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Corporate Governance EU will Aktionäre aus dem In- und Ausland gleichstellen

10.01.2006 ·  Die Aktionäre von börsennotierten EU-Konzernen sollen mehr Rechte erhalten. Die Beteiligung an Hauptversammlungen über die Grenzen hinweg dürfe nicht behindert werden, sagt EU-Binnenmarktkommissar McCreevy.

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Aktionäre aus dem In- und Ausland sollen nach dem Willen der EU-Kommission bei börsennotierten Unternehmen gleichgestellt werden. Die Beteiligung an Hauptversammlungen über die Grenzen hinweg dürfe nicht behindert werden, sagte EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy am Dienstag in Brüssel bei der Vorlage eines Gesetzesvorschlags. EU-Parlament und die EU-Staaten im Brüsseler Ministerrat müssen noch zustimmen. Die Richtlinie wird somit wohl nicht vor 2007 angenommen werden.

„In der EU wird ein Drittel aller Aktien von Aktionären gehalten, die nicht im Sitzland des jeweiligen Unternehmens wohnen“, sagte der Ire. „Derzeit können Aktionäre im Ausland ihre Rechte nicht ordentlich geltend machen.“ Die Kommission will den Staaten vorschreiben, einen Stichtag zu bestimmen, an dem die Eigner nachweisen müssen, daß sie Anteile besitzen. Dieser darf nicht mehr als 30 Tage vor der Versammlung liegen. Deutschland hat ein solches System bereits im vergangenen Jahr eingeführt.

„Nicht in Chaos ausarten“

Unternehmen sollen zur Beantwortung von Fragen auf Hauptversammlungen verpflichtet werden. „Wir wollen aber nicht, daß diese Versammlungen in ein Chaos ausarten“, schränkte McCreevy ein. Er will den Mitgliedstaaten Spielraum geben, um Mißbrauch zu verhindern.

Die Staaten sollen laut McCreevy Hindernisse gegen elektronische Abstimmungen bei Hauptversammlungen beseitigen. Es soll aber den Unternehmen überlassen werden, ob sie Voten per E-mail zulassen oder nicht. McCreevy will auch die Übertragung von Stimmrechten bei Hauptversammlungen auf Vertreter erleichtern. Es wird jedoch keine Pflicht für Unternehmen verankert, ein elektronisches Abstimmungssystem zu installieren. Zudem sollen Aktionäre, die mindestens 5 Prozent der Kapitalanteile oder Anteile mit einem Nennwert von mehr als 10 Millionen Euro besitzen, Beschlußvorlagen einbringen und die Tagesordnung der Hauptversammlung ändern können.

Fragerecht stößt auf Kritik

Auf Kritik stößt das in dem Entwurf vorgesehene Recht, bereits vor der Versammlung Fragen elektronisch oder per Post einzureichen. Das könne zu einer Flut von Fragen führen, die die Unternehmen unnötig belaste, sagte ein Sprecher des Deutschen Aktieninstituts. Bisher muß man in Deutschland anwesend sein, um eine Frage stellen zu können. Die Kommission wies das zurück. Es gebe Mechanismen in dem Entwurf, die ein Ausufern unsinniger Fragen verhinderten. Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) kritisierte das Fragerecht. Die EU solle darauf verzichten, auf diesem Gebiet noch weitere Regeln zu schaffen. Insgesamt unterstützte der BDI jedoch den Vorstoß der Kommission für mehr Aktionärsrechte.

Keine Konsequenzen für Deutschland hat das Verbot der Vorgabe, Anteilseigner nur abstimmen zu lassen, wenn sie ihre Aktien in den Tagen vor der Versammlung sperren lassen.

Quelle: FAZ.NET mit Material von hmk./F.A.Z., dpa
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