14.08.2008 · Für so manchen Beteiligten an der Finanzmarktkrise scheinen sich die Rating-Agenturen als Sündenbock anzubieten. Doch die Forderungen nach mehr Regulierung schießen über das Ziel hinaus, meinen die Frankfurter Wirtschaftsprofessoren Roman Inderst und Jan Pieter Krahnen.
Von Roman Inderst und Jan Pieter KrahnenAuf beiden Seiten des Atlantiks schießen sich Finanzmarktregulierer und Politiker auf die Rating-Agenturen ein, ohne dass sich Widerstand regt. Den Banken, die bei der andauernden Finanzmarktkrise keine gute Figur abgaben, kommen die Rating-Agenturen als Sündenbock gerade recht. Lenkt dies doch von Ärgerem wie etwa einer Verschärfung der Eigenkapitalvorschriften ab.
Und den Rating-Agenturen selbst ist es vielleicht gar nicht so unrecht, wenn eine verschärfte Regulierung Eintrittsbarrieren für mögliche Wettbewerber erhöht und damit die zaghaften Versuche in Richtung mehr Wettbewerb wieder zunichte macht. Diese hatten noch kurz vor der Krise dazu geführt, dass in den Vereinigten Staaten der Kreis der zugelassenen Rating-Agenturen auf sieben erweitert wurde.
Mehr Regulierung führt zu mehr Haftung der öffentlichen Hand
Falsch verstandener Regulierungseifer im Sinne einer Überwachung und Reglementierung der Arbeitsweise der Agenturen schafft eine gefährliche und unerwünschte Folgewirkung: die drohende Mithaftung der öffentlichen Hand bei Kreditausfällen. Allenfalls kann die Finanzaufsicht helfen, die Transparenz und Glaubwürdigkeit von Ratings zu unterstützen. Wir plädieren deshalb dafür, die Rolle zu überdenken, die Ratings bei der Finanzaufsicht spielen können, und für eine weitgehende Abschwächung des Regulierungsanspruchs.
Was können Rating-Agenturen eigentlich leisten? Es ist ein Irrglaube, dem auch die Neuordnung der Risikoaufsicht unter Basel II zum Teil anhängt, dass die Information aus den Ratings einen direkten Bezug hat zu „systemischem Risiko“ - also zu der Gefahr, dass im Zuge einer Kettenreaktion viele Finanzinstitute gleichzeitig in eine Schieflage geraten.
Tatsächlich gibt das Rating eines Finanzinstrumentes nur Auskunft über die Bonität, das heißt, die Ausfallwahrscheinlichkeit eines einzelnen Instituts oder einer einzelnen Anleiheproduktes. Aus Sicht des systemischen oder Gesamtmarktrisikos kommt es aber darauf an, inwieweit sich diese Einzelausfälle gleichzeitig realisieren. Rating-Informationen geben darüber keine Auskunft.
Ratings eignen sich nur für einfache Einzelfälle
Seit Jahrzehnten werden Ratings auch für den Investorenschutz eingesetzt. Gewisse Vermögen sollen demnach nur in Wertpapiere ab einer gewissen Bonitätsstufe investiert werden. Hier trägt auch die Finanzaufsicht zu einer Nachfrage nach Ratings bei. Das Einspannen der Rating-Agenturen für die Aufsicht sollte sich dabei auf einfache Produkte beschränken. Die aktuelle Krise zeigt, dass bei komplexen Produkten das „Modellrisiko“ erheblich ist und oft ignoriert wird.
Nachdem wir die mögliche Rolle von Ratings einschränkend beschrieben haben, stellt sich die Frage nach den sinnvollen Aufgaben einer Rating-Aufsicht, über die schiere Registrierung hinaus. Diese kann sich einerseits mit dem Arbeitsprozess befassen, also den verwendeten Rating-Verfahren, und andererseits mit dem Arbeitsresultat, also der Angemessenheit der ergangenen Rating-Urteile, der Rating-Qualität.
Überwachung der Rating-Verfahren ist der falsche Weg
Vor jeder Regulierung des erstgenannten Arbeitsprozesses, etwa im Sinne einer Verfahrensüberwachung bei Rating-Agenturen, können wir nur warnen, weil sich daraus eine Mitverantwortung des Staates für veröffentlichte Rating-Urteile begründet. Dies ist unvereinbar mit privatwirtschaftlich organisierten Rating-Agenturen.
Tatsächlich erscheint die Glaubwürdigkeit von Ratings potentiell dadurch kompromittiert, dass die Agenturen von den Emittenten bezahlt werden. Unter der Aufsicht der SEC (Security and Exchange Commission) in den Vereinigten Staaten, der erst 2006 weiter gehende Rechte eingeräumt wurden, sind die Agenturen zur Bewahrung der Integrität ihres Rating-Prozesses verpflichtet.
Statt einer Ex-ante-Verfahrenszertifizierung ist hier eine Ex-post-Überprüfung bei bestimmten Verdachtsmomenten impliziert, wie zurzeit praktiziert. Ein solches Verfahren scheint uns adäquater, wobei allerdings aufgrund der historischen Rolle von Ratings in den Vereinigten Staaten und der langjährigen Expertise der SEC der Zusatznutzen einer europäischen Aufsicht unklar ist.
Mehr Transparenz könnte fragwürdige Entscheidungen verhindern
Eine europäische Aufsicht könnte sich stattdessen auf die zuvor beschriebene Qualität von Rating-Urteilen konzentrieren und damit die Transparenz erhöhen, ohne weitere reglementierende Maßnahmen zu ergreifen. Für geeignete Produktklassen könnte die Aufsicht eine methodisch saubere Statistik der ergangenen Rating-Urteile und Zahlungsausfälle erstellen und diese Übersicht jedermann laufend zugänglich machen. Möglicherweise kann auf internationaler Ebene zusätzliche Transparenz dadurch geschaffen werden, dass eine einheitliche Kennzeichnung für Produktklassen geschaffen wird.
Dadurch könnte vermieden werden, dass die Glaubwürdigkeit klassischer Anleihe-Ratings unbemerkt auf die Ratings neuer, strukturierter Produkte übertragen wird. Dies ist wohl in den vergangenen Jahren geschehen - mit den bekannten Folgen für die Besitzer von sogenannten AAA-gerateten CDO-Tranchen. Auch sollten unaufgeforderte Ratings als solche explizit deklariert werden.
Sollen politische Forderungen vom eigene Versagen ablenken?
Letztendlich liegt es im Eigeninteresse der Agenturen, sich durch die Bewahrung von Integrität und Reputation einen zukünftigen Markt zu erhalten. Die Finanzaufsicht muss wissen, dass sie diesen Mechanismus untergräbt, wenn sie die Rolle von Ratings für Investorenschutz und Aufsicht festschreibt und durch das Fehlen eines offenen und transparenten Zulassungsverfahrens für Rating-Agenturen neue Wettbewerber ausschließt.
Gleich zu Anfang der Krise forderte die französische Finanzministerin Christine Lagarde eine europäische Rating-Alternative. Diese Forderung hat sich nun auch Bundeskanzlerin Angela Merkel zu eigen gemacht. Tritt hier die Politik die Flucht nach vorne an, um davon abzulenken, dass man zumindest in Deutschland (sei es bei der IKB, den Landesbanken oder diversen Kommunen und Städten) ein auffallendes Maß an Politik- statt von Marktversagen zu erkennen meint?
Den Befürwortern einer europäischen Agentur sei gesagt, dass die Vorstellung, diese würde bessere (und europafreundlichere) Rating-Urteile hervorbringen, einem grundsätzlichen Missverständniss über die Rolle und Arbeitsweise von Rating-Agenturen zum Opfer gefallen ist.
Zusammenfassend sollte der Regulierungsanspruch gegenüber Rating-Agenturen grundsätzlich abgeschwächt werden. Allenfalls sollten innovativere Maßnahmen im Sinne einer Transparenzoffensive verfolgt werden, zusammen mit einem grundsätzlichen Überdenken der Rolle, die Ratings bei der Finanzaufsicht und beim Investorenschutz spielen können.