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Donnerstag, 20. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Finanzmärkte Hoffnung und Unsicherheit vor der Wahl in Griechenland

 ·  Die griechische Krise bewegt die Gemüter. Während Verwegene nun Wertpapiere kaufen, sorgen sich die Bankkunden nicht nur in Griechenland. Es herrscht Zurückhaltung.

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Lothar Wölfel

Natürlich werden die Griechen im Euro-Raum bleiben, um weitere Zahlungen empfangen zu können.

Warum sollten sie ihre Wohläter verlassen? Denn sie werden die Tricksereien, die sie in die EWU gebracht haben auch weiterhin machen und die Geldgeber und Gläubigerstaaten wie ein Nasenbär in Manage herumführen. Denn jetzt sind sie - die Geldgeber - am kürzeren Hebel und nennen es "Hoffnung", dass Griechenland drin bleibt. Denn sie haben den Zeitpunkt des Rausschmisses verpasst, schon viel Geld in den griechische Sumpf geworfen und haben so mehr zu verlieren als die Griechen. Es ist also mehr Erpressung als "Hoffnung".

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Klaus Wege
Klaus Wege (covenants) - 15.06.2012 20:15 Uhr

Kein Rechtsanspruch auf Zahlungen des Einlagensicherungsfonds der Banken im Schadensfall

Die Freistellung von einer Leistungspflicht ergibt sich unmittelbar aus §10 des Statutes des Einlagensicherungsfonds der Banken.
Wie es sich für eine Mogelpackung gehört, werden in dem Statut zunächst raumgreifend die Freuden der angeblichen Absicherung beschrieben.
Auch bestimmte Ausnahmen werden penibel aufgelistet und erzeugen so das Gefühl einer Scheinsicherheit bei denen, die von den Ausnahmen nicht explizit betroffenen sind.
Wer aber die Geduld aufbringt, das Statut durchzuarbeiten, findet dann eher beiläufig den §10. Gut versteckt im übrigen Wortschwall stellt dieser Paragraph die Marketingeinrichtung "Einlagensicherungsfonds der Banken" von einer Pflicht zur Leistung frei.

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 15.06.2012 22:36 Uhr
Klaus Wege
Klaus Wege (covenants) - 15.06.2012 22:36 Uhr

§10 richtet sich "lediglich" gegen Banken - ganz einfach, weil niemand anderes "versichert" ist

Forist Timm zitiert wörtlich den §10 des Statutes des Einlagensicherungsfonds der Banken.
In diesem wird ein Rechtsanspruch von Banken auf Leistungen des Einlagensicherungsfonds
negiert.
Forist Timm sieht darin lediglich eine Abwehr von Ansprüchen der Banken und unterstellt daneben eine Existenz von Ansprüchen von Anlegerseite her.
Darin liegt ein milliardenschwerer Irrtum. Denn das Statut sieht keine Leistungsansprüche von individuellen Anlegern vor. Der Kürze wegen vereinfacht gesprochen:
Versicherungsfähig sind nur bestimmte Bilanzpositionen von Mitgliedsbanken, die Ansprüche von Anlegern repräsentieren.
Anleger selbst haben keinerlei individuellen oder direkten Anspruch gegen den sogenannten Einlagensicherungsfonds der Banken.
Wenn also in §10 der Rechtsanspruch von Banken in Abrede gestellt wird, sind damit auch alle Forderungen von deren Kunden abgewehrt.

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Edgar Timm
Edgar Timm (duet) - 15.06.2012 20:59 Uhr

§ 10 richtet sich lediglich gegen Banken:

§ 10 Keine Ansprüche der Bank
Ein Rechtsanspruch der Banken auf Hilfeleistung oder auf das Vermögen des Einlagensicherungsfonds besteht nicht. Letzteres gilt insbesondere für Banken, deren Mitwirkung am Einlagensicherungsfonds geendet hat.
.
Allerdings ist die ganze Argumentation der privaten Banken in Bezug auf den Fonds nur Augenwischerei. Im Jahre 2008 berechnete Prof. Uhlig einmal das maximale Volumen dieser Einrichtung und schätzte es auf ca. 9 Mrd. Euro - tatsächlich soll es nur etwa die Hälfte gewesen sein. Mehr erfährt man, wenn man nach [einlagensicherungsfonds uhlig] sucht.
.
Da machen es unsere Freunde in Spanien doch besser: sie lassen sich vom deutschen Steuerzahler via Brüssel eine "Institutssicherung" bezahlen - wie sie hierzulande nur Sparkassen und Volksbanken haben - dies allerdings nur unter der Bedingung regelmäßiger strenger Revisionen durch die jeweiligen Verbände.

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Jahrgang 1960, Redakteur in der Wirtschaft, verantwortlich für den Finanzmarkt.

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