22.05.2006 · Anlegerschützer warnten bereits seit Jahren vor Anleihen der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West. Nunmehr mehren sich Anzeichen, daß das Unternehmen seine Schulden nicht begleichen kann. Anleger bangen um ihr Geld.
„Ich kann Ihnen jeden Zins zahlen, wenn ich nicht tilgen muß“, soll einmal ein Vorstandschef der Deutschen Bank gesagt haben. Was der Mann meinte, war daß eine gute Rendite eben nur dann eine gute Rendite ist, wenn am Ende eine Anleihe auch getilgt wird.
Diese Erfahrung müssen derzeit die vermutlich rund 25.000 Anleger der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West machen. Das Deutsche Institut für Anlegerschutz (DIAS) meldet im Januar einen Ansturm besorgter Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet. Diese hätten berichtet, daß eine am 01.12.2005 fällige Inhaberteilschuldverschreibung nicht fristgerecht zurückgezahlt worden sei.
Zwei Erklärungen für Verzögerungen
Die Wohnungsbaugesellschaft erklärte gegenüber den Anlegern, daß sie technische Probleme mit dem Server habe und alle Rechnungsdaten „von Hand bearbeiten müsse“. Journalisten hätten dagegen, wie die Rechtsanwaltskanzlei FSR auf ihrer Website hinweist, eine andere Erklärung erhalten: Die betroffenen Anleger hätten das Procedere der fristgerechten Vorlage des Anleihe-Zertifikates nicht eingehalten, so daß die Rückzahlungsverzögerungen hierauf zurückzuführen seien.
Die DIAS sagt dagegen, daß die in den ihr bekannt gewordenen zahlreichen Fällen die Zertifikate jedoch ausnahmslos fristgerecht zurückgegeben worden seien. „Die Anleger werden hier offenkundig nur mit fadenscheinigen Ausreden hingehalten“, sagte DIAS-Vorstand Volker Pietsch.
Auch FAZ.NET hatte schon im vergangenen August zu einer kritischen Betrachtung des Investments aufgefordert (WBG Leipzig-West: Anleihe mit Risiko). Die WBG Leipzig-West steht schon lange auf der gerichtsanerkannten Warnliste der Stiftung Warentest.
Presseanfragen werden nicht beantwortet
Auch Rechtsanwälte warnen stärker als je zuvor. Alleine die Abweichungen zwischen den beiden Erklärungsversuchen der Gesellschaft führten dazu, daß das Zahlungsverhalten der WBG Leipzig-West zukünftig kritisch beobachtet werden sollte, schreibt die Kanzlei FSR. Der Rückzug auf das Argument der verzögerten Vorlage von fälligen Inhaberschuldverschreibungen sei darüber hinaus rechtlich nicht nachvollziehbar: Laut Prospekt betrage die Vorlegungsfrist vier Jahre, beginnend am Ende des Jahres, in dem das Papier fällig geworden sei. Die Vorlagefrist laufe daher bis zum 31.12.2009.
Das Anlegermagazin „Börse Online“ berichtete im März, daß massiv für den Umtausch in neue Schuldverschreibungen geworben werde. Das Unternehmen habe mitgeteilt, daß Presseanfragen nicht beantwortet würden.
Viele Beobachter fürchten akute Liquiditätsprobleme. Die Gesellschaft selbst ist ein ausgesprochen intransparentes Gebilde, dessen Kosten-Erlös-Strukturen kaum zu durchschauen sind.
2004 entstand der Großteil der Erträge aus „sonstigen betrieblichen Erträgen“, die aus der Einbringung von Grundstücken in neu gegründete Fondstochtergesellschaften. Sollten diese keine Mittel von außen zugeführt erhalten haben, waren die Verkäufe nicht liquiditätswirksam.
Undurchsichtige Strukturen und Zahlen
Das eigene Geschäft der WBG Leipzig-West steckte tief in den roten Zahlen. Die Zuflüsse aus den Beteiligungen stammten zu fast 96 Prozent von der Tochter Leipzig-West Liegenschaften und hatten sich gegenüber 2003 mehr als halbiert.
Am stärksten wurde die Bilanz durch „sonstige betriebliche Aufwendungen“ belastet, davon entfielen 13,5 Prozent auf die Hausbewirtschaftung, der Rest blieb unerklärt. Der zweitgrößte Kostenblock waren schon damals mit fast 40 Prozent der gesamten Aufwendungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen. Diese sind seit 2003 um rund 18 Prozent gestiegen. Denn die LBG West hatte Ende 2004 Anleiheschulden von nicht weniger als 215,24 Millionen Euro.
Die WBG Leipzig-West selbst hatte ein gezeichnetes Kapital von rund 1,5 Millionen Euro, 8,9 Millionen Euro Sonderrücklage sowie einen Verlustvortrag von 2,2 Millionen Euro, so daß hier ein krasses Mißverhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital zu bestehen schien. Vermögensverwalter Jens Richter beklagt seinerzeit schon in der „Sächsischen Zeitung“ die Verschachtelung der Gesellschaft. Da den Überblick zu behalten, falle schwer. Vor allem aber stellte er die Frage, ob die beherrschende J.S. Immobilienbeteiligungen im Verlustfall die Zinszahlung an die Anleger zulasse.
Ohne die „sonstigen betrieblichen Erträge“ hätte die Gesellschaft ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können. Und die Beteiligungserträge haben noch nicht einmal für die Zinszahlungen ausgereicht. Schon damals stellte sich für FAZ.NET die Frage, da die Anleihen gemäß Prospekt auch zur Tilgung früherer Anleihen verwendet werden können, ob hier nicht zumindest zum Teil rollierend finanziert wurde.
Schneeballsystem „nicht ausgeschlossen“
DIAS-Vorstand Pietsch vertritt die Ansicht, daß dieser Umstand, „gepaart mit den utopischen Renditen der Wohnungsbaugesellschaft“, grundsätzlich den dringenden Verdacht eines Schneeballsystems nicht ausschließe. Ein solches System breche immer dann unweigerlich in sich zusammen, wenn der Zustrom frischen Geldes wegen fehlender Neuabschlüsse ausbleibt.
Immerhin scheint es aber Hoffnung zu geben. Die Münchener Kanzlei CLLB Rechtsanwälte berichtete Anfang des Monats auf ihrer Website, daß man für Anleger eine hundertprozentige Rückzahlung erreicht habe. In den der Kanzlei bekannten Fällen habe die Gesellschaft Zahlungen auf Aufforderung der nicht anwaltlich vertretenen Anleger bisher stets abgelehnt. Auch hinsichtlich der im Jahr 2006 zur Rückzahlung fällig gewordenen Inhaberteilschuldverschreibungen konnte durch die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte habe bislang eine vollständige Rückzahlung durchgesetzt werden können.
Auch der BSZ, Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein, berichtete schon im Februar, die BSZ-Anlegerschutzanwälte hätten bis zu diesem Zeitpunkt auf Mahnung bei der Gesellschaft in allen Fällen die Auszahlung erzielen können. Der Vertrauensanwalt des Bundes, Walter Späth, erblickte darin Anzeichen einer „Salamitaktik“. Derjenige, der am lautesten schreie, also anwaltliche Hilfe in Anspruch nehme, scheine zuerst ausbezahlt zu werden, die anderen Anleger würden mit fadenscheinigen Argumenten vertröstet.
Anwälte erreichen Rückzahlungen
Auch die am 20. bzw. 21. April 2006 fällige Inhaberteilschuldverschreibung wurde nicht fristgerecht ausbezahlt, berichtete der BSZ. Bis zum 11. Mai sei es indes gelungen, eine Auszahlung von immerhin rund 50 Prozent zu erreichen, zum Großteil auch inklusive Anwaltshonorar.
Der BSZ hat außerdem laut eigenem Bekunden mit Datum vom 09. Mai ein Versäumnisurteil gegen die WBG Leipzig-West vor dem Landgericht Leipzig erwirkt. Die BSZ-Vertrauensanwälte hätten für einen Anleger aufgrund der Anleihebedingungen auf Rückabwicklung geklagt. Bei dem Anleger waren die Zinsen nicht ausbezahlt worden, weshalb § 9 der Anleihebedingungen eine vorzeitige Rückabwicklung zugelassen habe. Die Kündigung wurde daher von dem Anleger ausgesprochen, diese wurde jedoch von der WBG Leipzig-West zurückgewiesen, weshalb die BSZ vor dem Landgericht Leipzig Klage einreichte. Das Urteil erging, da die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG nicht rechtzeitig Verteidigungsbereitschaft signalisiert hatte.
Der BSZ interpretiert dies so, daß die WBG Leipzig-West AG es noch nicht einmal für nötig befunden habe, sich gegen die mit der Klageerhebung geltend gemachten Ansprüche zu verteidigen, sondern sich „kampflos“ geschlagen gegeben hat, ein Resultat, das auch viele andere Anleger hoffen läßt.
Rasches Handeln scheint unerläßlich
Andererseits wurde in anderen Fällen ein solches Vorgehen gewählt, um Zeit zu gewinnen. es ist daher ratsam, als Anleger möglichst schnell nun zu handeln und zu prüfen, ob und in welchem Umfang, ein Rückzahlungsanspruch besteht und diese möglichst unverzüglich durchzusetzen.
In einem ähnlich gelagerten Fall-über den FAZ.NET auch berichtete hatte (Privat-Plazierungen: Hohe Zinsen sind nicht alles ), wurde gegen die Berliner Vermögensgarant mittlerweile Insolvenzantrag gestellt. „Nach unseren bisherigen Erfahrungen müssen die Anleger damit rechnen, daß die von ihnen angelegten Gelder zum Großteil verloren sind“, sagte im Januar Rechtsanwalt Henning Leitz von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte. Sollten sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Berlin bestätigen, wonach die Anlegergelder nicht wie im Prospekt angegeben investiert wurden, so stünden den Anlegern wohl Schadenersatzansprüche gegen die Verantwortlichen der Vermögensgarant als auch gegen die Prospektverantwortlichen zu.
Unternehmensanleihen
Franziska Bastanier (fraba)
- 23.05.2006, 21:38 Uhr