Die sogenannte Rürup-Rente, die vom kommenden Jahr an der privaten Altersvorsorge einen neuen Schub geben soll, droht noch erfolgloser zu werden als das Vorgänger-Modell der Riester-Rente. Experten bemängeln die starren Regelungen ebenso wie die steuerliche Behandlung des Produkts und erwarten, daß sie kein Verkaufsschlager wird.
Die mit dem Alterseinkünftegesetz beschlossene Rürup-Rente ist vom Prinzip her eine Leibrente. Der Kunde erhält eine lebenslange regelmäßige Auszahlung, die von der Höhe der zuvor gezahlten Beiträge sowie dem Anlageerfolg des Produktanbieters abhängig ist. Da die Rürup-Rente stark an das Vorbild der gesetzlichen Rentenversicherung angelehnt ist, hat sie in den Augen der Finanzbranche einen entscheidenden Nachteil: Die angesparten Beträge sind weder vererbbar, noch können sie beliehen oder bei Eintritt ins Rentenalter kapitalisiert werden. Zahlt ein Kunde also sein ganzes Erwerbsleben ein und stirbt im ersten Jahr seines Ruhestandes, so fällt das von ihm angesparte Vermögen an das Versicherungskollektiv - Frau, Kinder oder sonstige Familienangehörige erhalten nichts von dem eingezahlten Geld.
An der Lebenswirklichkeit vorbei
Vor allem die mangelnde Flexibilität des Produkts wird als Hemmschuh für den Verkauf gesehen. "Wir rechnen nicht damit, daß die Rürup-Rente ein Verkaufsschlager wird: Das Produkt ist zu starr und an den Bedürfnissen weiter Kreise der Bevölkerung vorbei konzipiert worden", sagt Friedrich Bohl, Vorstand der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). "Angesichts der unattraktiven Konditionen, die Rürup aus der gesetzlichen Rentenversicherung abgeleitet hat, ist auch das Produkt entsprechend unattraktiv", sagt Andreas Fink vom Fondsverband BVI. Die Branche muß mit einem zusätzlichen Nachteil leben: Da die Ansprüche der Versicherten im Falle eines frühen Todes verfallen, läßt sich eine Rürup-Rente nicht mit normalen Fondsprodukten darstellen - es muß mindestens eine fondsgebundene Rentenversicherung sein.
"Die Rürup-Rente greift an der Lebenswirklichkeit vorbei", sagt Wolfram Erling von Union Investment. Das Produkt lohne sich allenfalls für diejenigen, die keinen Anspruch auf die Riester-Förderung haben. Für Förderberechtigte sei Riester dagegen fast immer attraktiver als die Rürup-Variante. Ursprünglich war die Rürup-Rente auch für Selbständige gedacht, die keine Riester-Förderung erhalten. Ob diese Klientel für einen Massenmarkt ausreicht, bleibt fraglich, zumal für Selbständige gilt: Die Inflexibilität der Rürup-Rente macht das Produkt auch für sie unattraktiv.
Ständig besteuert
Auch an der steuerlichen Behandlung stoßen sich viele Experten. Vom kommenden Jahr an dürfen 60 Prozent der Aufwendungen zur Rürup-Rente von der Steuer abgesetzt werden. In den Jahren danach steigt der steuermindernd anrechenbare Anteil der Beiträge um jährlich zwei Prozentpunkte, so daß vom Jahr 2025 an die gesamten Beiträge zur Rürup-Rente von der Steuer abgesetzt werden können.
Allerdings muß der Anleger die ausgezahlten Rentenbeträge versteuern; wobei 2005 zunächst 50 Prozent der Auszahlungen besteuert werden. In den darauffolgenden Jahren erhöht sich dieser Prozentsatz, so daß vom Jahr 2040 an Rentenzahlungen komplett der Steuer unterliegen. An diesem Modell hat sich bereits starke Kritik entzündet: Modellrechnungen ergeben, daß die Entlastungen in der Ansparphase in vielen Fällen die hohen Steuersätze im Rentenalter nicht kompensieren, da die Staffelung von Entlastung in der Ansparphase und Belastung im Rentenalter nicht symmetrisch erfolgen.
Lieber traditionell
Klaus Jaeger vom Institut für Wirtschaftstheorie der Freien Universität Berlin hat die Nachsteuerrenditen von betrieblicher Altersvorsorge, Riester-Rente und Rürup-Rente verglichen und kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: "In der Hierarchie der Nachsteuer-Renditen nimmt die Rürup-Rente den hinteren Platz ein. Allein Selbständige und Freiberufler, die von den anderen Formen staatlich geförderter Altersvorsorge ausgeschlossen sind, könnten davon profitieren."
Die Nachsteuerrendite der Rürup-Rente sei zwar etwas höher im Vergleich zur traditionellen, nicht geförderten Rentenversicherung. Nehme man aber einen Renditenachteil von 0,3 bis 0,4 Prozentpunkten als Preis für eine höhere Flexibilität der Altersvorsorge in Kauf, so sei für viele Anleger die traditionelle Rentenversicherung vorteilhafter. "Junge Alleinstehende ohne Kinder mit Einkommen bis 30.000 Euro und junge verheiratete Alleinverdiener ohne Kinder mit Einkommen zwischen 40.000 Euro und 52.500 Euro sollten in diesem Fall bis zum Alter von 30 Jahren ihre private Altersvorsorge auf eine traditionelle Rentenversicherung statt auf Riester oder Rürup konzentrieren", sagt Jaeger.
Die steuerlichen Regelungen der Rürup-Rente könnten der Riester-Rente zu einer Renaissance verhelfen, vor allem mit Blick auf die Sonderausgabenabzugsfähigkeit der Beiträge. "Wir sehen eventuell ein Comeback der Riester-Rente, zumal die Förderbeträge in der zweiten Beitragsstufe steigen", heißt es bei der Allianz Leben. Um den Nachteilen der Rürup-Rente zu begegnen, planen viele Anbieter, zusätzlich zum Vertrag ergänzende Policen - beispielsweise eine Witwenrente - anzubieten.
