Home
http://www.faz.net/-gv6-vcj2
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

„Berufskläger“ Es klagen immer dieselben

09.07.2007 ·  Klagen gegen Aktiengesellschaften werden zu einem großen Teil von „Berufsklägern“ eingereicht, die nur auf einen lukrativen Vergleich aus sind. Eine Studie stellte fest, dass 40 Prozent der Klagen von nur zehn unterschiedlichen Personen eingereicht wurden.

Von Joachim Jahn
Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (0)

Erstmals seit der Reform des Aktienrechts ist die Gruppe der „Berufskläger“, die systematisch Aktiengesellschaften verklagen, untersucht worden. Der Münchner Universitätsprofessor Manuel R. Theisen hat dazu sämtliche Angaben im elektronischen Bundesanzeiger über Anfechtungsklagen ausgewertet. Seit dem „Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts“ (Umag) von 2005 müssen diese vollständig veröffentlicht werden - einschließlich der finanziellen Vorteile für die Kläger. Der Betriebswirt und Jurist Theisen stellte dabei eine „sehr starke Konzentration“ fest, wie er in der kommenden Ausgabe des Fachblatts „Der Aufsichtsrat“ schreibt.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte sich vergangene Woche auf der Konferenz Deutscher Corporate Governance Kodex besorgt gezeigt über eine „wachsende Szene klagender Kleinaktionäre, denen es oft nicht um das gemeinsame große Ganze geht“. Sie lasse daher Gesetzänderungen prüfen. Die neue Studie zeigt nun: Die zehn aktivsten Einzelpersonen und deren Firmen betrieben 40,8 Prozent der Klagen. Seit Inkrafttreten der Umag-Regelung am 1. November 2005 reichten 551 Kläger 68 Klagen ein. Im Durchschnitt habe sich jeder Kläger an 8,1 Verfahren beteiligt, stellt Theisen fest. Dies spreche eine klare Sprache und unterstütze die These von einem - zumindest teilweise - systematischen Vorgehen der sogenannten Berufsopponenten.

Drei Viertel der Verfahren durch Vergleich beendet

Eine weitere Entdeckung Theisens und seines Mitarbeiters Martin Raßhofer: Die Prozesse konzentrieren sich seit einem halben Jahr auf kleine Aktiengesellschaften, die an der Börse notiert sind. Zunächst seien große Unternehmen mit Klagen überzogen worden und anschließend - teilweise an deren Stelle - mittelgroße. Am häufigsten bezogen sich diese Verfahren mit 33,3 Prozent auf den Zwangsausschluss von Minderheitsaktionären (Squeeze-outs). Formwechsel und Verschmelzungen folgen mit zusammen 20,8 Prozent, sodann Kapitalerhöhungen oder Herabsetzungen des Grundkapitals (18,1 Prozent), Entlastung oder Wahl von Vorstand und Aufsichtsrat (16,7), Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge (8,3) sowie die Wahl des Abschlussprüfers (2,8).

Für Theisen ist ein wichtiger Unterschied zwischen „inhaltlich motivierten Klagen“ und denen von Berufsopponenten (die oft nur eine einzige Aktie besitzen), dass Erstere regelmäßig bis zur letzten Instanz klagten. Berufskläger seien dagegen „ganz vorrangig beziehungsweise ausschließlich an einem für sie persönlich lukrativen Vergleich interessiert“. So überrascht es Theisen auch nicht, dass mehr als drei Viertel der Verfahren durch einen Vergleich beendet worden seien.

„Räuberische Aktionäre“ nutzen Gesetz aus

Dies führt der Wissenschaftler auf die „Hebelwirkung“ von Anfechtungsklagen zurück: Sobald diese eingereicht worden sind, lassen sich damit wichtige Transaktionen auf längere Zeit blockieren. Die Erfahrung habe gezeigt, so Theisen, dass in der Praxis ein drohender Rechtsstreit „nicht nur in Ausnahmefällen“ durch Zahlungen abgewendet oder beendet werde - nicht selten mit fünfstelligen Beträgen. Diese würden als Vergütungen für Berater- oder Aufsichtsratstätigkeit oder als Anwaltshonorar getarnt. Theisen hatte überdies auf der Kodex-Tagung gesagt, mit seiner Studie habe er zwar ein „Klägerkartell“ nachgewiesen, doch spiegele sich dessen ganzes Ausmaß vermutlich nicht einmal in den nunmehr vorgeschriebenen Veröffentlichungen wider.

Festgestellt hat Theisen überdies, dass die professionellen Kläger keinem speziellen Prozessbevollmächtigten die Treue halten. Vielmehr gleiche die Beauftragung der Rechtsanwälte einem Rotationsverfahren. „Das stimmt nachdenklich und ist geeignet, das Gerücht eines organisierten Zusammenschlusses von Klägern und Prozessbevollmächtigten zu bestätigen“, schreibt der Betriebswirt. Sein unkonventioneller Vorschlag lautet: Auch Vorstände sollten auf genau diese erfahrenen Berater zurückgreifen und dadurch die Gegenseite zu spalten versuchen.

Der Hochschullehrer unterstreicht, nicht das Anfechtungsrecht an sich sei das Problem, sondern dessen Anfälligkeit für einen Missbrauch durch „räuberische Aktionäre“, die einen eigenen Vorteil anstrebten. Eine Zuordnung zu dieser „speziellen Fallgruppe“ lasse sich nicht für jeden Einzelfall in seiner Liste nachweisen. Theisen plädiert aber dafür, dass die Justiz schnellere Entscheidungen fällt, um Berufsklägern den Wind aus den Segeln zu nehmen. Auch ruft er Vorstände und Aufsichtsräte dazu auf, „Deals“ mit Klägern zu verhindern. Doch einen positiven Effekt sieht Theisen in der Klageflut auch: Vorstände hätten offenbar aus Fehlern der Vergangenheit gelernt und hielten seither Fristen und Informationspflichten genauer ein.

Quelle: F.A.Z., 10.07.2007, Nr. 157 / Seite 21
Hier können Sie die Rechte an diesem Artikel erwerben

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

Jüngste Beiträge

25.05.2012 17:45 Uhr
  Vortag
Dax 6.339,94 +0,38%
 OK
25.05.2012
Name Kurs Prozent
DAX 6.339,94 +0,38%
FAZ-INDEX 1.377,69 −0,11%
TecDAX 752,47 +0,08%
MDAX 10.196,40 −0,34%
SDAX 4.817,28 +0,29%
REX 434,70 −0,15%
Eurostoxx 50 2.161,87 +0,25%
F.A.Z. EURO 69,61 +0,13%
Dow Jones 12.454,80 −0,60%
Nasdaq 100 2.527,05 −0,17%
S&P500 1.317,82 −0,22%
Nikkei225 8.580,39 +0,20%
EUR/USD 1,2515 −0,14%
Rohöl Brent Crude 106,90 $ +0,14%
Gold 1.569,50 $ +0,06%
Bund Future 144,35 € +0,25%