04.08.2009 · Eisernes Sparen zahlt sich nicht in jedem Fall aus. So ist es teuer, einen Kredit vorzeitig zurückzuzahlen. Banken verlangen dann hohe Strafzinsen. Ein Gesetz ändert das bald. Aber es gilt nicht für Immobilienkredite.
Von Nadine OberhuberEisernes Sparen zahlt sich nicht in jedem Fall aus. Manchmal wird es sogar bestraft. So jedenfalls kommt es denjenigen vor, die einen Kredit aufgenommen haben und ihn vorzeitig zurückzahlen möchten. Dann nämlich drohen die Banken oft mit Strafzinsen, der Vorfälligkeitsentschädigung. Die gibt oft Anlass zum Streit, weil sie so hoch und undurchschaubar ist. Ein neues Gesetz deckelt bald die Entschädigungshöhe - aber leider nicht im entscheidenden Fall: bei Immobiliendarlehen.
Die Vorfälligkeitsentschädigung wird immer dann fällig, wenn ein Darlehensnehmer sich einen langfristigen Kredit zu einem festen Zinssatz gesichert hat - und wenn er vorzeitig wieder aus dem Vertrag aussteigen will. Mit den festen Zinseinnahmen aus dem Kredit rechnet nämlich auch die Bank. Löst der Kunde also vorzeitig den Kredit ab, weil er anderweitig zu Geld gekommen ist, verlangt das Kreditinstitut eine Entschädigung dafür, dass ihm weitere Einnahmen entgehen. Denn an den Zinsen, die eine Bank für einen Kredit von zum Beispiel 100 000 Euro einstreicht, verdient sie besser als daran, dass sie die 100 000 Euro selbst wieder anlegen kann.
Viele Hauskäufer stecken in Dilemma
Bei der Ermittlung der Entschädigung schlugen viele Banken in der Vergangenheit aber oft über Gebühr zu. Zudem legen sie nicht offen, wie sie auf die oft astronomischen Summen gekommen sind. So können die wenigsten Kunden einschätzen, ob die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung erstens angemessen ist und ob es sich zweitens angesichts dieser Summe überhaupt lohnt, einen Kredit vorzeitig abzutragen. Oder ob sie ihn nicht doch weiterlaufen lassen und das verfügbare Geld so lange zu niedrigen Zinsen anlegen sollten.
Viele Hauskäufer stecken so im Dilemma. Vor allem diejenigen, die sich ein Haus gekauft haben und sich dafür einen langfristigen Zinssatz sicherten. Die aber etwa wegen eines Jobwechsels ihre Immobilie vorzeitig wieder abstießen. Oder die einen Kredit wegen ihrer eisernen Spardisziplin oder einer unverhofften Erbschaft vorzeitig hätten tilgen können.
Immer wieder beschäftigten sich Gerichte in solchen Fällen mit der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung. Zuletzt fällte auch der Bundesgerichtshof eine Entscheidung im Sinne der Verbraucher: Um zu ermitteln, wie hoch die Strafzinsen ausfallen, darf die Bank nicht vergleichen, was sie im gleichen Zeitraum mit - niedrig verzinsten - öffentlichen Anleihen verdient hätte. Sondern sie muss die ausfallenden Kreditzinsen mit den Einnahmen aufrechnen, die sie aus weitaus höher verzinsten Pfandbriefen erzielen könnte. Dadurch fallen die Strafzinsen für Kunden niedriger aus. Ein positives Signal.
Ein weiteres sahen viele Finanzexperten in dem neuen Gesetz, das die Bundesregierung im Juli auf Anweisung der EU auf den Weg brachte: Die Verbraucherkreditrichtlinie deckelt die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung von 2010 an auf maximal ein Prozent der Kreditsumme - aber, und das ist die große Einschränkung hierbei: Die Richtlinie trifft nur auf Darlehen zu, die nicht grundpfandrechtlich gesichert sind. Sie betrifft also nur große Konsumentenkredite, aber keine Bau- oder Immobiliendarlehen. Sie gilt also höchstens in den Fällen, in denen Kunden viel Geld für Renovierungsarbeiten aufgenommen haben.
Banken stellen eine komplizierte Rechnung an
"Bei Immobiliendarlehen gilt leider auch weiterhin die bisher übliche Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung", sagt Rainer Juretzek, öffentlich vereidigter Sachverständiger, der für Gerichtsverfahren die Höhe der verlangten Entschädigungen prüft. Obwohl er das regelmäßig macht, sagt er, gebe es keinen Richtwert, nach dem sich die jeweilige Höhe im Vorfeld berechnen lasse. Jeder, der mit dem Gedanken spiele, einen Kredit vorzeitig abzulösen, müsse sich letztlich von den Forderungen der Bank überraschen lassen.
Die Banken stellen eine komplizierte Rechnung an, in der sie zunächst die Laufzeit des Kredites einbeziehen. Als Faustformel gilt, so Juretzek: Je kürzer er läuft, desto geringer die Strafe. Es gibt aber eine Ausnahme: Hat sich der Kunde die Festzinsen für einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren gesichert, etwa 15 Jahre, und läuft das Darlehen bereits länger als zehn Jahre, kann er mit Sechsmonatsfrist kündigen, ganz ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
Zudem kalkuliert die Bank das Risiko ein, das vom Kunden ausgeht: Solvente Kunden sind für die Bank ein größerer Verlust, dementsprechend verlangen Banken von guten Schuldnern auch höhere Entschädigungssummen. Dann folgt noch die Berechnung der Spanne zwischen dem Zins, den der Kunde hat festschreiben lassen, und dem derzeit zu erzielenden Zins an den Kapitalmärkten.
"Ist die Spanne groß, zahlen Sie also einen hohen Zins für Ihren Kredit, dann lohnt es sich oft sogar, die Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Denn mit einer sicheren Geldanlage erzielen Sie ja derzeit so gut wie keine Zinsen", sagt Juretzek.
Was die Banken als Endergebnis ermitteln, schwankt sehr stark. Aber als vertretbar gelten die Strafzinsen aus folgendem Rechenbeispiel: Ein Hausbesitzer hat 1998 einen Kredit zu 6,0 Prozent Zinsen aufgenommen mit einer Zinsbindung von 15 Jahren. Der Kredit läuft also noch bis 2013, und monatlich zahlt der Hausbesitzer 1000 Euro ab. Seine Restschuld beläuft sich 2013 auf 75 000 Euro. Nun hätte er die 75 000 Euro schon jetzt flüssig. Soll er also den Kredit vorzeitig tilgen?
Die Vorfälligkeitsentschädigung schätzen Gutachter in diesem Fall auf 9000 bis 10 600 Euro. Das klingt nach viel. Aber, so rechnen sie dagegen: Für die rund 100 000 Euro Schulden, die der Hausbesitzer derzeit noch hat, zahlt er pro Jahr 6,0 Prozent Zinsen. Das sind 6000 Euro allein für 2009, und über 5000 Euro 2010. Schon damit hätte er mehr gezahlt, als die Bank an Vorfälligkeitsentschädigung von ihm verlangt. Und bei der derzeitigen Situation ist fraglich, ob er 6,0 Prozent mit seinem Geld in einer sicheren Anlage erwirtschaftet hätte. Auch das Umschulden auf einen niedriger verzinsten Neukredit lohnt sich hier kaum.
Bei den hohen alten Darlehenszinsen und den derzeit niedrigen Guthabenzinsen, so sagen Berater, ist das vorzeitige Tilgen eines älteren Kredits oft die beste Wahl. Trotz Vorfälligkeitsentschädigung.
Vorfälligkeitsentschädigung
Markus Stillger (Max-Value)
- 05.08.2009, 14:51 Uhr
Vorfälligkeitsentschädigung
Markus Stillger (Max-Value)
- 05.08.2009, 14:54 Uhr
Nadine Oberhuber Jahrgang 1973, freie Autorin in der Wirtschaft der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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