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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Hans-Jörg Niemeyer, Kanzlei Hengeler Mueller „Verkaufsauflagen werden in Spanien politisch brisant“

 ·  Die EU-Kommission kann nach Ansicht des Partners der Kanzlei Hengeler Mueller den spanischen Banken, die nun Staatshilfe benötigen, eine Schrumpfung der Bilanz um mehr als die Hälfte verordnen.

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Herr Niemeyer, mit welchen Auflagen der EU-Kommission müssen spanische Banken rechnen, die finanzielle Unterstützung vom spanischen Staat erhalten?

Dies hängt von der Höhe des Beihilfeelements ab. Bei einer Eigenkapitalzufuhr von 19 Milliarden Euro, wie sie in der Presse als zusätzliche Beihilfe für die Sparkassengruppe Bankia genannt wird, würde ich als Kompensation eine Verringerung der Bilanzsumme von 50 bis 60 Prozent vermuten. Allerdings gehe ich davon aus, dass in Spanien auch eine Abwicklungsanstalt gegründet werden muss. In diese Bad Bank müssten dann die problematischen Immobilienkredite ausgelagert werden. Dies würde das Beihilfeelement erhöhen. Die Kommission müsste ihre Auflagen entsprechend verschärfen.

Kann dies bis zur vollständigen Abwicklung gehen?

Selbstverständlich, es hat ja schon mehrere solcher Abwicklungsfälle gegeben, wie zum Beispiel die britische Hypothekenbank Northern Rock. Auch in Spanien mussten schon drei Sparkassen abgewickelt werden. Die Kommission verlangt neben der Reduzierung der Bilanzsumme auch einen Umstrukturierungsplan für das restliche Geschäft der Bank. Daraus muss hervorgehen, dass diese Restbank nach der Restrukturierungsphase langfristig rentabel ist, also eine angemessene Eigenkapitalrendite erwirtschaften kann.

Gibt es eine Faustregel, in welchem Ausmaß die Bilanzsumme abhängig vom Beihilfeelement reduziert werden muss?

Eine Faustregel gibt es nicht. Aber aus den Bankenleitlinien und früheren Beihilfeentscheidungen lässt sich ableiten, dass die Kommission das Beihilfeelement ins Verhältnis zu den Risikoaktiva der Bank setzt. Eine Kapitalzufuhr von 19 Milliarden Euro in die Bankia würde im Verhältnis zu den Risikoaktiva ungefähr den staatlichen Beihilfen für die HSH Nordbank entsprechen. Dort hat die Kommission eine Reduktion der Bilanzsumme von etwa 60 Prozent verlangt. Bankia hatte allerdings schon 2010 staatliche Beihilfen erhalten. Die Kommission muss das Gleichbehandlungsgebot beachten, darf also vergleichbare Fälle nicht unterschiedlich behandeln.

Unter welchen Umständen können die Auflagen für die spanischen Banken milder ausfallen?

Die Kommission könnte weniger harte Auflagen anordnen, wenn die Probleme spanischer Sparkassen auf die europäische Staatsschuldenkrise zurückgeführt würden. Das ist aber meines Erachtens nicht der Fall, da die Schwierigkeiten überwiegend von den ausfallgefährdeten Immobilienkrediten stammen.

Werden diese in einer Schrumpfung der Bilanzsumme berücksichtigt?

Die Banken können die wertgeminderten Kredite bei der Reduktion der Bilanzsumme berücksichtigen. Jedoch verlangt die Kommission auch Einschnitte ins profitable Geschäft. So müssen auch Tochtergesellschaften oder werthaltige Beteiligungen an Industrieunternehmen verkauft werden. Die wettbewerbsverzerrende Wirkung der Beihilfe muss durch deutliches Schrumpfen ihres Empfängers wenigstens zum Teil kompensiert werden.

Bankia ist an den Fluggesellschaften British Airways und Iberia, der Hotelkette NH, dem Versicherer Mapfre und dem Versorger Iberdrola beteiligt. In welchem Zeitraum müsste ein Verkauf erfolgen?

Im Regelfall innerhalb von ein bis zwei Jahren ab Entscheidung der Kommission, eventuell mit Verlängerungsmöglichkeit. Ich erwarte, dass der Verkauf von Industriebeteiligungen politisch brisant sein wird. Zu befürchten ist, dass in der spanischen Öffentlichkeit der Vorwurf des Ausverkaufs der heimischen Industrie an das Ausland laut wird.

Kann die Kommission eine Neuaufstellung der Bankenaufsicht in Spanien verlangen?

Das kann sie im Rahmen ihrer Beihilfenaufsicht nicht. Sie hat nur die Möglichkeit, eine Beihilfe zu untersagen oder - gegebenenfalls unter Auflagen - zu genehmigen. Diese Auflagen müssen immer unternehmensbezogen sein.

Aber sie hat Einfluss auf das Aufsichtsgremium einer unterstützten Bank.

Die Kommission hat sich bei öffentlichen Banken in der Vergangenheit schon mehrmals Zusicherungen zur Corporate Governance geben lassen. Sie will dann den Einfluss des Staates auf die Verwaltungs- oder Aufsichtsräte der Banken verringern. Stattdessen sollen mehr externe, unabhängige Mitglieder berufen werden.

Das Gespräch führte Markus Frühauf.

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