Als vor über vier Jahren das argentinische Drama begann, bekamen vor allem deutsche Anleger drastisch vor Augen geführt, daß Anleihen eben nicht ohne Risiko sind, und zwar auch nicht Anleihen von Nationalstaaten, bei denen sich hartnäckig die falsche Weisheit hält, sie könnten nicht Bankrott gehen.
Doch als Argentinien unter Berufung auf den Staatsnotstand erklärte, die Zinsen auf seine Anleihen nicht mehr bedienen und diese auch nicht tilgen zu können, wurden sie eines besseren belehrt. Es gab Verhandlungen, wenig vorteilhafte Umtauschangebote und jede Menge Prozesse.
OLG: Kein Staatsnotstand mehr
Der achte Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) hat am Dienstag in dieser Angelegenheit die Republik Argentinien verurteilt, Zinsen aus Staatsanleihen an zwei Privatgläubiger zu zahlen. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, daß die strengen Anforderungen, die an den Staatsnotstand als Rechtfertigungsgrund zu stellen sind, nun nicht mehr vorlägen.
Da der Staatsnotstand ohnehin nur zu einer Aussetzung der Zahlungsverpflichtung führen konnte, müßten die Anleihen jetzt bedient werden. Die Richter berufen sich dabei auf den Umstand, daß Argentinien seine Schuldenlast im vergangenen Jahr durch ein umfangreiches internationales Umschuldungsverfahren erheblich reduziert hat und sich auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen deutlich verbessert hätten.
Nach einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts in den vergangenen drei Jahren um rund neun Prozent pro Jahr und einem prognostizierten Zuwachs von 6,7 Prozent im laufenden Jahr sei schon im Verlauf des vergangenen Jahres das Wohlstandsniveau aus Zeiten vor der Krise wieder erreicht worden.
Die Arbeitslosenquote habe sich von damals 21,5 Prozent auf mittlerweile 10,1 Prozent reduziert. Außerdem sei das Land in der Lage gewesen, zum Jahreswechsel aus Devisenreserven offene Verbindlichkeiten gegenüber dem IWF im Umfang von knapp 9,9 Milliarden Dollar vorzeitig zurückzuzahlen.
Wie pfändet man einen Staat?
Vor diesem Hintergrund sei es unerheblich, daß Argentinien die Notstandsgesetzgebung bis zum Ende des laufenden Jahres verlängert habe. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf zahlreiche weitere Parallelverfahren, die noch beim Oberlandesgericht und beim Land- oder. Amtsgericht Frankfurt am Main anhängig sind.
Die Verfahren waren vom OLG ursprünglich ausgesetzt worden, weil man eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Staatsnotstand habe abwarten wollen. Doch schon im Februar war das Gericht zum Schluß gekommen, daß die Verlängerung des Notstands unerheblich sei.
So schön dieser Erfolg ist, sein praktischer Wert muß hinterfragt werden. Denn es ist nicht das erste Urteil und zahlreiche Gläubiger sind schon in Besitz vollstreckbarer Titel. Doch einen Staat zu pfänden, ist nicht ganz einfach.
Grundsätzlich ist ein Staat erst einmal gegen solche Begehren immun. Nun hatte Argentinien in den Anleihebedingungen einen Immunitätsverzicht erklärt. Doch der Hallenser Jura-Professor Christian Tietje weist in einem wirtschaftsrechtlichen Beitrag darauf hin, daß nur die „Auslegung des Wortlauts der entsprechenden Klausel“ klären kann, inwieweit die Vollstreckung umfassend ist und auch in argentinisches Eigentum möglich ist, das durch die Regelen diplomatischer Immunität geschützt ist.
Recht haben ist eines,...
Zugriff kann der Gläubiger ohnehin nur auf argentinisches Auslandseigentum nehmen. „Einen gerichtlichen Titel zur Pfändung zu bekommen ist nicht schwer, aber diese Forderungen tatsächlich durchzusetzen und die Zahlungen zu beschlagnahmen ist eine andere Sache“, bedauerte schon im Jahr 2004 Adam Lerrick, Verhandlungsführer der Initiative „Argentine Bond Restructuring Agency“ (ABRA) unter Führung der Hypo-Vereinsbank und der Deutschen Schutzgemeinschaft für Wertpapiere.
Aus diesem Grund haben sich auch viele Interessengruppen schließlich doch auf einen Umtausch eingelassen. Bei der im Frühjahr 2005 beendeten Umschuldung haben offenbar mehr als 80 Prozent der privaten Gläubiger ihre alten notleidenden Anleihen gegen neue argentinische Titel mit langer Laufzeit und niedrigen Zinsen getauscht. Sie mußten dabei einen Forderungsverzicht von mehr als 70 Prozent in Kauf nehmen.
In Deutschland kämpft vor allem die Abdreco GmbH für die Rechte der verbliebenen Gläubiger. Dabei konnten Teilerfolge erzielt werden, die aber bisweilen im symbolischen stecken geblieben sind. So wurden im April 2005 50.000 Euro aus verfallenen Ansprüchen aus Tafelgeschäften gepfändet.
Recht bekommen etwas anderes
An anderer Stelle gab es dann wieder Niederlagen. So ging eine Feststellungsklage über Verjährungsfristen verloren. Auch in anderen Ländern liegen Siege und Niederlagen dicht beieinander. So hatten einige amerikanische Gläubiger im vergangenen Jahr versucht, eine Pfändung der zum Tausch hinterlegten Altanleihen zu erreichen. Die Richter lehnten dies jedoch ab.
Auch das Ziel der Abdreco ist nicht unbedingt, die Forderungen durch Vollstreckung zu befriedigen. Vielmehr will man dem Land so lästig werden, bis es freiwillig zahlt. Das kann indes dauern. Denn vor allem die großen institutionellen Gläubiger haben zum Teil auf mehr Geld verzichtet als die Privatanleger. Gelingt es sogar nun einigen, Argentinien zur freiwilligen Zahlung zu bewegen, insbesondere vor dem Hintergrund des Wiedervorliegens der Zahlungsfähigkeit, so könnte sich das Land schnell wieder den Institutionellen am Verhandlungstisch gegenüber sehen.
Diese könnten dann Nachbesserung verlangen. Warum auch nicht? Das Recht spielt im Falle der argentinischen Anleihen ohnehin eine geringere Rolle als Verhandlungen und Druckmittel. Insofern stellt das Urteil vom Dienstag wohl nur einen weiteren, kleinen Schritt auf dem langen Weg zu einer möglichen Tilgung der Altschulden des Landes dar.