher kommt es im vorliegenden Fall „nur“ auf die Entwicklung der Börse und die Risikobereitschaft des Anlegers an. Bei einer Rendite ab 5 Prozent pro Jahr ist das dritte Modell nicht zu schlagen.

Der Autor ist Finanzanalytiker in Reutlingen.

Quelle: F.A.Z., 20.05.2006, Nr. 117 / Seite 20
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