21.12.2007 · Erstmals werden Vermögensverwalter und Wertpapierhändler mit 30 Millionen Euro zwecks Entschädigung der geprellten Phönix-Anleger zur Kasse gebeten. Ein Härtetest für die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen.
Die Auseinandersetzung, wer nach der spektakulären Pleite der Anlagegesellschaft Phoenix Kapitaldienst für den Schaden aufkommen soll, geht in ihre entscheidende Runde. In dieser Woche hat die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) Sonderbeitragsbescheide an ihre Mitglieder versandt, um sich für die Schadenersatzforderungen der geprellten Phoenix-Anleger zu rüsten.
Dabei sollen zunächst knapp 30 Millionen Euro zusammenkommen. Der zu ersetzende Gesamtschaden wird auf 180 Millionen Euro geschätzt. Bislang stehen dem EdW für den Entschädigungsfall nach eigenen Angaben nur 12 Millionen Euro zur Verfügung.
Schwarzer Peter
Zahlreiche unabhängige Vermögensverwalter, die die überwiegende Mehrheit der 750 Mitglieder stellen, sehen sich nun in ernsthafte Bedrängnis gebracht und wollen gegen die Sonderumlage vor Gericht ziehen. „Uns geht es nicht darum, dass die Anleger kein Geld erhalten“, heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter. „Es ist aber nicht einzusehen, dass eine überschaubare Anzahl von Instituten für einen derart gravierenden Gesamtschaden aufkommen soll, der letztlich durch ein hochkriminelles Verhalten, aufgrund einer Fehlleistung des Sonderprüfers und durch ein jahrelanges Aufsichtsversagen entstanden ist.“
Die Vermögensverwalter spielen damit auf den Umstand an, dass es spätestens im April 2002 erste Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei Phoenix gab. Doch selbst nach einem Sonderprüfungsgutachten ein Jahr später habe die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) nicht gehandelt. Das Schneeballsystem flog erst im März 2005 auf. Mit 30.000 betroffenen Anlegern, die zuvor rund 600 Millionen Euro eingezahlt hatten, stellt Phoenix einen der größten Kapitalbetrugsfälle in der Geschichte der Bundesrepublik dar.
Flucht vor dem Ernstfall
Regulierte Finanzdienstleister, die nicht dem Einlagensicherungssystem der Banken und Sparkassen angehören, sind zu einer EdW-Mitgliedschaft verpflichtet. Damit gehörte auch Phoenix automatisch der Einrichtung an, weshalb nun die verbliebenen Mitglieder für den Schaden aufkommen sollen. Unter ihnen sind neben vielen kleineren Vermögensverwaltern auch namhafte Gesellschaften wie die Jens-Ehrhardt-Gruppe oder Fiduka zu finden.
Andere größere Mitgliedsunternehmen verabschiedeten sich vor der Zustellung der Bescheide, damit sie nicht mehr zur Kasse gebeten werden können. Allein 2006 wurden 65 Austritte gezählt. Firmen, denen dieser Schritt nicht möglich war, sehen zunächst die Bafin in der Haftung, weil sie ihre Aufgaben nicht pflichtgemäß wahrgenommen hätte.
Härtetest
Die EdW hält dagegen den Sonderbeitrag, der dem 6,6fachen des üblichen Jahresbeitrags entspricht, für verhältnismäßig und zumutbar. Im kommenden Jahr wolle sie Teilentscheidungen über die Ansprüche von 6000 Phoenix-Anlegern treffen, heißt es in dem kurz vor Weihnachten verschickten Bescheid. Dabei sei mit einer durchschnittlichen Entschädigungsleistung von 5298 Euro zu rechnen.
Die geprellten Anleger haben einen Anspruch auf 90 Prozent des eingezahlten Geldes - bis zu einem Höchstsatz von 20.000 Euro pro Person. EdW-Mitglieder wie der Frankfurter Vermögensverwalter Lutz Gebser finden es im Nachgang unerhört, dass Phoenix mit diesem Umstand ausdrücklich geworben hatte.
Mit dem Streit über die Verteilung der finanziellen Lasten aus der Phoenix-Pleite gerät zudem das gesamte System der Einlagensicherung auf den Prüfstand. Der Vorschlag aus den Reihen der EdW-Mitgliedsunternehmen, eine einheitliche Entschädigungseinrichtung zu schaffen, lehnen die Banken und die Sparkassen ausdrücklich ab.
Der Verband der unabhängigen Vermögensverwalter versucht es nun mit einer Art „Atomisierung“, wie es deren Geschäftsführer Nero Knapp nennt. Man wäre bereit, eine eigene Entschädigungseinrichtung auf die Beine zu stellen, weil das Risiko für die angeschlossenen Mitglieder überschaubar sei. Als Finanzportfolioverwalter hätten sie - anders als Phoenix - nicht die Genehmigung, Kundengelder anzunehmen.