Die Zinsen steigen wieder. Das ist Anlaß genug, die Träume der Anleger zu beflügeln. Zu ihnen gehören vor allem die Privatleute, die ihr Geld in Versicherungen angelegt haben. Sie mußten in der Vergangenheit viele Dämpfer einstecken.
Fast im Jahrestakt waren die Gewinnbeteiligungen gesunken. Mit den Hiobsbotschaften war jedes Mal die Ankündigung verbunden, daß die Ablaufleistung der Verträge nicht zu halten sei. Das hat vielfältige Auswirkungen: Bei den Anlegern, die Darlehen mit Kapitalversicherungen unterlegt haben, bleiben am Schluß noch Restschulden übrig. Hier keimt jetzt die Hoffnung auf, daß die Löcher am Ende der Laufzeit nicht so hoch sein werden wie befürchtet. Trotzdem besteht kein Anlaß zum Jubel. Wer in der Vergangenheit einen Festkredit aufgenommen hat und die Tilgung in eine Kapitalversicherung steckt, fragt sich jetzt, ob das Zinsdifferenzgeschäft aufgehen wird. Soll die Geschichte ausgesessen werden? Oder ist es doch besser, die Verträge aufzulösen? Die Gedanken und Überlegungen werden in folgendem Beispiel deutlich.
Verträge durchhalten oder eine andere Lösung suchen?
Der Besitzer eines Eigenheims hat vor acht Jahren eine Hypothek von 100.000 Euro aufgenommen. Dafür bezahlt er einen Nominalzins von 4,8 Prozent pro Jahr. Die Zinsraten von 400 Euro waren am Monatsende fällig. Der Vertrag wird noch zwei Jahre laufen. Nach dem Ende der Zinsbindung rechnet der Anleger mit einem Anschlußzins von 5 Prozent. Dadurch wird die monatliche Rate auf 417 Euro klettern. Sie wird ein weiteres Jahrzehnt andauern, weil die Gesamtlaufzeit auf zwanzig Jahre angelegt worden ist.
Parallel dazu hat der Anleger vor acht Jahren eine Versicherung abgeschlossen. Die Gesellschaft kalkulierte mit einer Rendite von 5,6 Prozent, so daß die monatliche Prämie 230 Euro beträgt. Von dieser Kalkulation ist jedoch nicht viel übriggeblieben. Der heutige Rückkaufswert beträgt 20.000 Euro. Das ist weniger als die Summe der eingezahlten Prämien. Wenn die Prämie in Zukunft - in zwölf Jahren - weiterhin bezahlt wird, soll die Ablaufleistung noch 75.000 Euro betragen. Das entspricht einer Verfallsrendite von 4,1 Prozent pro Jahr, und das ist kein schlechtes Ergebnis. Erstens entspricht diese Verzinsung dem Kapitalmarkt, und zweitens bleiben die Zinsen steuerfrei, weil der Vertrag nach altem Recht abgeschlossen worden ist. Trotzdem wird die Rückzahlung nicht ausreichen, um die Schuld zu tilgen. Das drohende Loch von 25.000 Euro wirft die Frage auf, ob die Verträge durchgehalten werden sollen oder ob es vorteilhafter ist, auf andere Lösungen umzusteigen.
Das Aussitzen der bestehenden Finanzierung führt in Zukunft zu zwei Zahlungsreihen. Der Kredit fordert bis zum Ende der Zinsbindung noch 24 Raten à 400 Euro. Dann werden 120 Zahlungen von 417 Euro folgen, weil damit gerechnet wird, daß der jährliche Sollzins auf 5 Prozent steigt. Parallel zur Hypothek wird die Kapitalversicherung fortgeführt. Die Prämie von 230 Euro pro Monat bleibt gleich. Das Guthaben von 20.000 Euro und die 144 offenen Prämien à 230 Euro werden am Ende der Laufzeit aber zu einem Guthaben von "nur" 75.000 Euro führen, so daß ein Loch von 25.000 Euro entsteht. Es muß durch Zahlungen aus dem Privatvermögen gestopft werden. Saldiert man die offenen Zahlungen, so sind in Zukunft noch 24 Raten à 630 Euro, 119 Raten à 647 Euro und eine Zahlung von 25.647 Euro fällig. Das sind in der Summe knapp 118.000 Euro. Wenn die Zahlungen mit jeweils 6 Prozent pro Jahr abgezinst werden, ist das ein Barwert von 78.900 Euro.
Alternativ besteht die Möglichkeit, die Kombination auf einen Schlag zu beenden und auf einen Tilgungskredit umzusteigen. Das ist mit der bitteren Erkenntnis verbunden, daß der Rückkaufswert (20.000 Euro) unter der Summe der eingezahlten Prämien (22.080 Euro) liegt, doch die Frage ist, ob der Umstieg auf ein Darlehen mit regelmäßiger Tilgung vorteilhafter ist.
Der Umstieg führt zu einer einfachen Zahlungsreihe. Sie beginnt - über den geringen Rückkaufswert hinaus - mit einer Vorfälligkeitsentschädigung von 3000 Euro. Sie ist der Preis, daß die Gesellschaft den Zinssatz von 4,8 Prozent, den sie mit dem Anleger vereinbart hat, bei einer Wiederanlage auf dem Kapitalmarkt auf 3,5 Prozent zurückschrauben muß. Dadurch entsteht ein Schaden von 3000 Euro, den die Versicherung zu Recht dem Kunden bar in Rechnung stellt. Steigt der Anleger auf ein Darlehen mit direkter Rückzahlung um, sind die 80000 Euro - die Differenz zwischen Kredit und Rückkaufswert - mit 5 Prozent pro Jahr zu verzinsen. Das führt zu 144 Raten a 740 Euro, so daß diese Zahlungsreihe aus einer Anfangszahlung von 3000 Euro und 144 Folgezahlungen a 740 Euro besteht. Die Summe der Zahlungen beträgt 110000 Euro. Der Barwert liegt, wenn die Raten mit 6 Prozent abgezinst werden, bei 79500 Euro, so daßdie Umschuldung im Vergleich zur ersten Lösung um 600 Euro teurer ist.
Umstieg auf Darlehen mit fester Tilgung ist der sicherere Weg
Die zweite Alternative ist der Versuch, die bestehende Finanzierung stehenzulassen und das Kreditloch von 25.000 Euro, das am Ende der Laufzeit droht, durch einen zusätzlichen Sparvertrag zu stopfen. Falls der Anleger auf sichere Geldanlagen setzt, empfiehlt sich - so merkwürdig sich das anhören mag - eine weitere Versicherung, weil sie drei Vorteile hat. Erstens werden die Prämien in festverzinslichen Wertpapieren angelegt. Zweitens liegen die Prämien bei einem Jahreszins von 4 Prozent bei 137 Euro pro Monat. Drittens wird dieser Zinssatz, wenn die Police mindestens zwölf Jahre läuft und nach dem sechzigsten Geburtstag ausbezahlt wird, nur zur Hälfte besteuert, so daß im vorliegenden Fall lediglich eine Abgabe von 858 Euro an das Finanzamt anfallen wird.
Die Zahlungsreihe dieser Lösung besteht, wenn die Prämien und Raten wieder saldiert werden, aus 24 Zahlungen a 767 Euro, 119 Zahlungen a 784 Euro und einer Schlußzahlung von 1642 Euro. Das sind unter dem Strich insgesamt 113000 Euro beziehungsweise 81100 Euro, wenn die Raten mit jeweils 6 Prozent abgezinst werden. Das sind im Vergleich zu den anderen Lösungen finanzielle Mehrbelastungen von 600 beziehungsweise 1600 Euro.
Die Zahlen sprechen für die erste Lösung: Der Anleger sollte die Verträge ohne Änderung fortführen. In finanzieller Hinsicht bringen die Umstiege keine Vorteile, weil die Differenzen zu klein sind. Anders sieht die Sache unter dem Aspekt der Sicherheit aus. Wenn die Frage, wie hoch der Anschlußzins in zwei Jahren sein wird, offengelassen wird, ist der Umstieg auf das Darlehen mit Rückzahlung die sicherste Lösung. Hier weiß der Anleger mit hoher Wahrscheinlichkeit, wo er in zwölf Jahren stehen wird, weil die Tilgung der Schulden ein umgedrehter Sparvertrag ist.
Die Endwerte bleiben bei den Policen die wunden Punkte. Sie können 75.000 beziehungsweise 100.000 Euro betragen, doch die Ergebnisse können sowohl nach unten als auch nach oben abweichen. Im Augenblick hoffen die Anleger natürlich, daß die Ablaufleistungen steigen werden. In welchem Maße die Versicherungen ihre Kunden an den steigenden Zinsen aus den Kapitalanlagen beteiligen werden, ist aber offen. Hier gab es in der Vergangenheit viel Verdruß, und daran wird sich in Zukunft wohl nicht viel ändern. Vor diesem Hintergrund ist der Umstieg auf das Darlehen mit Tilgung die beste Lösung.