In Europa ist der Vorschlag der EU-Kommission zur künftigen Regulierung von Ratingagenturen darauf ausgerichtet, neuen Wettbewerbern den Einstieg in den Markt zu erleichtern. Die Regulierungsvorschläge haben jedoch zu scharfer Kritik des Europäischen Verbandes der Unternehmensfinanzchefs geführt.
Die Unternehmen, die selbst an den Märkten als Emittenten aktiv sind und deshalb Ratings benötigen, wehren sich gegen den EU-Vorschlag, dass Ratings alle drei bis sechs Jahre von anderen Agenturen vorgenommen werden sollen, also ein Rotationsprinzip eingeführt werden soll. Da die Unternehmen den Ratingagenturen Insiderinformationen mitteilen, wehren sich die Emittenten dagegen, dass diese vertraulichen Informationen ohne ihren Einfluss weitergereicht werden sollen. Sie warnen, dass sie dann weniger vertrauliche Informationen an die Agenturen herausgeben würden mit entsprechend schlechten Auswirkungen auf die Qualität künftiger Ratings.
Vielfalt an Bewertungsmethoden erhalten
Die Unternehmen wehren sich auch dagegen, dass die Bewertungsmethoden der Agenturen von der Europäischen Wertpapieraufsicht abgesegnet werden sollen. Dies soll offenbar in der Hoffnung geschehen, dass die „europäischen“ Methoden den europäischen Emittenten zugutekommen. Die Emittenten indessen pochen darauf, dass die bisher global üblichen und von Agentur zu Agentur abweichenden Bewertungsmethoden bestehen bleiben, um eine Vielfalt unterschiedlicher Einschätzungen von Bonität widerzuspiegeln.
Kritik wird zudem an Überlegungen geübt, Investoren für die Ratings zahlen zu lassen, den Marktanteil von einzelnen Ratingagenturen auf 25 Prozent einer Vermögensklasse zu beschränken und die Agenturen davon abzuhalten, Prognosen zur Bonität von staatlichen Emittenten zu veröffentlichen.