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Banken Richter sollen Kontenkontrolle stoppen

02.11.2004 ·  Bankgeheimnis in Gefahr: Volksbank legt Verfassungsbeschwerde gegen Gesetzesänderungen ein, die der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) große Einblicke ermöglichen.

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Die neuen Zugriffsmöglichkeiten etlicher Behörden auf Daten von Bankkonten und Depots sollen vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall gebracht werden. Das ist das Ziel zweier Verfassungsbeschwerden, die die Volksbank Raesfeld und einer ihrer Kunden - ein Rechtsanwalt und Notar - eingereicht haben.

Wie ihr Anwalt Gunter Widmaier am Dienstag in Frankfurt sagte, hat seine Karlsruher Kanzlei beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt. Damit soll Artikel 2 des „Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ gestoppt werden, der sonst am 1. April 2005 in Kraft tritt. Die Kläger wenden sich zugleich gegen eine bereits seit zwei Jahren geltende Änderung des Kreditwesengesetzes.

Geldwäsche und Terrorismus bekämpfen

Nach den beiden Neuregelungen, die aufeinander aufbauen, kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bei jedem Geldinstitut in Deutschland per Datenfernübertragung - also online - in die Computer schauen. Die Banken und Sparkassen sind verpflichtet, eine Schnittstelle dafür zu schaffen. Die Allfinanzaufsicht kann dabei zwar keine einzelnen Kontostände oder Geldbewegungen abrufen, aber die sogenannten Stammdaten, also etwa Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Verfügungsberechtigte. So kann die Bafin bundesweit feststellen, wo jemand überall ein Konto besitzt - ohne daß die Bank oder ihr Kunde dies überhaupt bemerkt.

Nach dem verheerenden Terroranschlag in New York vom September 2001 hatte der Bundestag diese Kontrollmöglichkeit mit der Begründung eingeführt, er wolle Geldwäsche und Terrorismus bekämpfen. Anläßlich der Einführung der Steueramnestie hat das Parlament diese Abfragemöglichkeit aber im vergangenen Dezember deutlich ausgeweitet. Künftig sollen neben der Bafin und sämtlichen Polizeibehörden auch Finanzämter, Steuerfahndungen sowie Sozialbehörden - etwa Sozial-, Arbeits- und Bafög-Ämter - Einblick erhalten.

„Abschaffung des Bankgeheimnisses“

Hermann Burbaum, Vorstandssprecher der Volksbank aus dem westfälischen Raesfeld, sieht darin eine „Abschaffung des Bankgeheimnisses“ und die Einführung des „gläsernen Bankkunden“. Er sagte: „Mittlerweile hat die Bafin jederzeit die Möglichkeit, Abfragen über die gesamten Kontenbestände vorzunehmen, und praktiziert das auch intensiv.“ Nach Ansicht Burbaums ist es sogar „noch schlimmer, daß weder der Kunde selbst noch die Bank davon Kenntnis erhält“.

Der Vorstandssprecher kritisierte überdies den Zentralen Kreditausschuß, in dem die Kreditbranche zusammengeschlossen ist. „Vor der Verabschiedung der Gesetze haben die Verbände sich massiv dagegen gewandt - hinterher aber haben sie uns von einer Verfassungsbeschwerde abgeraten und sich dabei auf ,politische Gründe' berufen.“

Berufung auf das „Volkszählungsurteil“

Rechtsanwalt Widmaier aus der renommierten Kanzlei Redeker Sellner Dahs & Widmaier sagte: „Dieses bedrohliche Gesetz ist unter keinen Umständen zu halten.“ In „totaler Heimlichkeit“ und „ohne jede nähere Voraussetzung“ könne der „kleinste Dorfpolizist“ die Abfragen betätigen - „und zwar automatisch und ohne jede Kontrolle durch Richter oder Staatsanwälte“. Jeder Sachbearbeiter brauche dazu nur auf einen Knopf zu drücken.

Widmaier beruft sich auf das „Volkszählungsurteil“, mit dem das Bundesverfassungsgericht 1983 den Datenschutz festgeschrieben hat. Es sei nichts dagegen einzuwenden, sagte er, daß die Bafin bestimmte Kontrollrechte habe, damit „keine Bank ausflippt“ und etwa Geldwäsche betreibe.

„Gierige Augen“ des Gesetzgebers

Doch der Gesetzgeber habe „gierige Augen“ bekommen, als er erkannt habe, daß die neuen Einsatzmöglichkeiten gegen Terroristen und Geldwäscher „gegenüber Steuersündern genauso praktisch“ seien. Deshalb habe er diese Überwachungsmöglichkeiten auf jedes andere Delikt ausgeweitet.

Selbst Notare seien nicht vor einem Einblick in ihre Treuhandkonten geschützt. Widmaier verwies darauf, daß die Bafin bereits in den ersten sieben Monaten nach Verabschiedung der Neuregelung 2200 Abfragen getätigt habe. Vom Mai kommenden Jahres an werde der Anwendungsbereich noch einmal deutlich ausgeweitet. „Wir wollen den Banken und den Bürgern den abschüssigen Weg in den Schnüffelstaat ersparen.“

Breite Überwachung

Seit dem Vierten Finanzmarktförderungsgesetz von vor zwei Jahren kann die Allfinanzaufsicht auf sämtliche "Kontenstammdaten" zugreifen. Damit soll die Bafin nicht nur die Banken beaufsichtigen können, sondern auch der Steuerfahndung und den Strafverfolgungsbehörden helfen. Geregelt ist dies in Paragraph 24 c des Kreditwesengesetzes. Auf "Terrorismus und Geldwäsche", mit deren Bekämpfung das Gesetz von der rot-grünen Koalition begründet wurde, ist es nicht beschränkt.

Am 1. April 2005 tritt Artikel 2 des "Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit" in Kraft, wenn das Verfassungsgericht nicht eingreift. Damit wurde nicht nur eine zeitlich begrenzte Steueramnestie eingeführt. Durch Änderungen der Abgabenordnung (Paragraphen 90 bis 90 b) sollen auch Finanzämter für das reguläre Besteuerungsverfahren sowie Sozialbehörden auf die Daten zugreifen können.

Banken müssen neuerdings ihren Kunden jährlich eine Bescheinigung über alle Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne ausstellen (Paragraph 24 c des Einkommensteuergesetzes).

Geldinstitute sind seit zwei Jahren verpflichtet, sämtliche Kontobewegungen auf Auffälligkeiten durchzurastern. Verdachtsfälle auf Geldwäsche müssen angezeigt werden (Paragraph 25 a Kreditwesengesetz). (jja.)

Quelle: jja. / Frankfurter Allgemeine Zeitung, 03.11.2004, Nr. 257 / Seite 21
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