21.07.2006 · Die finanzielle Unterstützung behinderter Menschen stellt Fragen: Wie lange muß das Geld fließen? Wie hoch soll die Rente sein? Welche Inflationsrate muß man unterstellen, wie soll das Geld angelegt werden und wie steht es um die Steuern?
Von Volker LoomanDie finanzielle Unterstützung behinderter Menschen ist ein heikles Kapitel. Hier reihen sich fünf Probleme aneinander: Wie lange muß das Geld fließen? Wie hoch soll die Rente sein? Mit welcher Inflationsrate ist in Zukunft zu rechnen? Wie soll das Geld angelegt werden? Wie steht es um die Steuern?
Dies alles sorgt dafür, daß selbst bei "kleinen" Renten vielfach "große" Vermögen nötig sind, um das Ziel zu erreichen. Das wird in folgendem Beispiel deutlich. Ein Mann ist 50 Jahre alt und lebt in einem Heim für Schwerbehinderte. Die monatliche Pflege kostet 4.000 Euro. Jetzt stellen sich die Eltern des Mannes die Frage, wieviel Kapital sie ihrem Sohn "schenken" müssen, um die künftigen Heimkosten auf einmal zu bezahlen. Auslöser dieser Frage ist der Wunsch der beiden Senioren, ihr Haus finanziell zu bestellen. Die Eltern haben bisher die Kosten Monat für Monat getragen, doch jetzt wollen sie das Geld auf ihre Kinder übertragen, und der behinderte Sohn soll so viel Geld bekommen, daß der Aufenthalt in dem Heim mit Hilfe sicherer Anlagen gewährleistet ist.
Der größte Feind der Rente ist die Geldentwertung
Ausgangspunkt der Berechnung ist die Höhe der Rente. Das sind 4.000 Euro im Monat. Sie müssen mit hoher Wahrscheinlichkeit noch 35 Jahre bezahlt werden, weil der Sohn etwa 85 Jahre werden wird, falls die heutigen Prognosen zur Lebenserwartung stimmen. Der größte Feind der Rente ist die Geldentwertung. Bei einer jährlichen Inflation von 2 Prozent muß die Rente im Laufe der Zeit von 4.000 auf 7.843 Euro steigen, um ihre Kaufkraft zu behalten. Bei der Anlage sollte wegen der Notwendigkeit, daß die Renten regelmäßig und sicher fließen, mit Anleihen und niedrigen Zinsen gerechnet werden. Die Renditen festverzinslicher Wertpapiere liegen derzeit bei 3 bis 4 Prozent im Jahr. Davon bleiben nach Abzug der Steuern des Sohnes rund 2,6 Prozent übrig, so daß die Eltern tief in die Tasche greifen müssen. Sie sollten ihrem Sohn etwa 1,5 Millionen Euro zur Verfügung stellen, um die Heimkosten zu decken.
Verantwortlich für den hohen Betrag sind in erster Linie die Versorgungsdauer und die Inflation. Wenn die Rente 25 Jahre bezahlt werden müßte und das Kapital stabil bliebe, wären nur 800.000 Euro notwendig. So sind es aber anderthalb Millionen, zu denen die Erbschaft- und Schenkungsteuer von 300.000 Euro hinzukommen, so daß mit etwa 1,8 Millionen Euro zu rechnen ist. Die vermögenden Eltern haben mit dem Betrag kein Problem. Statt dessen fragen sie sich, wie die optimale Geldanlage angesichts der Tatsache aussieht, daß der Sohn nie in der Lage sein wird, sich um das Kapital zu kümmern.
Die erste Voraussetzung ist ein Vormund, der den Sohn nach dem Tod der Eltern betreuen wird, und die zweite Voraussetzung sind Geldanlagen ohne Haken und Ösen. Die einfachste Lösung ist ohne Zweifel der Kauf festverzinslicher Wertpapiere wie Bundesanleihen. Die Eltern teilen die 1,5 Millionen Euro, die dem Sohn letztlich zur Verfügung stehen, auf zehn Wertpapiere zu jeweils 150.000 Euro auf. Die erste Tranche wird ein Jahr angelegt, die letzte zehn. Sie bringen ungefähr 3 und 4 Prozent im Jahr.
Sobald eine Tranche fällig ist, wird das Kapital in neue Anleihen mit derselben Laufzeit gesteckt. Hintergrund dieser Strategie ist die Tatsache, daß selbst die sichersten Anlagen gewissen Kursschwankungen unterliegen. Davon sind im Augenblick zum Beispiel die Besitzer langlaufender Anleihen betroffen. Die Kurse sind aufgrund der gestiegenen Zinsen gesunken. Wer vor der Fälligkeit verkaufen will oder muß, ist vor Verlusten nicht sicher. Nur die Anleger, die eine Anleihe bis zum Ende der Laufzeit halten, haben kein Verlustrisiko und können Kapital und Zinsen fest einplanen. Anleihen mit gestaffelten Laufzeiten senken das Kursrisiko. Unter dem Strich kann zur Zeit mit Zinsen von 3,5 Prozent im Jahr gerechnet werden. Das sind 52.500 Euro. Von diesem Betrag sind die Steuern in Höhe von 14.500 Euro abzuziehen, so daß 38.000 Euro übrigbleiben. Sie reichen nicht aus, um die jährlichen Heimkosten von 48.000 Euro zu decken, so daß das Kapital im Laufe des ersten Jahres um 12.000 Euro angeknabbert werden muß. Das Spiel setzt sich von Jahr zu Jahr fort. Entscheidend für die Beurteilung der Geldanlage ist die Tatsache, daß die Rendite der Wertpapiere nach Steuern rund 2,6 Prozent beträgt. Alternativ ist der Abschluß einer privaten Rentenversicherung denkbar. Die anderthalb Millionen fließen in den Topf einer Versicherung, und die Gesellschaft überweist dem Anleger bis zum Tod eine Rente. Die Unternehmen werben in vielen Fällen immer noch mit Renditen von 4 bis 4,5 Prozent, doch auf diese Hoffnung sollten vor allem die Anleger, die dringend auf das Geld angewiesen sind, besser nicht bauen. Wenn die klassischen Pfandbriefe gerade mal 4 Prozent abwerfen, können die Versicherungen bestenfalls 3,5 Prozent bieten. Wird die Rente mit einer festen Dynamik von 2 Prozent im Jahr ausgestattet, bescheren die 1.500.000 Euro eine monatliche Startrente von 4613 Euro.
Beimischung von Aktien mit hoher Wahrscheinlichkeit lohnend
In steuerlicher Hinsicht werden 35 Prozent dieser Rente wie Zinsen behandelt. Damit hat der Anleger im ersten Jahr steuerliche Einnahmen von 19.375 Euro, und das führt, wenn keine weiteren Einkünfte vorhanden sind, zu Abgaben von 2.826 Euro. Damit sinkt die Rente von brutto 4.613 auf netto 4.378 Euro. Das sind im Vergleich zu den Direktanleihen fast 400 Euro mehr, so daß die Eltern weniger Geld anlegen müssen, wenn sie sich für die Rentenversicherung entscheiden. Die Police rentiert sich aus der Sicht des Sohnes mit 3,1 Prozent im Jahr. Das ist ein Barwertvorteil von 113.000 Euro, so daß der Startbetrag der Eltern um diesen Betrag gesenkt werden könnte.
So einfach die Lösung ist, so heikel ist der Vorschlag aber in der Praxis. Die Rentenversicherung ist ohne Zweifel eine sichere Geldquelle, die bis zum Lebensende des Sohnes sprudelt. Vorteilhaft ist auch die geringe Besteuerung. Gegen die Rentenversicherung spricht aber die Tatsache, daß das Kapital nach Ablauf der Garantiezeit verloren ist. Das könnte den Eltern im vorliegenden Fall zwar gleichgültig sein, weil der Sohn keine Familie zu ernähren hat, doch die Vorstellung, daß das Geld weg ist, wenn der Bezieher in naher Zukunft stirbt, stört die meisten Anleger dermaßen, daß sie um private Rentenversicherungen letzten Endes einen Bogen machen.
Das ist aber nicht sinnvoll. Statt dessen kommt es auf die richtige Mischung an. Im vorliegenden Fall geht es erstens um Kapital, das 35 Jahre angelegt werden soll, und zweitens um die Einschätzung, daß die Inflation jährlich 2 Prozent betragen wird. Vor diesem Hintergrund wäre es wünschenswert, daß die Rendite nach Steuern von Anfang an höher ist. Das ist aufgrund der langen Anlagedauer mit Aktien denkbar. Trotzdem gibt es dafür aber keine Garantie.
Erstaunlich ist jedoch der Umstand, daß die gleichmäßige Verteilung der 1,5 Millionen Euro auf drei Töpfe - Anleihen, Rentenversicherung und Aktien - für einen ordentlichen Renditeschub sorgt. Wenn sich die Aktien mit 6 Prozent im Jahr verzinsen, klettert die Rendite des gesamten Depots auf 4,1 Prozent je Jahr. Dafür ist in erster Linie die unterschiedliche Besteuerung der Kapitalanlagen verantwortlich. Die Anleihen werden voll besteuert, bei der Rentenversicherung ist es nur der Ertragsanteil, und die Aktien bleiben zum Großteil steuerfrei. Die Unterschiede sind enorm. Im Vergleich zu den Anleihen liegt der Vorteil bei 324.000 Euro, und im Vergleich zur Rentenversicherung sind es 214.000 Euro. Das ist so viel Geld, daß sich die Beimischung der Aktien mit hoher Wahrscheinlichkeit lohnen dürfte.