15.03.2005 · Bundesschatzbriefe gelten als attraktive Geldanlage für konservative Anleger. Des „Zins-Treppeneffekt“ sieht optisch gut aus. Sie bieten gewisse Vorteile, die allerdings abgewogen werden müssen gegen die „unvermeidlichen Haken“.
„Wem das Auf und Ab an der Börse zu nervenaufreibend ist, für den könnten Bundesschatzbriefe eine interessante Anlage sein. Sie bringen zwar keine zweistelligen Renditen - aber dafür hat der Anleger auch so gut wie kein Risiko,“ so lautet nicht selten das Motto beim Verkauf von Bundesschatzbriefen an die Anleger.
Das stimmt nicht nur, sondern die Papiere bieten noch weitere Vorteile. Wer sie nicht bei seiner Hausbank kauft und „lagert“, spart pures Geld. Denn die Mitarbeiter der Bundeswertpapierverwaltung verwalten sie kostenlos. Bei einem Anlagebetrag von 5.000 Euro macht das immerhin bis zu 100 Euro oder zwei Prozent des Anlagebetrages aus. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die Papiere nach einem Jahr jederzeit verkauft werden können. Das heißt, sie sind im Gegensatz zu Festgeld sehr liquide.
Vorzeitiger Verkauf schmälert die Rendite
Allerdings muß der Anleger berücksichtigen, daß bei vorzeitigem Verkauf auch die Rendite geringer ausfällt, als beim Halten des Papiers bis zum Verfall. Dabei sollte er immer auch den Vergleich ziehen mit jederzeit verfügbaren Tagesgeldern. Immerhin gibt es dort Angebote, die Zinsen von bis zu vier Prozent bieten. Sie stellen damit eine überaus attraktive Alternative zu vielen Festverzinslichen dar.
Bundesschatzbriefe gibt es in zwei verschiedenen Formen: Typ A und Typ B. Typ A hat eine Laufzeit von sechs Jahren und schüttet seine Zinsen jedes Jahr aus. Typ B läuft über sieben Jahre. Er sammelt alle Zinsen und legt sie gleich wieder mit an. Das gibt Zinsen auf die Zinsen und steigert auf diese Weise die Rendite des Papiers.
Allerdings gibt es auch Nachteile. So warnt beispielsweise der Bundesverband Deutscher Banken vor einer Steuerfalle bei „abgezinsten“ Sparbriefen und Bundesschatzbriefen vom Typ B. Denn bereits kleine Sparvermögen können steuerpflichtig werden, wenn der Sparer die falsche Anlage wählt.
Vorsicht vor steuerlichen „Fußangeln“
Dazu ein Beispiel: In einen Sparbrief zu drei Prozent Zins werden 20.000 Euro angelegt. Bei jährlicher Ausschüttung erzielt der Anleger 600 Euro Zinserträge pro Jahr. Damit schöpft der Sparer den ihm zustehenden Freibetrag von 1.421 Euro bei weitem nicht aus, solange er keine weiteren nennenswerten Ersparnisse hat. Die jährlich anfallenden Zinsen erhält er steuerfrei.
Wer jedoch 20.000 Euro in einen so genannten auf- oder abgezinsten dreiprozentigen Sparbrief mit vier Jahren Laufzeit anlegt, der erhält am Ende die über vier Jahre angesammelten Zinsen - einschließlich Zinseszinsen sind das über 2.400 Euro - gutgeschrieben und ausbezahlt. Folge: Der Sparer-Freibetrag ist überschritten, die über 1.421 Euro hinausgehenden Zinserträge sind zu versteuern. Bei Bundesschatzbriefen vom Typ B werden die Zinsen sogar über sieben Jahren angesammelt und sind dann zum Schluß, im Jahr der Fälligkeit - oder bei einem vorzeitigen Verkauf - steuerpflichtig.
Tip: Vor dem Kauf von verzinsten Sparanlagen erst einmal die steuerlichen Folgen prüfen und dann nach individueller Vermögenssituation die entsprechende Anlage wählen, wenn der Sparer-Freibetrag überschritten wird, die jährliche Ausschüttung vorziehen.
Die Kapitalertragsteuer wird bei Zinszahlung durch das Kreditinstitut an das Finanzamt abgeführt, wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt oder das Freistellungsvolumen überschritten wurde. Erst im Rahmen der jährlichen Veranlagung zur Einkommensteuer kann der Steuerpflichtige die bereits gezahlte Kapitalertragsteuer zum Ansatz bringen. Dabei erfolgt eine Verrechnung der Kapitalertragsteuer mit der zu zahlenden Einkommensteuer.