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Anleger Die Abgeltungssteuer rückt näher

22.07.2005 ·  Die CDU-Pläne zur Einführung einer Steuer auf Kapitaleinkünfte verunsichern die Anleger. Während sich die Union noch nicht festgelegt hat, sind die Pläne der FDP schon sehr konkret. Sie will Kursgewinne besteuern und den Sparerfreibetrag streichen.

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Union und FDP wollen eine Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte einführen. So steht es in den Programmen der beiden Parteien für die nach der Rede von Bundespräsident Horst Köhler nun sehr wahrscheinliche Bundestagswahl im September. Für Anleger bedeutet dies Unsicherheit.

Denn niemand in der CDU will heute sagen, was die Union unter „Kapitaleinkünfte“ fassen und wie sie die Bemessungsgrundlage ziehen wird. Dies dürfte auch davon abhängen, ob und wann es eine Unternehmenssteuerreform geben wird. Die FDP dagegen hat ihre genauen Vorstellungen bereits in einem Gesetzentwurf zusammengefaßt. Für die Anleger zeichnen sich darin große Veränderungen ab. Die FDP will zum Beispiel Kursgewinne der Einkommensteuer unterwerfen, wenn diese nicht binnen vier Jahren wiederangelegt werden. Ob sich aber die FDP als kleinerer Koalitionspartner in allen Punkten würde durchsetzen können, ist zweifelhaft.

Die Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte ist eine von Fachleuten lange geforderte Steuervereinfachung. Unstrittig zwischen den beiden möglichen künftigen Regierungsparteien dürfte sein, daß Zinseinnahmen darunter fallen sollen. Die Zinsen würden dann künftig vollständig und pauschal an der Quelle besteuert. Das heißt: Der Anleger erhält nicht die vollen Zinsen auf seinem Konto gut geschrieben, sondern die Depotbank führt einen bestimmten prozentualen Abschlag an das Finanzamt ab. Damit ist - im Gegensatz zu bisher - die Sache mit einem Schlag erledigt. Es gibt keine Nachverrechnung mit dem persönlichen Grenzsteuersatz mehr; die Steuerschuld aller Anleger ist mit dem pauschalen Satz von vielleicht 25 Prozent „abgegolten“. Hinzu kommt, daß der Zinsabschlag von den Banken ans Finanzamt anonym abgeführt wird. Der Staat bekommt „sein“ Geld, das Bankgeheimnis aber könnte wiedereingeführt werden. Die Union zumindest weckt Hoffnungen darauf, die am 1. April eingeführte Konteneinsicht der Finanzämter wieder abzuschaffen. Dies könnte den Abfluß von Anlagegeld aus Deutschland stoppen.

Werden Kursgewinne grundsätzlich steuerpflichtig?

Unklar ist indes, ob die Steuern auch auf Dividenden künftig pauschal abgegolten werden. Geht es nach der FDP, sollen die Unternehmensgewinne ausschließlich auf der Gesellschaftsebene durch die Körperschaftsteuer zuzüglich eines Zuschlagsrechts der Gemeinden besteuert werden. „Auf eine Ausschüttung müßte der Anleger dann keine Steuer mehr zahlen“, sagte der FDP-Finanzpolitiker Hermann Otto Solms der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Ob sich die Union auf eine „Null-Dividenden-Steuer“ einlassen wird, ist allerdings unwahrscheinlich. Bislang müssen die Anleger die Hälfte der Dividenden mit ihrem persönlichen Einkommensgrenzsteuersatz versteuern. 1.370 Euro (Verheiratete: 2.740 Euro) dürfen aber an Zinsen und halben Dividenden im Rahmen des Sparerfreibetrages steuerfrei kassiert werden. Den Sparerfreibetrag will die FDP streichen.

Spannend ist, wie mit realisierten Kursgewinnen künftig verfahren wird. Kursgewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind bislang nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei. Die FDP dagegen will sie grundsätzlich steuerpflichtig machen - zum persönlichen Einkommensssteuersatz. „Die Banken erstellen wie bisher schon für Aktienverkäufe innerhalb der Spekulationsfrist eine Erträgnisaufstellung für den Aktionär“, erklärt Solms. „Der Anleger hat dann vier Jahre Zeit, seinen Jahresveräußerungsgewinn wieder unternehmerisch zu investieren. Tut er das, bleibt der Jahresveräußerungsgewinn steuerfrei. Tut er es nicht, muß er den Jahresveräußerungsgewinn versteuern“, sagt der FDP-Politiker. Unternehmerisch investieren bedeutet aus Sicht der FDP eine Wiederanlage zum Beispiel in Aktien, aber auch sonstige Investitionen im unternehmerischen Bereich.

Ruhig Blut bewahren

Falls die FDP sich durchsetzt, bedeutete dies eine große Veränderung. Die großen Kapitalanleger stellen sich besser, da der Steuersatz der Abgeltungssteuer deutlich attraktiver ist als der Spitzensteuersatz von derzeit 42 Prozent. Kleinere Kapitaleinkommen profitieren nicht mehr von Sparerfreibetrag. Die Aktie als Anlageform würde durch eine Nullsteuer auf Dividenden einerseits attraktiver. Andererseits wären Kursgewinne, das Salz in der Suppe jedes Aktionärs, nicht länger steuerfrei.

Vor allem schon langfristig investierte Aktionäre sollten auf der Hut sein. Sie sitzen oft auf großen Kursgewinnen. Falls Veräußerungsgewinne künftig der Abgeltungssteuer oder gar - wie es die FDP vorschlägt - der Einkommensteuer unterlegen, wäre es sinnvoll, zuvor die Aktien zu verkaufen und so die Gewinne noch steuerfrei zu realisieren. Wenn der Anleger von seinen Aktien überzeugt ist, kann er sie ja später wiederkaufen. Ob aber die Abgeltungssteuer kommt und ob Veräußerungsgewinne künftig wirklich der Einkommensteuer unterliegen, entscheidet sich erst nach der Wahl. Bis dahin sollten Anleger ruhig Blut bewahren.

Quelle: ham., F.A.Z., 23.07.2005, Nr. 169 / Seite 21
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