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Anleihen Sammelklage gegen Argentinien zugelassen

08.01.2004 ·  Ein amerikanisches Bundesgericht hat eine Sammelklage von Gläubigern argentinischer Staatsanleihen zugelassen. Das erhöht den Druck auf Argentinien, sich mit den Gläubigern auf vernünftigem Niveau zu einigen.

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Erstmals hat ein amerikanisches Bundesgericht eine Sammelklage von Gläubigern argentinischer Staatsanleihen zugelassen. Durch das von den Kanzleien Rotter Rechtsanwälte und Shalov Stone & Bonner LLP angestrebte Verfahren eröffnet sich für Gläubiger argentinischer Staatsanleihen nun zum ersten Mal der Weg, den argentinischen Staat gemeinsam zu verklagen. Am 30.12.2003 wurde die im Juli 2002 eingereichte Klage vom Bezirksgericht in New York als Sammelklage anerkannt.

Das Gericht hat diesen Status der am 30.01.2017 fälligen 11 3/8 Prozent Anleihe mit der Wertpapierkennummer 189.518 sowie der am 07.04.2009 fälligen 11,75 Prozent Anleihe mit der Werpapierkennummer 299.266 zugestanden, soweit diese Anleihen vor dem Tag der Klageeinreichung am 22.07.2002 erworben wurden. Als weitere Bedingung müssen die Anleihen bis zu einem endgültigen Urteil ununterbrochen gehalten werden, um von der Entscheidung profitieren zu können.Das Gesamtvolumen dieser Anleihen beläuft sich auf 3,5 Milliarden Dollar.

Argentinien bereits zur Zahlung mehrerer hundert Millionen Dollar verurteilt

Im Rahmen parallel laufender Einzelklagen hat der zuständige New Yorker Richter die Republik Argentinien bereits zur Zahlung mehrerer hundert Millionen Dollar verurteilt und Argentinien bis zum 31.01.2004 einen letzten Aufschub vor der Vollstreckung gewährt.

Die Zulassung der Klage hat weitreichende Konsequenzen. Rechtsanwalt Bernd Jochem von der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte erläutert hierzu: „Die Zulassung der Klage erhöht den Verhandlungsdruck auf Argentinien, den Anleihegläubigern in naher Zukunft ein vernünftiges Angebot zu machen, enorm.“

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