27.06.2007 · Die Ankündigung der Bundesregierung, Betriebsrenten in der Sparphase weiterhin von Sozialabgaben zu befreien, hilft vor allem Beschäftigten mit kleineren Einkommen. Die Befreiung entlastet Durchschnittsverdiener um monatlich 44 Euro.
Die Ankündigung der Bundesregierung, Betriebsrenten in der Sparphase weiterhin von Sozialabgaben zu befreien, hilft vor allem Beschäftigten mit kleineren Einkommen. Sie profitieren weniger als Angestellte mit hohen Einkommen davon, dass die Beiträge zu Betriebsrenten steuerfrei sind. Umso wichtiger ist für sie, dass sie ihre Sozialabgaben anders als bisher geplant auch nach 2008 mindern dürfen. Nach einer Berechnung des Finanzdienstleisters MLP haben Durchschnittsverdiener, die die Höchstbeträge ausschöpfen, durch die Fortdauer der Befreiung einen Vorteil von 44 Euro monatlich. Die Arbeitgeber sparen einen ähnlichen Betrag, weil auch sie für die Sparbeiträge keine Sozialbeiträge zahlen. Manche nutzen das gesparte Geld, um die Betriebsrenten ihrer Arbeitnehmer aufzustocken (Siehe auch: Fünf Wege zur Betriebsrente).
Wären - wie es bisher geplant war - die Beiträge zu Betriebsrenten vom Jahr 2009 an wieder voll mit Sozialabgaben belastet worden, wäre die monatliche Lohnüberweisung für einen Beschäftigen mit 2500 Euro Monatseinkommen von Januar 2009 an um 44 Euro geringer ausgefallen. Nun kommt es also anders: Um eine doppelte Belastung der betrieblichen Altersversorgung zu vermeiden - sonst wären Sparbeiträge und Rentenauszahlung mit Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung belastet worden - wird die jetzt schon geltende Befreiung über das Jahr 2008 hinaus weitergelten.
„Langfristige Planungssicherheit“
Die Versicherungswirtschaft, die den Markt für Betriebsrenten dominiert, hofft schon auf einen zusätzlichen Schub. „Die Entscheidung der Bundesregierung gibt den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern die notwendige langfristige Planungssicherheit“, sagt Michael Hessling, Vorstandsmitglied bei der Allianz Leben. Die dauerhafte Befreiung von den Sozialabgaben mache die betriebliche Altersversorgung vor allem für Geringverdiener interessanter, sagt Oliver Dobner von der Maklergesellschaft Marsh.
Dieser Vorteil der betrieblichen Altersversorgung ist auf kleine und mittlere Einkommen beschränkt, weil die Bemessungsgrundlage für die Sozialabgaben in Deutschland begrenzt ist. In der Arbeitslosen- und Rentenversicherung zum Beispiel derzeit auf 63.000 Euro. Betriebssparer, die deutlich mehr verdienen, haben vom Abzug der Sparraten von der Bemessungsgrundlage nichts, weil das reduzierte Einkommen auch nach dem Abzug noch über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Mit anderen Worten: Ihre Sparraten wären auch nach der bisher geplanten Regelung nicht mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet worden.
Die Betriebsrenten haben einen Haken
Die Steuervorteile der betrieblichen Altersversorgung können Arbeiter und Angestellte nutzen. Selbständige und Beamte dürfen nicht mitmachen. Derzeit können, unabhängig von der Höhe des Einkommens, jährlich bis zu 2520 Euro steuer- und sozialabgabenschonend gespart werden. Der Betrag entspricht 4 Prozent der Bemessungsgrenze von derzeit 63.000 Euro. Das steuerschonende Sparen ist - wenngleich die Rente im Alter steuerpflichtig ist - für die meisten Beschäftigten attraktiv. In Deutschland steigen die Steuersätze mit der Höhe des Einkommens. Wegen der im Alter normalerweise geringeren steuerpflichtigen Einkommen sind die zu erwartenden Grenzsteuersätze meist geringer als in der aktiven Lebensphase. „Das reduziert die Steuerbelastung“, sagt Harald Huhn, Experte für Betriebsrenten beim Finanzdienstleister MLP.
Allerdings haben die Betriebsrenten einen Haken: Was ist, wenn der Sparer den Arbeitgeber wechselt? Lange Zeit drohten erhebliche Zusatzkosten, weil die deutschen Lebensversicherer, die die Verträge vorschüssig mit den gesamten Vermittlungsprovisionen belasten. Beim Wechsel konnte es passieren, dass diese Kosten, die bei langen Laufzeiten leicht 2000 Euro erreichen können, ein zweites Mal anfielen. Immerhin ist dieses Manko durch eine Übereinkunft der Branche gemildert worden. Fast alle großen Versicherer haben sich dazu verpflichtet, beim Wechsel des Arbeitgebers das volle angesparte Deckungskapital auf den neuen Anbieter zu übertragen. Das geht allerdings nur beim Wechsel zwischen Direktversicherung und Pensionskasse. Wenn der neue Arbeitgeber zum Beispiel nur eine Unterstützungskasse anbietet, zahlt der Sparer abermals Vermittlungsprovisionen.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| DAX | 6.339,94 | +0,38% |
| FAZ-INDEX | 1.377,69 | −0,11% |
| TecDAX | 752,47 | +0,08% |
| MDAX | 10.196,40 | −0,34% |
| SDAX | 4.817,28 | +0,29% |
| REX | 434,70 | −0,15% |
| Eurostoxx 50 | 2.161,87 | +0,25% |
| F.A.Z. EURO | 69,61 | +0,13% |
| Dow Jones | 12.454,80 | −0,60% |
| Nasdaq 100 | 2.527,05 | −0,17% |
| S&P500 | 1.317,82 | −0,22% |
| Nikkei225 | 8.580,39 | +0,20% |
| EUR/USD | 1,2515 | −0,14% |
| Rohöl Brent Crude | 106,90 $ | +0,14% |
| Gold | 1.569,50 $ | +0,06% |
| Bund Future | 144,35 € | +0,25% |