05.07.2004 · Bisher erhalten Anleger nicht einmal bei Haftstrafen für die Vorstände eine Entschädigung für gemachte Verluste. Jetzt erwarten Anlegerschützer in Kürze ein Grundsatzurteil.
Die Aktionäre von Schwindelfirmen bleiben selbst dann auf ihrem Schaden sitzen, wenn deren Vorstände wegen Straftaten verurteilt werden. Zu diesem Schluß kommt der Münchner Rechtsanwalt Klaus Rotter nach etlichen Straf- und Zivilprozessen, die nach dem Zusammenbruch des Börsensegments "Neuer Markt" vor Gericht ausgefochten wurden.
"Die EM.TV-Gründer Thomas und Florian Haffa sind zwar nach der Veröffentlichung falscher Halbjahreszahlen wegen mehrerer Straftatbestände verurteilt worden", sagt Rotter - etwa wegen Bilanzfälschung und Kursmanipulation. "Aber zivilrechtlich bleiben sie auf den Früchten ihres Tuns sitzen und haben weiterhin eine Luxusvilla und einen Privatjet." Zudem sei die Geldstrafe so niedrig bemessen, daß die Firmengründer wohl in manchen Monaten mehr Steuern gezahlt hätten, als sie jetzt - sofern das Urteil rechtskräftig wird - an die Justizkasse berappen müßten.
Manager haften nicht persönlich
Am nächsten Montag könnte allerdings der Bundesgerichtshof eine Kehrtwende einleiten. Erstmals werden sich dann nämlich die Bundesrichter mit den Ansprüchen geprellter Anleger nach falschen Angaben gegenüber der Öffentlichkeit beschäftigen. Bislang haben die Gerichte es fast in sämtlichen Fällen abgelehnt, den Aktionären von Börsensündern wie EM.TV, Comroad oder Infomatec Schadensersatz zuzusprechen. So wurde etwa Comroad-Gründer Bodo Schnabel wegen Betrugs und Insiderhandels zu sieben Jahren Haft verurteilt, weil er praktisch sämtliche Umsätze mit einem angeblichen Kunden in Fernost frei erfunden hatte. Doch die beschlagnahmten 20 Millionen Euro wanderten allein in die bayerische Landeskasse.
Der Bundestag hat zwar wegen dieser Gesetzeslücken mittlerweile für unwahre oder unterlassene Pflichtmitteilungen (Ad-hoc-Meldungen) einen solchen Anspruch ins Wertpapierhandelsgesetz aufgenommen. Dieser beschränkt sich aber auf diesen speziellen Bereich. Außerdem nehmen die beiden neuen Paragraphen Manager nicht persönlich in Haftung.
Grundsatzurteil erhofft
Nun verhandelt der Bundesgerichtshof über eine Musterklage, die die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte gegen die früheren Infomatec-Vorstände Alexander Häfele und Gerhard Harlos angestrengt hat. Beide sind mittlerweile in erster Instanz wegen Insiderhandels und Kursbetrugs zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Sie hatten 1999 behauptet, von Mobilcom einen Großauftrag für "Surfstations" im Wert von 55 Millionen DM bekommen zu haben; in Wirklichkeit ging es um einen Testkauf über ein wesentlich geringeres Volumen.
Geklagt hat ein Metzgermeister aus Dortmund, der sich die Prozeßkosten mit einer Reihe weiterer Kläger teilt. Deren Verfahren hat Rotter auf Eis gelegt, bis die Rechtslage geklärt ist, um Gebühren zu sparen. In seinem Fall hatte das Landgericht Augsburg sogar ausnahmsweise den Forderungen stattgegeben. Das Oberlandesgericht München hob dieses Urteil jedoch im Oktober 2002 auf. Das letzte Wort darüber dürfte der Bundesgerichtshof in der Revision am Montag haben. Anlegerschützer erhoffen sich davon ein Grundsatzurteil über die Rechte geprellter Investoren (Az.: II ZR 402/02).
Weit hinter den Erwartungen
Daß bisher fast alle unteren Gerichte solche Klagen abgewiesen haben, beruht auf einer engen Auslegung aller möglichen Anspruchsgrundlagen. So gibt es zwar eine Vorschrift gegen "vorsätzliche sittenwidrige Schädigung" im Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraph 826 BGB). Doch verlangen die Zivilrichter meist konkrete Nachweise, daß der Kläger seine Aktien gerade aufgrund einer falschen Information gekauft hat (Kausalität). Zudem muß ein Schaden dadurch entstanden sein, daß der Börsenkurs eben wegen der unzutreffenden Angaben künstlich überhöht war.
In Betracht kommt ferner die allgemeine Deliktsklausel (Paragraph 823 Absatz 2 BGB). Aber dazu muß zugleich ein Straftatbestand wie Kursmanipulation, Bilanzfälschung, Kapitalanlagebetrug oder Insiderhandel erfüllt sein. Die Rechtsprechung geht jedoch entweder davon aus, daß diese Strafvorschriften nicht zum Schutz einzelner Anleger dienen. Oder die Geschädigten können deren einzelne Voraussetzungen, etwa den Vorsatz des Täters, nicht belegen - obwohl die Anwälte der Kläger oft Einblick in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft bekommen.
"Die meisten Leute schreiben deshalb ihre Verluste einfach ab", bedauert Anlegeranwalt Rotter. Einen ersten Fortschritt sieht er in dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, das das Bundesjustizministerium plant, um eine Vorform von Sammelklagen zuzulassen. Damit sollen die Gerichte entlastet werden; so muß derzeit ein einziger Richter in Frankfurt rund 13.000 einzelne Verfahren gegen die Deutsche Telekom bearbeiten. Das Gesetz bleibe aber weit hinter den Erwartungen zurück, meint Rotter. Denn es senke nicht das Kostenrisiko und biete deshalb keinen Anreiz zu Prozessen bei "Streuverlusten" mit jeweils kleinen Schadenssummen. Außerdem arbeitet das Bundesfinanzministerium an einem "Zweiten Anlegerschutzverbesserungsgesetz". Dieses soll die Haftung für falsche Informationen des Kapitalmarkts ausweiten.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| DAX | 6.339,94 | +0,38% |
| FAZ-INDEX | 1.377,69 | −0,11% |
| TecDAX | 752,47 | +0,08% |
| MDAX | 10.196,40 | −0,34% |
| SDAX | 4.817,28 | +0,29% |
| REX | 434,70 | −0,15% |
| Eurostoxx 50 | 2.161,87 | +0,25% |
| F.A.Z. EURO | 69,61 | +0,13% |
| Dow Jones | 12.454,80 | −0,60% |
| Nasdaq 100 | 2.527,05 | −0,17% |
| S&P500 | 1.317,82 | −0,22% |
| Nikkei225 | 8.580,39 | +0,20% |
| EUR/USD | 1,2515 | −0,14% |
| Rohöl Brent Crude | 106,90 $ | +0,14% |
| Gold | 1.569,50 $ | +0,06% |
| Bund Future | 144,35 € | +0,25% |