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Anlageskandal Erster öffentlicher Schlagabtausch im Fall Phoenix

04.10.2005 ·  Rund 2500 Geschädigte der insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH werden am Mittwoch bei der Gläubigerversammlung in Frankfurt erwartet. Insgesamt haben rund 30 000 Geschädigte Forderungen in Höhe von 800 Millionen Euro angemeldet. Konflikte dürfte es um die Besetzung des Gläubigerausschusses geben.

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Am Mittwoch findet in Frankfurt die Gläubigerversammlung in einem besonders spektakulären Fall von Anlagebetrug statt. Rund 2500 Geschädigte der insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH, die Forderungen von 600 Millionen Euro repräsentieren, werden von 10.30 Uhr an im Congress Centrum an der Frankfurter Messe erwartet. Insgesamt haben rund 30 000 Geschädigte Forderungen in Höhe von 800 Millionen Euro beim Insolvenzverwalter Frank Schmitt von der Kanzlei Schultze & Braun in Frankfurt angemeldet. Die Veranstaltung wird mindestens drei Stunden dauern, kann sich aber wegen der emotional aufgeheizten Stimmung unter den Geschädigten deutlich länger hinziehen. Konflikte dürfte es um die Besetzung des Gläubigerausschusses geben, nachdem verschiedene Anwälte schon die Zusammensetzung des vorläufigen Ausschusses als unausgewogen kritisierten.

Besonders strittig ist jedoch die Höhe des Schadens. Insolvenzverwalter Schmitt will auch jene Ausschüttungen an die Phoenix-Kunden zurückfordern, die er als Scheingewinne einstuft und als eine Schenkung von Phoenix an die Kunden betrachtet. Dabei geht es um einen Betrag von 110 Millionen Euro. Die konkreten Folgen: Hat ein Anleger beispielsweise 10 000 Euro bei Phoenix angelegt, so könnte er im Laufe der Zeit 11 000 Euro ausbezahlt bekommen haben, also seine Einzahlung plus 1000 Euro Gewinn und weitere 1000 Euro Guthaben auf dem Depot stehen haben.

Der Fiskus fordert Steuern auf die 2000 Euro. Auch der Insolvenzverwalter läßt die 1000 Euro auf dem Depot in die Insolvenzmasse fließen und fordert zudem die 1000 Euro, die als Gewinn ausgeschüttet wurden, zurück. Die Anwälte dagegen haben beim Insolvenzverwalter in der Regel den Stand des letzten Kontoauszugs angemeldet, also auch die Scheingewinne. Schmitt räumte bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein, daß der Komplex einer gerichtlichen Klärung bedürfe.

Abstraktes Schuldanerkenntnis

Dieses Vorgehen kritisierte Andreas Tilp von Tilp Rechtsanwälte am Vortag der Gläubigerversammlung. Er sieht die Gewinne, die den Phoenix-Anlegern als Gewinn auf ihrem Depotauszug ausgewiesen worden sind, als abstraktes Schuldanerkenntnis an. Schließlich müsse der Anleger auch auf die Scheingewinne Steuern entrichten. „Es geht hier um die Einheit der Rechtsordnung“, sagte Klaus Nieding von der Nieding und Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, der zusammen mit Tilp die „Arge Phoenix“ gebildet hat. Eigenen Angaben zufolge vertritt diese Arbeitsgemeinschaft Mandate von knapp 3000 Anlegern mit einem Schadensvolumen von 55 Millionen Euro. Die größte Gläubigergruppe stammt laut Schultze & Braun aus Skandinavien und wird am heutigen Mittwoch anwaltlich auf der Gläubigerversammlung vertreten sein.

Im Fall Phoenix zeichnet sich eine Welle von Klagen ab, von der auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) betroffen sein könnte. „Wir konzipieren gerade eine Klage gegen die Bafin“, sagte Anwalt Werner Meier von der Kanzlei Marzillier & Dr. Meier in München dieser Zeitung. Zwar stünde die Meinung in der deutschen Rechtsprechung dagegen, daß die Aufsichtsbehörde überhaupt auf Schadensersatz verklagt werden kann.

Weitere Prozesse

Aber in der europäischen Rechtsprechung werde diese Frage immerhin kontrovers diskutiert. „Ich werde diesen Prozeß auf jeden Fall in ein paar Pilotverfahren durchführen und entweder vor dem Landgericht Berlin oder Frankfurt Klage einreichen“, sagte Meier, der angibt, in der Gläubigerversammlung rund 400 Mandanten mit Forderungen von insgesamt 5 Millionen Euro zu vertreten.

Auch gegen das Wertpapierhandelsunternehmen Man Financial in London, über das Phoenix viele Geschäfte abgewickelt hat, haben Anlegeranwälte Klagen angekündigt. „Wer sich jahrelang mit Phoenix verbunden hat, ist mitschuldig“, sagte Meier. Weitere Prozesse drohen dem langjährigen Phoenix-Wirtschaftsprüfer und der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW).

Quelle: hlr., F.A.Z., 05.10.2005, Nr. 231 / Seite 23
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