Home
http://www.faz.net/-gvt-6jxuk
Mehr Angebote
| Abo|Hilfe
Freitag, 10. Februar 2012
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Sachverständiger sieht Fehler bei Verbraucherschutz Neuregelung von Baukrediten erleichtert Lockvogelangebote

27.07.2010 ·  Die Werbung für Baukredite sollte ehrlicher werden. Doch nun sagt ein Experte: Die Reform hat alles noch viel schlimmer gemacht.

Von Joachim Jahn
Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (0)

In den neuen Regeln zum Schutz von Kreditkunden, die am 11. Juni in Kraft getreten sind, zeigt sich ein Schlupfloch. „Die Bundesregierung hat einen kapitalen Bock geschossen“, sagte Peter Sachs, öffentlich vereidigter Sachverständiger für Kapitalanlagen und private Baufinanzierung, am Montag in Friedrichsdorf im Taunus. Eigentlich sollen die Regeln, mit denen eine Verbraucherkreditrichtlinie der EU umgesetzt wurde, für größere Transparenz bei den Darlehenskosten sorgen. „Aber die Banken können den Effektivzins bei Baukrediten jetzt praktisch nach Belieben manipulieren“, rügt Sachs, der zahlreichen Gremien von Behörden und Verbänden angehört.

„Legale Konditionentrickserei“

Seine Sozietät hat nach eigenen Angaben Kreditinstitute ermittelt, die in ihrer Werbung für Immobiliendarlehen einen effektiven Jahreszins angeben, der einen halben Prozentpunkt unter dem Nominalzins liegt - obwohl dieser längst nicht alle Kosten enthält, welche die Bank beim Geldverleihen in Rechnung stellt. Eine solche „Konditionentrickserei“ will Sachs etwa kürzlich bei der Sparkasse Düsseldorf festgestellt haben; doch auch andere Banken kalkulieren nach seinen Angaben ähnlich.

Möglich mache dies ganz legal ein „fataler Zusatz“, den die Regierungskoalition ganz am Ende in den Anhang zur reformierten Preisangabenverordnung aufgenommen habe. Danach ist bei der Berechnung des Effektivzinses auch der Zeitraum nach dem Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer zu berücksichtigen, wenn der Kredit dann - wie häufig - noch nicht vollständig zurückgezahlt sein wird. Geldinstitute dürfen dann unterstellen, dass er anschließend zu einem variablen Zinssatz fortgeführt wird, und dessen gegenwärtige Höhe ansetzen.

Das Gutachterbüro Vogelsang & Sachs nennt ein konkretes Beispiel für solch ein Lockvogelangebot: Wenn der aktuelle Preis für ein achtjähriges Darlehen bei 3,55 Prozent liege und für variable Baukredite bei 2,5 Prozent, dürfe die Bank im Effektivzins beide Zinssätze mischen - das drücke das Angebot im Effektivzins „auf wundersame 2,92 Prozent“. Dies gehe völlig an der Realität vorbei, sagt Sachs, „denn die Fortführung von Baudarlehen nach dem Ende der Zinsbindung zu variablen Zinsen ist hierzulande genauso unüblich wie der Neuabschluss eines variablen Baukredits“. Zudem wisse heutzutage kein Mensch, wie hoch der Zins beispielsweise in zehn Jahren sein werde.

Verbraucherschützer setzen auf Wettbewerb

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kennt das Problem. „Viele Kreditinstitute haben selbst gesagt, dass sie diese Gesetzesregelung bedauern“, sagt Annabel Oelmann. Sie rechnet aber damit, dass ein solcher Missbrauch in kurzer Zeit durch den Wettbewerb auf dem Kreditmarkt verschwinden werde. Der Bankenverband verwies auf Anfrage an den Zentralen Kreditausschuss, den Dachverband der Branche. Dieser sah sich noch nicht zu einer Stellungnahme in der Lage.

Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
10.02.2012 12:28 Uhr
  Vortag
BUND 137,82 +0,43%
 OK
10.02.2012 11:38 Uhr
  Vortag
REXP 420,49 +0,13%
 OK
10.02.2012 12:20 Uhr
  Vortag
Dax 6.728,06 −0,89%
 OK
10.02.2012
Name Kurs Prozent
DAX 6.724,24 −0,95%
FAZ-INDEX 1.501,93 −0,87%
TecDAX 777,70 +0,58%
MDAX 10.281,30 −0,72%
SDAX 4.995,45 −0,50%
REX 421,06 −0,02%
Eurostoxx 50 2.496,93 −1,01%
F.A.Z. EURO INDEX 80,61 −0,86%
Dow Jones 12.890,50 +0,05%
Nasdaq 100 2.563,93 +0,72%
S&P500 1.351,95 +0,15%
Nikkei225 8.947,17 −0,61%
EUR/USD 1,3250 −0,25%
Rohöl Brent Crude 117,14 $ −1,31%
Gold 1.748,00 $ 0,00%
Bund Future 137,82 € +0,43%