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Anlage Riester-Rente auch für Reiche attraktiv

18.12.2006 ·  Die Riester-Rente wird unter den Besserverdienenden zunehmend als attraktive Möglichkeit der Steuerersparnis wahrgenommen. Die lange Zeit als Fehlkonstruktion geltende Anlage ist zwar noch nicht fehlerfrei, hat sich allerdings inzwischen etabliert.

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Die Riester-Rente wird unter den Besserverdienenden zunehmend als attraktive Möglichkeit der Steuerersparnis wahrgenommen. „Im übertragenen Sinne ist diese Form der privaten Altersvorsorge eine Kapitalanlage mit 100 Prozent Verlustzuweisung“, sagt Carlos Reiss, Geschäftsführer des Frankfurter Versicherungsmaklers Hoesch & Partner. Reiss spielt damit auf die Möglichkeit an, daß derzeit bis zu 1575 Euro als jährlicher Beitrag in die Riester-Rente als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden können.

Dieser Effekt wurde bislang in der öffentlichen Wahrnehmung von dem Zulagensystem überdeckt. Danach gibt der Staat in einen förderfähigen Sparvertrag von Versicherungen, Fondsgesellschaften oder Banken derzeit noch einmal eine Grundzulage von 114 Euro und 138 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. Einzige Voraussetzung: Der Beitrag muß 3 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens betragen. „Die Riester-Rente ist aber mehr als eine Zulage“, betont Reiss. Für den Zulagen- beziehungsweise Steuervorteil muß zwar später der monatliche Auszahlungsbetrag versteuert werden. Bei dieser nachgelagerten Besteuerung sollte aber die Belastung bei der Auszahlung angesichts eines geringeren Einkommens im Alter und damit eines wahrscheinlich niedrigeren Steuersatzes geringer als während des Erwerbslebens ausfallen.

Zunehmende Akzeptanz dieser Ansparform

Daß sich der Fokus allmählich auch den Details der Riester-Rente zuwendet, macht die zunehmende Akzeptanz dieser Ansparform für die private Altersvorsorge deutlich. Für die Lebensversicherer ist sie in diesem Jahr zu einem bedeutenden Pfeiler des Geschäftsmodells geworden. Bei ihnen liegen inzwischen rund sechs Millionen Verträge. Angesichts der jüngsten Dynamik im Absatz (siehe Grafik) spricht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft schon von einem „Siegeszug der Riester-Rente“.

Auch in den Fondsgesellschaften wecken die steigenden Absatzzahlen Begehrlichkeiten. Nachdem bislang lediglich Union Investment das Geschäft mit der Riester-Rente ernsthaft betrieb, versucht der Marktführer DWS im kommenden Jahr einen Neustart.

Galt lange Zeit als Fehlkonstruktion

In diesem Herbst sollte die Zahl laufenden Verträge die Schwelle von sieben Millionen überwunden haben. Schließlich ist in den letzten Wochen des Jahres noch einmal mit neuem Schwung im Neugeschäft zu rechnen, weil selbst bei einem Abschluß am letzten Tag des Jahres die staatliche Förderung für das gesamte Jahr fällig wird. Dabei galt die Riester-Rente nach ihrer Einführung vor fünf Jahren lange Zeit als Fehlkonstruktion. Seitdem Anfang 2005 einzelne Verbesserungen im Regelwerk vorgenommen wurden, stieg die Akzeptanz jedoch zusehends. Für die Vorsorgesparer wurde unter anderem das Antragsverfahren für die staatlichen Zulagen vereinfacht. Für die Verkäufer besteht seither ein höherer Anreiz zum Verkauf, weil ihre Provision nicht mehr auf zehn Jahre, sondern nur noch auf fünf Jahre verteilt wird.

Aus einer internen Untersuchung des größten deutschen Lebensversicherers Allianz Leben geht hervor, daß inzwischen 64 Prozent der Vertreter im Lande ihren Kunden regelmäßig die Riester-Rente anbieten. Dabei ist der Verkauf dieser Verträge mit einem gewissen Beratungsaufwand verbunden. 73 Prozent der Allianz-Vertreter haben die Erfahrung gemacht, daß die Kunden über die Vorteile wenig oder gar nicht informiert sind.

Rund 200 Millionen Euro drohen zu verfallen

Allerdings wirken immer noch Kinderkrankheiten nach. So macht der Bundesverband der Verbraucherzentralen darauf aufmerksam, daß Ende dieses Jahres schätzungsweise 200 Millionen Euro an staatlichen Zulagen zu verfallen drohen. Für jeden dritten der rund vier Millionen Riester-Verträge aus dem Jahr 2004 fehle noch der Zulagenantrag, heißt es in einer Mitteilung. Dieser muß innerhalb von zwei Jahren gestellt werden, sonst erlischt der Anspruch. „Mit der Eintragung der Sonderausgaben in der Steuererklärung ist es nicht getan.“

Bis einschließlich 2004 mußte die Förderung jedes Jahr neu beantragt werden. Zur Vereinfachung führte die Bundesregierung ab 2005 dann den Dauerzulagenantrag ein, der dem Altersvorsorgesparer im Normalfall bei Vertragsabschluß von seinem Berater zur Unterschrift vorgelegt wird. „Damit ist das Problem bei guter Beratung weitestgehend aus der Welt geschafft“, heißt es beim Finanzvertrieb AWD.

Quelle: sfu. / F.A.Z., 19.12.2006, Nr. 295 / Seite 23
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