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Hybrides Nachrangkapital Vorsicht bei Banken

23.02.2009 ·  Anleger sollten sich keineswegs sicher sein, dass verlustreiche Banken nach der Inanspruchnahme von Staatshilfe weiterhin ihr Nachrangkapital - also Genussscheine, stille Einlagen und sonstiges hybrides Kapital - bedienen werden.

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Anleger und die an der Commerzbank überwiegend mit stillen Einlagen beteiligten Steuerzahler sollten sich keineswegs sicher sein, dass verlustreiche Banken nach der Inanspruchnahme von Staatshilfe weiterhin ihr Nachrangkapital - also Genussscheine, stille Einlagen und sonstiges hybrides Kapital - bedienen werden.

„Gerade bei Banken, die staatliche Beihilfe erhalten, besteht eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass Zahlungen nicht geleistet werden“, sagt zumindest Stefan Best, Leiter des Bankenanalystenteams der Rating-Agentur Standard & Poor's (S&P). S&P habe wegen der schwachen Finanzkraft dieser Banken, vor allem aber wegen des Risikos, dass die EU-Kommission als Auflage für staatliche Rekapitalisierungen ihr Veto gegen eine Ausschüttung auf Hybridkapitals einlege, bei diversen Banken die Ratings für hybride Instrumente gesenkt und oft mit dem Vermerk „credit watch negativ“ versehen.

Hybridkapital ist ein Zwitter aus Eigen- und Fremdkapital

Hybridkapital ist ein Zwitter aus Eigen- und Fremdkapital. Bei den Banken ist es beliebt, weil die Aufsicht es als Eigenkapital anerkennt. Die Anleger, insbesondere Versicherer, mögen es, weil die Emittenten im Vergleich zu „normalem“ Fremdkapital einen Extrazins bieten. Der Grund dafür ist, dass Hybridkapital im Fall der Insolvenz nachrangig an die Gläubiger zurückgezahlt wird; es hat also ein höheres Risiko als normale Anleihen. Eine fixe Jahresvergütung erfolgt je nach Ausgestaltung des einzelnen Wertpapiers. Oft ist die Zahlung einer Dividende im Vorjahr oder zumindest das Erreichen eines Jahresgewinns Voraussetzung für eine Ausschüttung an das Hybridkapital.

Die negative Einschätzung der Ratingagentur S&P zu Hybridkapital vieler Banken überrascht nun insofern, als selbst eigentlich mit Verlust arbeitende Banken wie Commerzbank, HSH Nordbank, Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) und DZ Bank für das Nachrangkapital viele Hebel in Bewegung setzen. Obwohl diese Banken Jahresverluste für 2008 in Milliardenhöhe nach internationalen IFRS-Bilanzregeln erzielt haben, wollen sie unbedingt an diese Eigenkapitalgeber eine Ausschüttung leisten. Dies sei nötig, um weiterhin einen Zugang zu diesem Kapitalmarkt zu haben, sagte Siegfried Jaschinski, Vorstandsvorsitzender der LBBW. Gleichzeitig will die LBBW 5 Milliarden Euro Kapitalzufuhr durch ihre staatlichen Eigner. Auch die teilverstaatlichte Commerzbank schüttet für 2008 immerhin 174 Millionen Euro an hybride Kapitalgeber und 90 Millionen Euro an Genussscheininhaber aus. Auch andere Banken wie HSH Nordbank, LBBW und DZ Bank sind dabei, zusätzlich Einzeljahresabschlüsse nach deutschen HGB-Bilanzregeln aufzustellen. Darin lösen sie stille Reserven auf, um so die Voraussetzung für eine Ausschüttung - einen Jahresgewinn - zu schaffen.

Können die Banken trotz Verlusten Ausschüttungen tätigen?

Im Fall der HSH Nordbank sorgt indes dieses Prozedere gerade für viel Ärger. Denn Landespolitiker von Hamburg und Schleswig-Holstein, denen die Bank mehrheitlich gehört, tun sich schwer, nach 2,8 Milliarden Euro Jahresverlust den Hilferuf nach 3 Milliarden Euro Eigenkapital und 10 Milliarden Euro Bürgschaften zu erfüllen, wenn noch an Genussscheininhaber rund 200 Millionen Euro und stille Teilhaber 64 Millionen Euro für 2008 ausgeschüttet wird (F.A.Z. vom 23. Februar). So plant es der Vorstand, und so ist es mit dem Aufsichtsrat der Bank abgesprochen. Womöglich aber macht die EU-Kommission den Anlegern noch einen Strich durch die Rechnung.

Die Kommission hat im Dezember im ähnlichen Fall der Bayern LB als Voraussetzung für die Genehmigung der Bankenrettung mit 10 Milliarden Euro Eigenkapitalzufuhr durch den Freistaat Bayern gegen die Interessen der Hybridkapitalgeber durchgesetzt, dass die Bayern LB auf Bilanzkosmetik verzichten und für 2008 auch nach HGB einen Jahresverlust ausweist. Daher behält die Bank nun „entgegen ihrer Planung“ 300 Millionen Euro ein. Stille Einleger, Genussscheininhaber und sonstige Hybridkapitalgeber gehen leer aus, sofern die Bayern LB vertraglich nicht zur Bedienung des Kapitals verpflichtet ist. „Bei einer konsistenten Anwendung dieses Prinzips durch die Kommission kann es durchaus europaweit zu weiteren Untersagungen kommen“, sagt Rating-Experte Best.

Eine erhöhte Wahrscheinlichkeit der Nichtzahlung in diesem und/oder im nächsten Jahr sieht Best natürlich bei der Hypo Real Estate/Depfa („sehr hohe Wahrscheinlichkeit“), aber auch bei einigen Landesbanken (Bayern LB, West LB, LBBW, HSH), und bei der Commerzbank/Eurohypo/Dresdner. Speziell im Fall der Commerzbank wäre die Nichtbedienung von großer Brisanz. Schließlich hat die Bank 16,2 Milliarden Euro vom Bundesrettungsfonds Soffin als stille Einlage erhalten, für die sie 1,5 Milliarden Euro Vergütung jährlich zahlen soll. „Man muss abwarten, ob die Kommission eine harte Linie gegebenenfalls auch gegen den möglichen Druck einiger Regierungen durchhalten wird. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn hybride Instrumente von den Regierungen selbst gezeichnet wurden“, sagt Best.

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